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Strengere Regeln für alternative Investmentfonds

von Charles Steiner
8. Juli 2026
in Gewerbe, Österreich, Recht & Steuern, Wohnen
Blick in Plenum

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Nationalrat beschließt neue Regeln für alternative Investmentfonds – Übergangsregelung für Immobilienfonds bleibt umstritten.

Der Nationalrat hat die Novelle zum Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) sowie zum Immobilien-Investmentfondsgesetz mit breiter Mehrheit beschlossen. Ziel der Gesetzesänderungen ist die Anpassung des österreichischen Rechts an die europäische AIFMD-Review-Richtlinie. Die neuen Bestimmungen betreffen insbesondere die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds, das Liquiditätsmanagement sowie den Anlegerschutz. Gegen die Novelle stimmten lediglich die Grünen.

Im Mittelpunkt der Novelle stehen einheitliche Regeln für die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds, strengere Vorgaben für das Liquiditätsmanagement sowie Anpassungen bei der aufsichtlichen Berichterstattung, Verwahrdienstleistungen und dem Anlegerschutz. Künftig wird das Recht alternativer Investmentfonds zur Kreditvergabe ausdrücklich gesetzlich verankert und gleichzeitig harmonisierten europäischen Standards unterworfen. Kreditvergaben an Verbraucher bleiben in Österreich ausgeschlossen.

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft das Liquiditätsmanagement offener Fonds. Künftig müssen Verwalter offener alternativer Investmentfonds sowie Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) mindestens zwei Instrumente aus einer europaweit harmonisierten Liste auswählen, um bei erhöhtem Rückgabedruck handlungsfähig zu bleiben.

Für Immobilienfonds sieht die Novelle eine befristete Übergangsregelung vor. Hintergrund ist das sogenannte Liquiditäts-Mismatch zwischen langfristig gebundenen Immobilieninvestments und kurzfristigen Rückgabewünschen von Anlegern.

Bestandsanleger, die ihre Fondsanteile bis zum 31. Dezember 2026 halten, können demnach zwischen 2027 und 2030 innerhalb festgelegter Freibeträge Anteile zurückgeben, ohne die grundsätzlich geltende zwölfmonatige Rückgabefrist einhalten zu müssen. Die jährlichen Freibeträge betragen in den Jahren 2027 und 2028 jeweils 20.000 Euro sowie in den Jahren 2029 und 2030 jeweils 10.000 Euro pro Fonds.

Nach Angaben des Finanzministeriums soll diese Regelung den Übergang zur weiterhin bestehenden zwölfmonatigen Rückgabefrist erleichtern und gleichzeitig die Stabilität der Fonds stärken. Ergänzend werden den Fonds zusätzliche Instrumente für das Liquiditätsmanagement zur Verfügung gestellt.

ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ unterstützten die Gesetzesnovelle. Die Regierungsparteien sowie die NEOS bewerteten die Änderungen als ausgewogene Umsetzung europäischer Vorgaben, die sowohl den Anlegerschutz als auch die Liquidität offener Immobilienfonds stärken sollen. Vertreter der FPÖ begrüßten insbesondere die Verbesserungen bei Immobilienfonds und den Abbau doppelter Berichtspflichten, verwiesen jedoch zugleich auf weiter bestehende strukturelle Herausforderungen des europäischen Kapitalmarkts.

Die Grünen lehnten die Novelle hingegen erneut ab. Sie kritisierten insbesondere die Übergangsregelung für Immobilienfonds und sahen darin eine Aufweichung bestehender Schutzbestimmungen für Anleger sowie eine Begünstigung von Banken und Fondsanbietern. Nach ihrer Auffassung würden dadurch Erwartungen an die jederzeitige Verfügbarkeit von Immobilienfondsanteilen aufrechterhalten.

Tags: AIFBundesregierungInvestmentfonds
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