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KIM-Verordnung endet: Markt hofft auf neue Spielräume

von Charles Steiner
30. Juni 2025
in Finanzierung, Finanzierung, Österreich, Wohnen, Wohnprojekte
Die KIM-Verordnung läuft zwar mit Ende Juni aus, die Kriterien dürften aber bleiben. Foto: pixabay.com

Die KIM-Verordnung läuft zwar mit Ende Juni aus, die Kriterien dürften aber bleiben. Foto: pixabay.com

Raiffeisen Immobilien sieht vorsichtige Chancen für junge Immobilienkäufer.

Mit dem heutigen 30. Juni läuft die KIM-Verordnung aus, die seit 2022 strenge Kriterien für Wohnbaukredite vorgegeben hatte. Banken gewinnen damit wieder etwas mehr Spielraum bei der Kreditvergabe, so die Eischätzung von Raiffeisen Immobilien. Vonseiten Raiffeisen Immobilien gibt man sich jedenfalls zumindest vorsichtig optimistisch. „Das Auslaufen der KIM-Verordnung könnte ein psychologischer Impuls sein und mehr Menschen motivieren, sich um eine Eigenheimfinanzierung zu bemühen“, erklärte Peter Weinberger, Sprecher von Raiffeisen Immobilien Österreich.

Besonders junge Familien und Erstkäufer könnten laut Co-Sprecher Peter Mayr profitieren, allerdings: „Es braucht aber eine Regulierung, die Flexibilität und individuelle Kreditbeurteilung ermöglicht, statt pauschale Hürden aufzubauen.“ Zugleich warnt die Branche vor neuen Einschränkungen: Die Finanzmarktaufsicht hat im Juni weiterhin strenge Kriterien empfohlen, die zwar nicht bindend sind, aber bei Auffälligkeiten geprüft werden können. Und genau daran könnte es hapern, wenn es um die Vergabe von Immobilienkrediten geht, so die Einschätzung von Rauffeisen Immobilien Österreich.

Ein vollständiges Zurück zur Praxis vor der KIM-Verordnung sei nicht zu erwarten, auch, weil sich die Zinssituation geändert habe, so Weinberger: „Viele Haushalte und Unternehmen stehen ohnehin unter Druck.“ Mayr ergänzte: „Eine ausgewogene Kombination aus Fördermitteln, fairer Kreditprüfung und gesicherter Rückzahlungsfähigkeit bleibt zentral.“ In der aktuellen Situation rät Raiffeisen Immobilien, Optionen wie geförderte Darlehen der Bundesländer – wie Wohnbauförderungen oder Jungfamilienkredite zu prüfen.

Tags: FMAKIM VerordnungRaiffeisen Immobilien
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