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Attraktive Renditen locken Anleger

von Admin media-c.at
28. Dezember 2023
in Vorsorge & Anlage
Copyright: Hagsteiner Immobilien

Copyright: Hagsteiner Immobilien

Ferienimmobilien in Österreich sind eine beliebte Anlageform in den Tourismusregionen des Landes. Vor einem etwaigen Kauf empfiehlt es sich aber, sich gründlich über einzelne Regelungen in den Bundesländern zu informieren.

Die Alpenrepublik zieht jedes Jahr – nicht zuletzt aufgrund seiner idyllischen Berglandschaften – Millionen von Touristen an, darunter viele Skifahrer im Winter oder Wanderer im Sommer. Dadurch erfreuen sich Immobilien als Zweitwohnsitz respektive als Investitionsobjekt besonders in Tirol, Salzburg, Kärnten oder der Steiermark – trotz oft hoher Preise – weiterhin einer großen Nachfrage.

„An den Zweitwohnsitzstandorten, insbesondere in den Bestlagen wie etwa Kitzbühel, Zell am See, Seefeld oder auch Schladming-Dachstein, zeigt sich das Preisniveau zumeist auf hohem Niveau stabil. In der Regel werden Immobilien hier mit hohem Eigenkapitalanteil und von einer finanzstarken Kundschaft erworben, die sich mit dem Kauf einen lang gehegten Wunsch erfüllt und damit auch auf eine emotionale Rendite Wert legt“, erklärt Till-Fabian Zalewski, CEO DACH von Engel & Völkers, warum Luxusimmobilien auch bei steigenden Zinsen immer noch gut laufen.

Manfred Hagsteiner, Geschäftsführer Hagsteiner Immobilien in Kitzbühel, stellt wiederum seit Ausbruch der Coronapandemie fest, dass bevorzugt in Kitzbühel und nähere Umgebung, sprich Reith bei Kitzbühel, Aurach, Jochberg, Going und Ellmau, die Nachfrage nach sogenannten Luxusimmobilien, Wohnungen und Anwesen im Hochpreissegment spürbar gestiegen ist: „Ein wichtiger Aspekt ist natürlich die jeweilige Widmung des Objekts, also ob es sich um einen Haupt- oder einen Zweit- bzw. Freizeitwohnsitz handelt. Verfügt ein Objekt über eine Freizeitwohnsitzwidmung, dann ist der Kaufpreis um rund 20 Prozent höher als ein Objekt mit Hauptwohnsitzwidmung.“

Wer also mit dem nötigen „Kleingeld“ gesegnet ist und dieses sinnvoll investieren möchte, ist mit einer Ferienimmobilie als Anlageform gut beraten. Aufgrund der starken Kaufnachfrage bei gleichzeitig weiterhin extrem limitiertem Angebot bleibt, auch laut den Experten von Engel & Völkers, eine Investition in österreichische Ferienimmobilien künftig attraktiv.

Copyright: Engel & Völkers Kärnten

Langfristige Investition

Warum, liegt auf der Hand: Bei den Objekten handelt es sich schließlich um langfristige Investitionen, bei denen die Käufer – sie kommen laut Hagsteiner Immobilien zum größten Teil aus Deutschland, Österreich oder auch den Niederlanden – bereit sind bzw. die Möglichkeit haben, auch höhere Zinsen hinzunehmen. Wer eine Ferienimmobilie erwirbt, betrachtet diese somit eher als langfristigen Vermögenswert und nicht primär, weil wohl zum Scheitern verurteilt, als kurzfristiges Spekulationsobjekt.

In beliebten Tourismusdestinationen können Ferienimmobilien zudem eine gute Rendite erzielen. Dank der Mieteinnahmen werden die Kosten der Immobilie gedeckt und möglicherweise sogar ein Gewinn erzielt. Darüber hinaus profitieren die Eigentümer auch davon, die Urlaubsunterkunft selbst zu nutzen, wenn diese nicht touristisch vermietet wird.

Erst informieren – dann kaufen

Doch Achtung: Eine Immobilie, die als Zweitwohnsitz geführt wird, darf nicht automatisch auch zu touristischen Zwecken genutzt werden, und es gibt – Dank sei dem gelebten Föderalismus in Österreich – bis dato auch noch keine einheitlichen bundesweiten Regelungen. „Wer sich also für einen Zweitwohnsitz interessiert, der auch zu touristischen Zwecken genutzt werden darf, muss nicht nur den jeweiligen Flächenwidmungsplan und den jeweiligen Bebauungsplan unter die Lupe nehmen, sondern sich auch mit den jeweiligen Landesgesetzen und Verordnungen der einzelnen Bundesländer und Verordnungen der Gemeinden auseinandersetzen“, gibt die Rechtsanwältin Anna Woschitz vom Real-Estate-Team der Kanzlei Schima Mayer Starlinger Rechtsanwälte GmbH (sms.law) zu bedenken. Relevante Landesgesetze seien insbesondere die Bauordnungen und die Raumordnungsgesetze sowie die Tourismusgesetze der einzelnen Bundesländer. „Daneben sind aber auch die jeweiligen Grundverkehrsgesetze der Bundesländer zu beachten, die oft Beschränkungen von Zweitwohnsitzen vorsehen“, so Woschitz.

Da die malerischen alpinen Landschaften in Österreich bei internationalen Käufern hoch im Kurs stehen, sind viele Gemeinden mit der Herausforderung konfrontiert, eine gesunde Balance zwischen Haupt- und Zweitwohnsitzen zu schaffen. Daher haben einige Bundesländer wie etwa Vorarlberg, Tirol, Salzburg oder Kärnten in den letzten Jahren Beschränkungen bei Zweitwohnsitzen eingeführt, wodurch diese in den letzten Jahren immer seltener und wohl dadurch für Interessenten immer attraktiver geworden sind. Wer eines dieser raren Objekte gefunden hat, sollte sich aber vor dem Kauf genau über die rechtlichen Belange informieren und gegebenenfalls Expertenrat von Rechtsanwälten und erfahrenen Immobilienprofis einholen.

Tags: FerienimmobilienHagsteiner ImmobilienRenditenZweitwohnsitz
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