Beim TEGOVA-Symposium in Wien diskutierten rund 200 Immobiliensachverständige aus 30 Ländern über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Immobilienbewertung. Ein neues Positionspapier soll Standards für Transparenz, Verantwortung und den Umgang mit KI schaffen.
Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in die Immobilienbewertung, soll das professionelle Urteil von Sachverständigen aber nicht ersetzen. Das war eine zentrale Botschaft des Symposiums „KI in der Immobilienbewertung“, das anlässlich der Herbstkonferenz des europäischen Immobiliensachverständigenverbandes TEGOVA in Wien stattfand. Rund 200 Teilnehmer aus 30 Ländern nahmen an der Veranstaltung teil.
Wie weit KI bereits genutzt wird, zeigt eine Umfrage von TEGOVA. Rund die Hälfte der Befragten setzt demnach bereits KI ein, 16 Prozent täglich oder beinahe täglich. 96 Prozent der KI-Nutzer greifen auf allgemeine Anwendungen wie ChatGPT zurück. Knapp die Hälfte legt den Einsatz von KI in Gutachten bislang nicht ausdrücklich offen.
TEGOVA, deren Mitgliedsverbände rund 70.000 Bewerter in 42 Ländern vertreten, verabschiedete im Rahmen der Generalversammlung ein Positionspapier zum Einsatz von KI in der Immobilienbewertung. Dieses orientiert sich am EU AI Act und ordnet Bewerter als Betreiber beziehungsweise „Deployer“ im Sinne der Verordnung ein.
Als wesentliche Risiken nennt TEGOVA mangelnde Transparenz, Verzerrungen bei Daten und Ergebnissen, unklare Verantwortlichkeiten sowie mögliche systemische Fehler. TEGOVA-Präsident Paulo Barros Trindade betonte, dass KI zwar den Weg zur Wertermittlung verändere, die Verantwortung für das Ergebnis aber weiterhin beim Bewerter liege.
Sven Bienert von IREBS verwies in seiner Keynote auf Möglichkeiten und Grenzen automatisierter Systeme. KI könne große Datenmengen auswerten und Routineaufgaben übernehmen, stoße bei der Besichtigung und der Beurteilung des tatsächlichen Gebäudezustands jedoch an Grenzen.
Nach einer von Bienert präsentierten Studie lagen maschinell ermittelte Ergebnisse nur in rund der Hälfte der Fälle innerhalb einer Bandbreite von plus oder minus zehn Prozent gegenüber den Resultaten menschlicher Bewerter. Bei Sprachmodellen bestehe zudem das Risiko erfundener Daten. Besonders in Märkten mit wenigen Vergleichsobjekten sei daher eine kritische Prüfung notwendig.
Neben fachlichen Fragen bringt der EU AI Act zusätzliche rechtliche Anforderungen. Bewerter und Unternehmen sollten demnach ihre jeweilige Rolle beim KI-Einsatz prüfen, die Verwendung vorab mit Auftraggebern klären und den Umgang mit personenbezogenen Daten berücksichtigen. Auch die menschliche Kontrolle über KI-generierte Inhalte müsse gewährleistet bleiben.
Für ÖVI-Präsident Georg Flödl wird damit auch die Qualifikation im Umgang mit KI wichtiger. „Unter Verwendung von KI können bessere Ergebnisse erzielt werden. Voraussetzung sind verlässliche Daten, Fachkompetenz und ein Bewerter, der Verantwortung übernimmt“, sagte Flödl.
Die Vermittlung von KI-Kompetenz dürfte damit künftig stärker Teil der Aus- und Weiterbildung von Immobiliensachverständigen werden. Gleichzeitig bleibt nach Einschätzung der Teilnehmer die fachliche Beurteilung durch den Menschen zentraler Bestandteil der Immobilienbewertung.






