Verbände präsentieren Reformvorschläge für schnellere Wohnbauprojekte und mehr Planungssicherheit.
Die Vereinigung Österreichischer Projektentwickler (VÖPE) und der Österreichische Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV) haben gemeinsame Vorschläge zur Beschleunigung von Widmungs-, Genehmigungs- und Bewilligungsverfahren im Wohnbau vorgestellt. Im Rahmen einer Pressekonferenz in Wien präsentierten die beiden Verbände mehrere Maßnahmen, die nach ihren Angaben ohne zusätzliche Belastung öffentlicher Budgets umgesetzt werden könnten.
Hintergrund sind nach Angaben der Verbände zunehmend lange Verfahrensdauern bei Wohnbauprojekten. Eine von der VÖPE durchgeführte Mitgliederbefragung, bei der mehrere hundert Projekte ausgewertet wurden, zeigt demnach durchschnittliche Verfahrenszeiten von 67 Monaten vom Beginn eines Widmungsverfahrens bis zur rechtskräftigen Baubewilligung.
Allein die Widmungsverfahren dauern laut der Erhebung durchschnittlich 35 Monate, während für Baubewilligungsverfahren im Schnitt 21 Monate veranschlagt werden. „Aktuell sprechen wir von fünf bis sechs Jahren Verfahrensdauer. Diese Zeit ist nicht akzeptabel. Jedes Projekt, das so lange in Verfahren festhängt, verzögert den Bau dringend benötigter Wohnungen“, sagte VÖPE-Präsident Andreas Köttl.
Auch GBV-Obmann Michael Gehbauer verwies auf ähnliche Erfahrungen im gemeinnützigen Wohnbau. „Die Rückmeldungen unserer Mitgliedsunternehmen zeigen ein ähnliches Bild. Verfahren, die früher deutlich schneller abgeschlossen wurden, dauern heute oftmals Jahre länger. Jedes überlange Verfahren verzögert die Errichtung von dringend benötigten leistbaren Wohnungen“, so Gehbauer.
Als ersten Ansatz schlagen die Verbände eine Vorprüfung von Bauprojekten durch unabhängige Brandschutz-Sachverständige vor. Künftig könnten befugte Ziviltechniker bereits vor der Einreichung bestätigen, dass ein Projekt die geltenden Brandschutzvorschriften erfüllt. Laut GBV könnte dies die Verfahrensdauer um sechs bis neun Monate verkürzen. „Das ist eine langjährige Forderung des gemeinnützigen Wohnbaus, die ohne Reduktion der Sicherheitsnormen eine Beschleunigung nach sich ziehen würde“, sagte Gehbauer.
Darüber hinaus spricht sich die VÖPE für die Einführung einer sogenannten Genehmigungsfiktion aus. Für bestimmte Bauvorhaben soll eine Bewilligung automatisch als erteilt gelten, wenn Behörden innerhalb gesetzlich festgelegter Fristen keine Entscheidung treffen. „Wer Wohnraum schafft und alle Voraussetzungen erfüllt, muss sich darauf verlassen können, dass Verfahren innerhalb angemessener Fristen abgeschlossen werden“, erklärte Köttl.
Ein weiterer Vorschlag betrifft Einsprüche gegen Bauvorhaben, die nach Ansicht der Verbände zu unverhältnismäßigen Verzögerungen führen können. Diskutiert werden sollen unter anderem strengere Anforderungen an die Darlegung eines berechtigten Interesses bei Einwendungen oder mögliche Kostenfolgen für Einsprechende.
Zudem fordern beide Organisationen eine stärkere Digitalisierung von Bau- und Genehmigungsverfahren. Ein digitaler „gläserner Akt“ soll es Projektwerbern ermöglichen, den Bearbeitungsstand ihrer Verfahren jederzeit nachzuvollziehen. „Wir wollen, dass diese bereits bestehende Möglichkeit zu einem Recht für die Projekt-Einreichenden wird. Das schafft mehr Effizienz, und zwar gänzlich ohne zusätzliche Belastung für die öffentlichen Budgets“, sagte Köttl.
VÖPE und GBV sehen in den vorgeschlagenen Maßnahmen einen Beitrag zur Beschleunigung von Wohnbauprojekten und zur Erhöhung der Planungssicherheit. Beide Verbände appellierten an die Politik, die Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Wohnbauvorhaben zu verbessern und bürokratische Hürden abzubauen. Die präsentierten Vorschläge umfassen sowohl verfahrensrechtliche Änderungen als auch organisatorische Maßnahmen innerhalb der Verwaltung und können laut Verbände kurzfristig umsetzbar sein.





