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VÖPE fordert Frist-Verkürzung für Bebauungspläne in Graz

von Onlineredaktion immobilien investment
31. Juli 2024
in Gewerbe, News, Österreich, Recht & Steuern, Wohnen, Wohnprojekte
VÖPE Steiermark und die Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder WKO fordern die gesetzliche Frist von 18 Monaten für die Entwicklung von Bebauungsplänen auf 12 Monate zu reduzieren. Foto: pixabay.com

VÖPE Steiermark und die Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder WKO fordern die gesetzliche Frist von 18 Monaten für die Entwicklung von Bebauungsplänen auf 12 Monate zu reduzieren. Foto: pixabay.com

Ankündigung von Vizebürgermeisterin Judith Schwentner, die Frist zu verlängern, wird von Immobilienentwicklern als gefährliche Drohung empfunden.

Die Vereinigung Österreichischer Projektentwickler (VÖPE) Steiermark und die Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) haben eine Reduzierung der gesetzlichen Frist für die Entwicklung von Bebauungsplänen von derzeit 18 Monaten auf 12 Monate gefordert. Diese Reaktion folgte auf den Umstand, wonach die Stadt Graz bereits zum zweiten Mal vom Höchstgericht für die Nichteinhaltung der 18-monatigen Frist verurteilt wurde, so eine Aussendung der VÖPE am Mittwoch.

Die Ankündigung der Vizebürgermeisterin Judith Schwentner, die Frist zu verlängern, wurde von den Immobilienentwicklern als gefährliche Drohung wahrgenommen. Die derzeitige Frist von 18 Monaten, sprich 500 Tage, müsse insbesondere im Sinne einer Schaffung von leistbarem Wohnraum auf maximal 12 Monate reduziert werden, erklärten Vertreter der VÖPE und WKO.

Christopher Pongratz, Präsidiumsmitglied der VÖPE, betonte die Dringlichkeit dieser Maßnahme: „Das derzeitige wirtschaftliche Umfeld, insbesondere die hohe Zinsbelastung für unsere Branche, zwingt uns eine kürzere Frist einzufordern. Wir benötigen rasche und zuverlässige Planungssicherheit für unsere Projekte, um leistbaren Wohnraum schaffen zu können. Je länger die Stadt braucht, desto teurer wird der Wohnraum für die zukünftigen Bewohner – Stichwort Zinsen. Es muss also im Sinne der Verantwortlichen Organe aus Politik und Stadtplanung sein, die Verfahren zu verkürzen um überhaupt leistbares Wohnen gewährleisten zu können.“

Auch Gerald Gollenz, steirischer Fachgruppenobmann der Immobilientreuhänder, kritisierte den derzeitigen Ansatz der Stadt Graz: „Der Zugang der Stadt Graz, dass ein Bebauungsplan bereits beinahe einem Einreichplan gerecht wird, ist der falsche. Wir brauchen Bebauungspläne, die flexiblere Gestaltungmöglichkeiten zulassen. Insbesondere wenn wir auf aktuelle Entwicklungen rasch reagieren müssen. Sollte die Behörde aufgrund der Anträge überbelastet sein, so verfügen wir über exzellente Raumplaner in der Steiermark. Es wäre daher mehr als sinnvoll, dass diese von der Stadt Graz für eine raschere Abwicklung der Bebauungspläne beauftragt werden.“

Tags: Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder SteiermarkGrazSteiermarkVÖPE
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