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Home Österreich Finanzierung

WKO will Lösung für Zwischenfinanzierung

von Charles Steiner
10. Februar 2023
in Finanzierung, Finanzierung, Österreich, Wohnen
Fachverbands-Obmann Gerald Gollenz richtet sich in einem persönlichen Brief an die Nationalratsabgeordneten gegen das Bestellerprinzip. Foto: WKO/Lipiarski

Fachverbands-Obmann Gerald Gollenz richtet sich in einem persönlichen Brief an die Nationalratsabgeordneten gegen das Bestellerprinzip. Foto: WKO/Lipiarski

Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder Gollenz übt Kritik an KIM-Verordnung. Maklersprecher Arno Wimmer sieht vor allem Reglements zur Zwischenfinanzierung als praxisfremd an.

Die Kritik an den verschärften Kreditvergaberichtlinien (KIM-Verordnung) reißt nicht ab. Vor allem der Immobilienwirtschaft sind die Hürden für Kreditnehmer beim Eigentumserwerb ein Dorn im Auge. Besonders kritisch ist für den Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der WKO die Zwischenfinanzierung, wenn man etwa eine Immobilie verkaufen will, weil man eine größere sucht, wie bei Familiengründungen. Aktuell müsse man zum Beispiel für eine im Bau befindliche Immobilie eine Anzahlung leisten, andererseits müsste man bis zur Fertigstellung im bisherigen Heim wohnen. Allerdings müsse dieses für einen weiteren Kredit erst verkauft werden – und das kann im aktuellen Marktumfeld dauern. Für WKO-Maklersprecher Arno Wimmer ist das praxisfremd: „Da ein Verkauf einer Immobilie vielfach mehrere Monate in Anspruch nimmt, ist es kaum möglich, seine aktuelle Wunschimmobilie zu erwerben, da diese in der Regel dann nicht mehr am Markt ist. Die Familie wäre also gezwungen vorübergehend eine Wohnung als Zwischenlösung anzumieten, was nur unnötige Kosten und Aufwand produziert.“

Ohnehin würde die österreichische KIM-Verordnung dazu führen, dass oft mit deutschen Banken finanziert wird, die nicht an die Verordnung gebunden sind – und das bedeutet für die Betroffenen höhere Kosten, so Fachverbandsobmann Gerald Gollenz, der dafür plädiert, dass Zwischenfinanzierungen aus dem Geltungsbereich der Verordnung ausgenommen werden sollten: „Der Immobilienwert aus der Immobilie, die verkauft werden soll, ist ja zu 100 Prozent vorhanden, was das Ausfallsrisiko für die Banken minimiert.“ Seit der Einführung der verschärften Kreditrichtlinien sei die Anzahl der Darlehen für eine Wohnbaufinanzierung jedenfalls um 50 bis 70 Prozent eingebrochen. Gollenz: „Die Chance, Eigentum zu erwerben statt ewig in Miete zu wohnen , werden erheblich eingeschränkt. Die eigene Immobilie ist aber die beste Pensionsvorsorge, um später, wenn das Darlehen abbezahlt ist, niedrige laufende Kosten zu haben.“

Ebenfalls diskussionswürdig sei für Arno Wimmer die Höhe der Schuldendienstquote, die mit 40 Prozent limitiert worden ist: „Das treibt immer mehr Menschen in den Mietenmarkt, was dort – nach einem Rückgang der Mieten aufgrund hoher Angebotszahlen – neuerlich Druck auf die Höhe der Mieten auslösen könnte.“ Da fordert Gollenz mehr Flexibilität: „Diese sollte nicht starr vorgegeben sein, sondern alle Komponenten – wie etwa niedrige Kosten bei besonders energieeffizienten Gebäuden – berücksichtigen. „Ganz wichtig wäre das vor allem bei Immobilienfinanzierungen mit Fixzinssatz auf eine Mindestlaufzeit“, so Wimmer.

Tags: Fachverband der Immobilien- und VermögenstreuhänderinvestmentWKO
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