Seit nunmehr fast eineinhalb Jahren ist die Welt massiv von der Ausbreitung des Coronavirus betroffen. Auch in Österreich wurde das öffentliche Leben durch diverse Maßnahmen und „Lockdowns“ stark eingeschränkt. Geschäfte, Lokale und viele andere Betriebe mussten teilweise monatelang schließen und müssen nach wie vor diverse Regulative beachten. Der Staat reagierte auf diese Einschränkungen mit zahlreichen Förderungen, um die wirtschaftlichen Nachteile der geschlossenen Betriebe zumindest teilweise abzufedern. Bei diesen Förderungen handelt es sich etwa um den Fixkostenzuschuss I und den Fixkostenzuschuss 800.000 Euro, den Verlustersatz, den Ausfallsbonus, den Härtefallfonds oder den Lockdown-Umsatzersatz (I und II).
Information ist überlebenswichtig
Allerdings sind diese zahlreichen Förderungen an strenge Regulative gebunden. Umfangreiche Richtlinien und „FAQs“ müssen beachtet werden, und Fördermissbrauch wird mit strengen Strafen sanktioniert. Aufgrund der Neuheit aller Bestimmungen kann auch nicht (im Gegensatz zu den meisten anderen Rechtsbereichen) auf langjährige Praxiserfahrung in der Auslegung, Literatur und Judikatur zurückgegriffen werden. Zudem ist zu beachten, dass die Inanspruchnahme einer Förderung andere oft ausschließt oder reduziert. Schließlich sind bei größeren Beträgen auch noch beihilfenrechtliche EU-Bestimmungen zu beachten. Umgekehrt ist eine rasche Beantragung der Förderungen für viele Betriebe überlebensnotwendig, sodass nicht zugewartet werden kann, bis sich eine bewährte Praxis entwickelt hat.
Experten stehen zur Seite
Wir als Steuerberater sehen es als unsere Aufgabe und Verpflichtung, unsere Klienten in jeder Hinsicht bei der Beantragung und Geltendmachung der Förderungen zu unterstützen, damit die dringend benötigte Liquidität rasch dorthin kommt, wo sie am dringendsten benötigt wird. Insbesondere sind wir in der Lage, aus den Daten der Buchhaltung unserer Mandanten rasch die bestmögliche Kombination von Förderungen zu ermitteln und so auch das Maximum an Hilfen zu beantragen.
Zusätzlich ist für die Inanspruchnahme der Förderungen oft auch eine Bestätigung oder Einreichung des Förderantrags durch den Steuerberater erforderlich. Wir helfen unseren Klienten rasch und unbürokratisch, haben Experten für jeden Förderbereich und sind auch im Umgang mit Prüfungen durch die Förderstellen oder Finanzämter geübt.
Zusammengefasst ist es meines Erachtens für die Bewältigung des „Förderdschungels“ unerlässlich, die Steuerberater vertrauensvoll hinzuzuziehen, da sonst einerseits Gefahr besteht, Förderungen nicht oder nicht bestmöglich auszunutzen, und andererseits Fehler teure Rechtsfolgen bis hin zu empfindlichen Strafen mit sich bringen können. Wir als Steuerberater helfen gerne und professionell, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen und unerwünschte Rechtsfolgen zu vermeiden.