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Home Österreich Finanzierung

Auslaufende KIM-Verordnung: Das sagt die Branche

von Charles Steiner
3. Dezember 2024
in Finanzierung, Finanzierung, Österreich, Wohnen, Wohnprojekte
Das Finanzmarktstabilitätsgremium beharrt auf strenge Kreditvergaberichtlinien. Foto: OeNB

Das Finanzmarktstabilitätsgremium beharrt auf strenge Kreditvergaberichtlinien. Foto: OeNB

Im Sommer läuft die KIM-Verordnung aus, wie das Finanzmarktstabilitätsgremium am Montag mitgeteilt hat. Bei Vertretern der Immobilienwirtschaft herrscht Erleichterung.

Das Auslaufen der KIM-Verordnung im Juli sorgt für positive Reaktionen aus der Wirtschaft, Bau- und Immobilienbranche. Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) kündigte bekanntlich am Montag an, die Verordnung nicht in ihrer bisherigen Form zu verlängern. Branchenvertreter sehen darin eine Erleichterung für Wohnungsfinanzierungen und einen Impuls für den derzeit kriselnden Immobilienmarkt.

Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), sieht in der Entscheidung „ ein außerordentlich erfreuliches Zeichen für die Wirtschaft“: „Die KIM-Verordnung stellte in den vergangenen Jahren eine dermaßen hohe Hürde für den Erwerb von Wohneigentum dar, dass der Wohnungsneubau am Zusammenbrechen war.“ Laut Kopf litten unter der stagnierenden Bautätigkeit nicht nur Bau- und Kaufwillige, sondern auch zahlreiche Wirtschaftszweige wie der Einrichtungsfachhandel und das Baunebengewerbe. „Das Auslaufen der KIM-Verordnung gibt für 2025 einen wichtigen Impuls für den Wohnungsmarkt und damit potenziell auch für die Wirtschaft“, so Kopf.

Die Entscheidung, die KIM-Verordnung im Juni 2025 auslaufen zu lassen, wird von der Bauwirtschaft und Gewerkschaft Bau Holz (GBH) als richtungsweisend betrachtet. Josef Muchitsch, Bundesvorsitzender der GBH, betonte: „Die Abschaffung der KIM-Verordnung war überfällig. Sie hat den Zugang zu Wohneigentum erschwert und Aufträge für die Bauwirtschaft verhindert. Jetzt können dringend benötigte Impulse gesetzt werden.“ Muchitsch hob hervor, dass das Ende der Verordnung nicht nur den Erwerb von Wohneigentum erleichtere, sondern auch die Baukonjunktur stärke und damit tausende Arbeitsplätze sichere. „Die Bauwirtschaft ist eine der wichtigsten Säulen unserer Volkswirtschaft. Der gemeinsame Einsatz unterschiedlicher Interessenvertreter hat Wirkung gezeigt,“ so Muchitsch.

Auch Gerald Gollenz, Obmann des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der WKÖ, begrüßte das Auslaufen der Verordnung: „Damit fällt eine wesentliche Hürde für die Schaffung von Wohneigentum weg. Der Wohnungsbau kann wieder anspringen.“ Die bisherigen Kreditvergaberichtlinien hätten den Eigentumserwerb in Österreich massiv erschwert und zum Rückgang des Wohnungsneubaus geführt, warnte Gollenz. „Der Rückgang bei der Kreditvergabe hatte auch massive Auswirkungen auf den Wohnungsbau. Ohne Gegenmaßnahmen wäre die Zahl der frei finanzierten Neubauwohnungen bis 2026 drastisch eingebrochen“, erklärte er. Das Ende der KIM-Verordnung sei daher ein wichtiger Schritt, dem jedoch weitere Maßnahmen folgen müssten, um die Wohnbautätigkeit langfristig anzukurbeln.

Andreas Köttl, Präsident der Vereinigung Österreichischer Projektentwickler (VÖPE), zeigte sich ebenfalls erfreut: „Das sind wirklich gute Nachrichten für die Bauwirtschaft und Immobilienkäufer. Die überzogenen Richtlinien haben den Eigentumserwerb massiv behindert und der Volkswirtschaft geschadet.“ Köttl sieht in der Entscheidung ein Umdenken und fordert, Wohnen weiterhin leistbar zu halten.

Die ARGE Eigenheim hob in diesem Zusammenhang die Rolle gemeinnütziger Wohnbauten hervor. „Der gemeinnützige Wohnbau ist ein stabiler Pfeiler des österreichischen Wohnmarktes und verursacht keine systemischen Risiken“, erklärte ARGE-Obfrau Isabella Stickler. In unsicheren Zeiten könne der gemeinnützige Wohnbau leistbaren Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten sichern.

Zustimmung gab es ebenso vonseiten Finanzierern sowie Vertretern des baunahen Gewerbes. Michael Höllerer, Obmann der Bundessparte Bank und Versicherung in der WKÖ: „Die erleichterten Möglichkeiten der Wohnbaufinanzierung ab 2025 sind ein wichtiger Impuls für den Erwerb von Wohneigentum und die Belebung des Wohnbaus in Österreich.“ Er verwies darauf, dass österreichische Haushalte auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ihren Verpflichtungen bei Immobilienkrediten nachkommen. „Mit dem Auslaufen der KIM-Verordnung wird eine wichtige Weiche gestellt, um die Talsohle bei den Wohnbaufinanzierungen zu überwinden.“

Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), sieht darin ein „wichtiges Signal“ für den Wohnbau und alle angrenzenden Branchen, die sich aktuell in einer schwierigen Konjunkturlage befinden. „Mit dem Wegfall der strengen Kreditvergaberegeln wird eine jahrelange Forderung erfüllt. Das erleichtert den Aufbau und Erwerb von Eigentum, insbesondere bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen,“ so Scheichelbauer-Schuster. Die Maßnahme könne helfen, die Talsohle im Wohnbau zu überwinden und neue Impulse für die Branche zu setzen.

Tags: ARGE EigenheimFachverband der Immobilien- und VermögenstreuhänderKIM-VerordnungVÖPEWKO
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