VÖPE sieht OGH-Entscheidung als Wendepunkt für langfristige Mietverträge und spricht sich erneut für Reformen aus.
Die Vereinigung Österreichischer Projektentwickler (VÖPE) begrüßt die Ende Juli ergangene Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH), wonach Wertsicherungsklauseln in langfristigen Mietverträgen grundsätzlich zulässig sind. Gleichzeitig erneuerte die VÖPE ihren Appell für die Einführung eines neuen, praxisgerechten Wohnkostenindex – eine Forderung, die bereits am 15. Juli im Rahmen einer Pressekonferenz präsentiert worden war.
„Die jahrelange Unsicherheit unserer Branche hat nun ein Ende. Es zeigt sich aber einmal mehr, dass die Zeit reif ist für einen neuen Wohnkostenindex“, erklärte VÖPE-Präsident Andreas Köttl. Ziel sei es, sowohl Mieter:innen als auch Vermieter:innen und die Bauwirtschaft mit einem transparenten, stabilen und sozial verträglichen Index zu entlasten.
Kern des Vorschlags ist ein neuer Wohnkostenindex, der sich zu 70 Prozent aus dem sogenannten Kern-Verbraucherpreisindex (Kern-VPI) und zu 30 Prozent aus dem Baukostenindex zusammensetzt. Der höhere Anteil des Kern-VPI soll laut VÖPE extreme Schwankungen abfedern und die allgemeine Wirtschaftslage besser widerspiegeln, während der Baukostenindex die tatsächlichen Erhaltungs- und Errichtungskosten berücksichtigt.
„Ein geglätteter Wohnkostenindex schafft Fairness für Mieter und Vermieter gleichermaßen. Er macht Wohnkosten kalkulierbar. Er bremst die Inflation und ermöglicht weiterhin Investitionen in die Erhaltung, Sanierung und den Neubau“, betonte Köttl. Der Index sei sofort umsetzbar und könne bereits jetzt für Klarheit sorgen – „anstelle unterschiedlichster Indexregelungen und -deckel für jedes zukünftige Jahr“.
Neben der VÖPE beteiligen sich auch die ARGE Eigenheim sowie der Wohnbauträger ARWAG an der Ausarbeitung des Indexmodells. Unterstützt wurde der Vorschlag von Expert:innen aus Bauwirtschaft, Wissenschaft und Budgetplanung. Eine interne Analyse von BUWOG und ARWAG zeige, dass die im Mietrechts-Inflationslinderungsgesetz (MILG) 2025 eingeführte Indexierungsbremse besonders im leistbaren Segment Sanierungen verzögere und das Wohnungsangebot verknappe.