• Autoren
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
immobilien investment
NEWSLETTER
  • Österreich
  • International
  • Wohnen
  • Gewerbe
  • Karriere & Köpfe
  • Trends & Design
immobilien investment
  • Österreich
  • International
  • Wohnen
  • Gewerbe
  • Karriere & Köpfe
  • Trends & Design
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
immobilien investment
WERBUNG
Home

Urteil zugunsten der Mieter

von Onlineredaktion immobilien investment
9. März 2021
in immobilien investment, immobilien investment 2021, immobilien investment 2021/01, Wohnen, Zeitschriften & Magazine
Alfred-Nemetschke - Foto:© Rita Newman

Alfred-Nemetschke - Foto:© Rita Newman

Mietzinsentfall und -minderung infolge der Covid-19 Pandemie – der aktuelle Stand.

Das Bezirksgericht Meidling hat erstmals in zwei richtungsweisenden Entscheidungen zur Covid-19-Pandemie den kompletten Entfall des Bestandszinses eines Einzelhandelsunternehmens sowie eines Friseursalons während der ersten Zwangsschließungen im Frühjahr bestätigt und dabei auch festgestellt, dass der Umstand, dass die Geschäftsräume auch zum Lagern der Waren dienten, nichts an der Unmöglichkeit änderte, diese wie vereinbart zu nützen. Das Lagern ausschließlich im Verkaufsraum sei vielmehr Ausfluss der eigentlichen Geschäftstätigkeit, die jedoch ruhen musste (vgl. Bezirksgericht Meidling zur GZ 9 C 361/20y sowie 9C 368/20b).

Klarstellung
Es wurde damit klargestellt, dass es nicht darauf ankommt, wie immer wieder von „Vermieter-Lobbyisten“ behauptet wird, dass eine Geschäftsfläche von der Seuche unmittelbar betroffen sein muss (das Virus müsste nach dieser verfehlten Ansicht also etwa Mauerwerk oder Geschäftseinrichtung zerstören, oder das Bestandsobjekt müsste selbst verseucht sein), sondern darauf, ob der bedungene Gebrauch durch die Seuche unmöglich geworden ist (Bestandszinsentfall) oder eingeschränkt wurde (Bestandszinsminderung). Ganz unzweifelhaft umfasst der bedungene Gebrauch auch den uneingeschränkten Zutritt zum Bestandobjekt.

Der Betrieb eines Take-aways oder eines Onlineshops im Bestandsobjekt ist entsprechend zu berücksichtigen.

Festzuhalten ist auch, dass die Seuche in § 1104 ABGB tatbestandsmäßig ist, behördliche Maßnahmen wurden von der Judikatur (später) den in § 1104 ABGB genannten Tatbeständen (Feuer, Krieg oder Seuche, große Überschwemmungen, Wetterschläge oder gänzlicher Misswachs) gleichgestellt. Auch die These, dass behördliche Betretungsverbote nicht ein Fall des § 1104 ABGB (Unbenützbarkeit des Bestandsobjekts durch einen außerordentlichen Zufall, der dem Bestandsgeber zugerechnet wird), sondern des § 1107 ABGB (Unbenützbarkeit des Bestandsobjekts aus einem dem Bestandsnehmer zurechenbaren Grund) sind, was sich daraus ergeben soll, dass der Verordnungsgeber im zweiten Lockdown eine stärkere Unterscheidung zwischen körpernahen und anderen Dienstleistungen vorgenommen hat, ist unhaltbar.

Anspruch trotz Unterstützung
Es ist auch mit der These aufzuräumen, dass Bestandsnehmer, die staatlichen Unterstützungen in Anspruch nehmen oder Anspruch darauf haben (Fixkostenzuschuss, Umsatzersatz), den Anspruch auf Bestandszinsentfall oder -minderung verlieren oder verpflichtet sind, öffentliche Unterstützungen an den Bestandsgeber weiterzuleiten: Wie Univ.-Prof. Dr. Vonkilch in seinem für den Österreichischen Kinoverband erstatteten Gutachten und Hon.-Prof Dr. Stabentheiner in wobl 2020, 121 (134) überzeugend darlegen, führt die Inanspruchnahme staatlicher Unterstützungen nicht zum Verlust des Anspruchs auf Bestandszinsentfall bzw. -minderung, und es besteht keine Berechtigung der Bestandsgeber, die Herausgabe staatlichen Unterstützungsmaßnahmen durch Bestandsnehmer zu verlangen.

Tags: GastkommentarMietzinsNemetschke
TeilenTweetTeilen

Bleiben Sie am Laufenden und abonnieren sie Push Nachrichten für Ihren Browser.

Abmelden
>

Ähnliche Beiträge

Rustler feiert 90-jähriges Bestehen

Rustler feiert 90-jähriges Bestehen

von Charles Steiner
3. Juli 2025

Familienunternehmen mit Immobilienfokus begeht Jubiläum. Die Rustler Gruppe hat ihr 9o. Firmenjubiläum gefeiert. Das Unternehmen wurde 1935 von Frieda Rustler...

WKNÖ begrüßt Aus der KIM-Verordnung, warnt vor Ersatzregelungen

WKNÖ begrüßt Aus der KIM-Verordnung, warnt vor Ersatzregelungen

von Onlineredaktion immobilien investment
2. Juli 2025

Wild fordert dauerhafte Erleichterung bei Immobilienfinanzierungen. Nach dem endgültigen Aus der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-Verordnung) hat sich die Fachgruppe der Immobilien- und...

Zinshausmarkt: Preise unter Druck, erste Erholungstendenzen sichtbar

Zinshausmarkt: Preise unter Druck, erste Erholungstendenzen sichtbar

von Charles Steiner
2. Juli 2025

Berichte von EHL und Otto Immobilien zeigen differenziertes Bild der Marktdynamik. Auch eine Großtransaktion konnte abgewickelt werden. Der Wiener Zinshausmarkt...

Neuer Vorstand für den Fachverband der Immobilientreuhänder

Neuer Vorstand für den Fachverband der Immobilientreuhänder

von Onlineredaktion immobilien investment
1. Juli 2025

Roman Oberndorfer folgt als Obmann auf Gerald Gollenz – Fokus auf Dialog und Ausbildung. Der Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder...

Otto Immobilien vermarket Strauss-Villa

Otto Immobilien vermarket Strauss-Villa

von Onlineredaktion immobilien investment
1. Juli 2025

Historisch geprägte Villa in Wien-Döbling steht zum Verkauf. Johann Strauss Sohn komponierte in dem Anwesen seinen ersten Walzer. In der...

Gollenz: Keine Fortsetzung der KIM-Regeln „durch die Hintertür“

Gollenz: Keine Fortsetzung der KIM-Regeln „durch die Hintertür“

von Onlineredaktion immobilien investment
30. Juni 2025

WKÖ-Branchensprecher warnt vor anhaltenden Belastungen für Immobilienmarkt. Mit dem heutigen Auslaufen der KIM-Verordnung warnt Gerald Gollenz, Obmann des Fachverbands der...

Neueste Beiträge

  • Rustler feiert 90-jähriges Bestehen
  • WKNÖ begrüßt Aus der KIM-Verordnung, warnt vor Ersatzregelungen
  • Zinshausmarkt: Preise unter Druck, erste Erholungstendenzen sichtbar
  • Flexiparks und SmartUnit starten strategisches Joint Venture
  • Neuer Vorstand für den Fachverband der Immobilientreuhänder
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG

immobilien investment

Das Immobilien- & Anlagemagazin von DMV – della lucia medien & verlags GmbH.

Jetzt abonnieren!

NEWSLETTER

Folgen Sie uns!

Suche

Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Abonnement
  • AGB
  • Datenschutz

© 2021 - 2022 DMV – della lucia medien & verlags GmbH

Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Home
  • Österreich
  • International
  • Wohnen
  • Gewerbe
  • Karriere & Köpfe
  • Trends & Design

© 2021 - 2022 DMV – della lucia medien & verlags GmbH

X
Zum Ändern Ihrer Datenschutzeinstellung, z.B. Erteilung oder Widerruf von Einwilligungen, klicken Sie hier: Einstellungen