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Temperatur-Richtwert? Das ist der Hitzeplan der Mietervereinigung

von Onlineredaktion immobilien investment
4. August 2026
in Österreich, Recht & Steuern, Wohnen
Es ist heiß. Die Mietervereinigung will daher das MRG adaptieren. Bild: Dall-E/OpenAI

Es ist heiß. Die Mietervereinigung will daher das MRG adaptieren. Bild: Dall-E/OpenAI

Interessenvertretung fordert Änderungen im Mietrecht zu Hitzeschutz, Investitionsablöse und Mietzinsminderung.

Der Eigentümer soll im Zuge der neuerlichen Hitzewelle Abkühlung zumindest ermöglichen – oder zahlen: Die Mietervereinigung Österreichs fordert angesichts zunehmender Hitzewellen drei Änderungen im Mietrechtsgesetz. Vorgeschlagen werden ein erleichterter Einbau von Klimageräten und Außenbeschattungen, ein gesetzlicher Anspruch auf Ablöse entsprechender Investitionen sowie die Einführung eines Temperatur-Richtwerts, bei dessen Überschreitung eine Mietzinsminderung möglich sein soll. Die Vorschläge richten sich an die Bundesregierung im Zuge geplanter Reformen des Mietrechts.

Aus Sicht der Mietervereinigung stoßen Mieter derzeit häufig an rechtliche Grenzen, wenn sie ihre Wohnungen gegen sommerliche Überhitzung nachrüsten wollen. Außenbeschattungen und Split-Klimageräte griffen in die Gebäudehülle ein und bedürften daher grundsätzlich der Zustimmung des Vermieters. Bleibe diese aus, sei häufig ein Verfahren vor Schlichtungsstelle oder Gericht erforderlich. Auslöser der Forderungen ist unter anderem ein vom Obersten Gerichtshof entschiedener Fall, in dem eine Familie in Wien mit dem Wunsch scheiterte, auf eigene Kosten ein Split-Klimagerät zu installieren. Nach Ansicht der Mietervereinigung zeigt die Entscheidung den Reformbedarf im Mietrecht auf.

„Das ist ein Teufelskreis: Verkehrsüblich wird ein Split-Klimagerät erst, wenn viele eines haben. Installieren darf es aber niemand, solange es nicht verkehrsüblich ist“, sagt Georg Niedermühlbichler, Präsident der Mietervereinigung Österreichs. Konkret schlägt die Interessenvertretung vor, Außenbeschattungen und Split-Klimageräte in den Katalog der privilegierten Veränderungen gemäß § 9 Mietrechtsgesetz aufzunehmen. Dadurch müssten Mieter künftig nicht mehr nachweisen, dass die Maßnahmen „verkehrsüblich“ seien und einem „wichtigen Interesse“ dienten. Voraussetzung blieben weiterhin die Einhaltung des Standes der Technik sowie der Schutz berechtigter Interessen anderer Hausbewohner.

Darüber hinaus fordert die Mietervereinigung eine Ergänzung des § 10 Mietrechtsgesetz. Demnach sollen Investitionen in Außenbeschattungen oder Klimageräte als Verbesserungen des Mietgegenstands anerkannt werden. Bleiben die Anlagen nach dem Auszug in der Wohnung, soll ein Anspruch auf Ablöse bestehen, der – ähnlich wie bei Heizthermen oder Sicherheitstüren – über zehn Jahre abgeschrieben wird.

„Der Gesetzgeber hat 2022 an die Eigentümer gedacht und die Mieter vergessen“, sagt Niedermühlbichler mit Verweis auf die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes, die Wohnungseigentümern Erleichterungen bei der Anbringung von Außenbeschattungen brachte. „Jetzt muss das Mietrechtsgesetz ebenso geändert werden. Schutz vor Hitze darf keine Frage der Laune des Eigentümers, sondern muss eine Frage des Gesetzes sein.“

Als dritte Maßnahme fordert die Mietervereinigung die Einführung eines Temperatur-Richtwerts für Bestandsgebäude. Wird dieser überschritten, soll die Wohnung als mangelhaft gelten und ein Anspruch auf Mietzinsminderung entstehen. Gleichzeitig soll dieses Verfahren künftig vor der Schlichtungsstelle abgewickelt werden können.

„In der Beratung erleben wir das häufig: Die Leute haben recht, und trotzdem führen sie das Verfahren nicht – weil das Kostenrisiko höher ist als der Streitwert. Wer 480 Euro geltend machen will und dabei ein Vielfaches riskiert, lässt es bleiben. Deshalb gehört die Mietzinsminderung vor die Schlichtungsstelle“, sagt Sabine Fürst, Juristin der Mietervereinigung Österreichs.

Für Bestandshalter und institutionelle Immobilieneigentümer könnten die vorgeschlagenen Änderungen Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen und den Gebäudebestand haben. Nach Auffassung der Mietervereinigung würde ein gesetzlich verankerter Temperatur-Richtwert zugleich einen stärkeren Anreiz schaffen, in außenliegenden Sonnenschutz, Kühlung und sommerlichen Wärmeschutz zu investieren. „Für diesen Sommer kommt jede Reform zu spät. Den nächsten Sommer darf die Regierung keinesfalls verschlafen – unser Paket liegt auf dem Tisch, die Reform muss jetzt rasch beschlossen werden“, so Niedermühlbichler.

Tags: HitzewelleKlimaMietervereinigungMietrechtsgesetzMRG
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