• Autoren
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
immobilien investment
AI Competence
NEWSLETTER
  • Österreich
  • International
  • Wohnen
  • Gewerbe
  • Karriere & Köpfe
  • Trends & Design
immobilien investment
  • Österreich
  • International
  • Wohnen
  • Gewerbe
  • Karriere & Köpfe
  • Trends & Design
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
immobilien investment
WERBUNG
Home International Europa

ESG: EU-Kommission plant umfassende Reform

von Onlineredaktion immobilien investment
27. November 2025
in Europa, Gewerbe, International, Nachhaltigkeit, Wohnen
Christian Eder, Lead of Sustainability & Consulting und Geschäftsführer der Ypsilon Consulting GmbH & Co. KG bei der Ypsilon Group, über die neuen ESG-Pläne der EU-Kommission. Foto: Ypsilon

Christian Eder, Lead of Sustainability & Consulting und Geschäftsführer der Ypsilon Consulting GmbH & Co. KG bei der Ypsilon Group, über die neuen ESG-Pläne der EU-Kommission. Foto: Ypsilon

Neue ESG-Systematik mit drei Fondskategorien – „Sustainable“, „Transition“ und „ESG Basics“ sollen bestehende Artikel-6-, Artikel-8- und Artikel-9-Kategorien ersetzen – Anwendung ab 2028 erwartet.

Die Europäische Kommission hat einen Entwurf zur Reform der Offenlegungsverordnung (SFDR) vorgelegt. Der Vorschlag sieht eine grundlegende Neustrukturierung der bekannten ESG-Kategorien für Fondsprodukte vor. Die bisherigen Einstufungen nach Artikel 6, Artikel 8 und Artikel 9 sollen durch die drei neuen Produktgruppen Sustainable, Transition und ESG Basics ersetzt werden. Die Ypsilon Group rechnet mit einer verpflichtenden Anwendung der neuen Regeln ab 2028.

Die Kategorie Sustainable wird künftig die höchste Nachhaltigkeitsstufe darstellen. Produkte müssen mindestens siebzig Prozent ihres Portfolios nachweislich ökologischen oder sozialen Zielen zuordnen. Der Beitrag zu diesen Zielen muss messbar und fachlich belegbar sein. Zusätzlich gelten strikte Ausschlüsse – etwa für kontroverse Waffen, Tabak oder fossile Aktivitäten ohne glaubwürdigen Ausstiegsplan. Christian Eder, Lead of Sustainability & Consulting der Ypsilon Group, erläutert: „Für Immobilienprodukte bedeutet das, dass ein Fonds nur dann in diese Kategorie fällt, wenn sein gesamtes Portfolio eine konsistente Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt. Einzelne grüne Objekte reichen künftig nicht mehr aus.“

Die neue Kategorie Transition soll laut Kommission eine zentrale Schwäche der bisherigen Systematik beheben. Mindestens siebzig Prozent des Portfolios müssen einem klar definierten Übergangsplan zu einem höheren Nachhaltigkeitsniveau folgen – inklusive konkreter Ziele, realistischer Zeitpläne und überprüfbarer Fortschritte. Eder bewertet diese Neuerung positiv: „Es war eine Schwäche des bisherigen Regimes, dass Kapital vor allem in bereits grüne Produkte floss. Mit der neuen Kategorie Transition wird der Weg von ‚braun‘ zu ‚grün‘ erstmals systematisch abbildbar.“

Besonders die Immobilienbranche soll von diesem Ansatz profitieren. „Die Sanierung des Immobilienbestands ist ein viel größeres Feld als der Neubau. Ein Fonds, der ältere Gebäude modernisiert, kann seine Strategie künftig in dieser Kategorie verorten – sofern die Fortschritte transparent dokumentiert werden“, sagt Eder.

Die dritte Kategorie ESG Basics richtet sich an Produkte, die ESG-Faktoren systematisch integrieren, jedoch kein spezifisches Nachhaltigkeitsziel verfolgen. Auch hier müssen mindestens siebzig Prozent des Portfolios einem strukturierten ESG-Prozess unterliegen, etwa durch Screening, Ratings oder definierte Ausschlusskriterien. „Viele Fonds, die bislang unter Artikel 8 geführt wurden, dürften künftig hier eingeordnet werden“, so Eder. „Für Immobilienfonds bedeutet dies, dass sie ihre ESG-Integration transparent und belastbar darlegen müssen.“

Der Reformentwurf sieht vor, dass bestehende Produkte nicht automatisch neu klassifiziert werden. Artikel-6-, Artikel-8- und Artikel-9-Fonds bleiben zunächst bestehen. Für geschlossene Produkte, deren Portfolios nicht mehr verändert werden können, sind Ausnahmen vorgesehen. Zudem sollen die Offenlegungspflichten vereinfacht werden. Die bisherige Praxis der „Principal Adverse Impacts“ (PAI) und umfangreiche Website-Darstellungen entfallen weitgehend. Diese Informationen sollen künftig über die CSRD berichtet werden – allerdings nur von Unternehmen, die weiterhin unter die CSRD-Pflicht fallen.

Mit einer verpflichtenden Anwendung der reformierten SFDR rechnet die Ypsilon Group frühestens Ende 2027, realistischer jedoch ab 2028. Nach dem EU-Gesetzgebungsverfahren ist eine Übergangsfrist von rund eineinhalb Jahren vorgesehen, in der die bisherigen Offenlegungspflichten weiter gelten. Eder erinnert daran, wie stark sich das bisherige System verselbstständigt hat:
„Was ursprünglich nur als Offenlegungsrahmen gedacht war, hat sich in der Praxis zu einem informellen dreistufigen Nachhaltigkeitslabel entwickelt. Tatsächlich fehlten aber verbindliche Mindeststandards, und die Grenzen zwischen den Kategorien waren zu offen.“

Tags: EU-KommissionYpsilon Group
TeilenTweetTeilen

Bleiben Sie am Laufenden und abonnieren sie Push Nachrichten für Ihren Browser.

Abmelden
>

Ähnliche Beiträge

UBM und Kollitsch Invest verkaufen Gewerbeportfolio an Investor

UBM und Kollitsch Invest verkaufen Gewerbeportfolio an Investor

von Charles Steiner
17. Juni 2026

Nahversorgungsstandorte in Wien und Schwechat gehen für rund 35 Millionen Euro an Peter Schaider (Auhofcenter und Riverside). Die UBM Development...

Hotels: Aktives Assetmanagement als Überlebensstrategie

Hotels als Diversifizierungsfaktor für Immo-Portfolien

von Onlineredaktion immobilien investment
16. Juni 2026

mrp-Umfrage sieht Hotelimmobilien trotz hoher Finanzierungskosten als gefragte Assetklasse. Hotelimmobilien bleiben für Investoren trotz eines herausfordernden Marktumfelds eine gefragte Anlageklasse....

Buwog: Baustart für „Zielgerade“

Buwog: Baustart für „Zielgerade“

von Onlineredaktion immobilien investment
16. Juni 2026

In Eisenstadt entstehen 176 frei finanzierte Miet- und Eigentumswohnungen bis 2028. Die Buwog hat mit dem symbolischen Spatenstich den Baustart...

Wohnungsmarkt: Wachsende Knappheit lässt Preise weiter steigen

Versorgungslücke im Wiener Wohnmarkt verschärft sich

von Charles Steiner
16. Juni 2026

Studie prognostiziert anhaltenden Wohnungsmangel bis mindestens 2028 und sinkendes Angebot an Mietwohnungen. Der frei finanzierte Wohnungsmarkt in Wien steht laut...

REIWAG schluckt serbischen FM-Anbieter Atrium

REIWAG schluckt serbischen FM-Anbieter Atrium

von Charles Steiner
16. Juni 2026

Facility-Management-Gruppe übernimmt Atrium vollständig und plant mittelfristige Verschmelzung in Serbien. Die österreichische REIWAG Facility Services GmbH hat die vollständige Übernahme...

Raiffeisen-Holding NÖ-Wien steigt bei JP Hospitality ein

Raiffeisen-Holding NÖ-Wien steigt bei JP Hospitality ein

von Charles Steiner
16. Juni 2026

Beteiligung als Eigenkapitalpartner soll Investitionen in europäische Hotelimmobilien und Repositionierungsprojekte stärken. Die Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien plant eine Eigenkapitalbeteiligung an der Hospitality-Sparte...

Neueste Beiträge

  • UBM und Kollitsch Invest verkaufen Gewerbeportfolio an Investor
  • Hotels als Diversifizierungsfaktor für Immo-Portfolien
  • Buwog: Baustart für „Zielgerade“
  • Versorgungslücke im Wiener Wohnmarkt verschärft sich
  • REIWAG schluckt serbischen FM-Anbieter Atrium
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG

immobilien investment

Das Immobilien- & Anlagemagazin von DMV – della lucia medien & verlags GmbH.

Jetzt abonnieren!

NEWSLETTER

Folgen Sie uns!

Suche

Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Abonnement
  • AGB
  • Datenschutz

© 2021 - 2022 DMV – della lucia medien & verlags GmbH

Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Home
  • Österreich
  • International
  • Wohnen
  • Gewerbe
  • Karriere & Köpfe
  • Trends & Design

© 2021 - 2022 DMV – della lucia medien & verlags GmbH

X
Zum Ändern Ihrer Datenschutzeinstellung, z.B. Erteilung oder Widerruf von Einwilligungen, klicken Sie hier: Einstellungen