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Mietpreisdebatte bricht wieder los

von Charles Steiner
31. Mai 2023
in Österreich, Recht & Steuern, Verbände, Wohnen
Lange hat es nicht gedauert, bis die Mietbremsendebatte nach der Indexierung im April wieder aufgeflammt ist. Foto: pixabay.com

Lange hat es nicht gedauert, bis die Mietbremsendebatte nach der Indexierung im April wieder aufgeflammt ist. Foto: pixabay.com

Im Juli steigen die Kategoriemieten um 5,51 Prozent. Einmal mehr Anlass für AK und ÖGB, die Richtwertdebatte wieder aufflammen zu lassen und wieder einmal eine „Mietpreisbremse“ zu fordern. ÖVI und ÖHGB sprechen wiederum von Showpolitik und parteipolitischem Kalkül.

Lange hat es nicht gedauert. Nachdem die Indexierung der Richtwertmieten im April im Vorfeld bereits für hitzige politische Diskussionen rund um eine „Mietpreisbremse“ bei den Richtwertmieten gesorgt hatte (immobilien investment berichtete), geht die Debatte nun von neuem los. Im Juli nämlich werden die Kategoriemieten inflationsbedingt um 5,51 Prozent angehoben – und das ruft wieder die SPÖ, Arbeiterkammer und den Österreichischen Gewerkschaftsbund auf den Plan, daraus eine gesamtgesellschaftliche Debatte zu konstruieren. Die Forderungen der AK und des ÖGB wieder einmal: Eine Mietpreisbremse müsse her. Die SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher will einen einen sofortigen Stopp bei gesetzlichen und frei vereinbarten Anpassungsklauseln, sprich eine Mietpreisbremse „sofort, für alle Verträge“. Nach einem Aussetzen bis 2025 soll ein Deckel von maximal zwei Prozent Anhebung pro Jahr gelten.

Für den Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) und dem Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB) ist das Panikmache – und zwar aus parteipolitischem Kalkül heraus. Von der Wertsicherung – sprich Indexierung – der Kategoriemieten seien österreichweit gerade einmal 5.000 Haushalte in privaten Mietwohnungen betroffen, weitere 40.000 in Gemeindewohnungen, insgesamt nur etwas mehr als ein Prozent aller Haushalte, so der ÖVI. Dieser verweist auch darauf, dass zwischen 1982 und 1994 für Wohnungsmietverträge im Altbau (mit Ausnahme von Wohnungen größer als 130 Quadratmeter) nur fixe Kategoriebeträge vereinbart werden konnten und die Mietpreise von 1,06 – 4,23 Euro pro Quadratmeter und Monat je nach Ausstattungskategorie europaweit einzigartig seien. Meist wurden Wohnungen der Kategorie B oder C vermietet, wertgesichert ergibt dies derzeit 2,12 oder 3,18 Euro pro Quadratmeter und Monat an Mietbelastung. Wesentlich stärker sind hingegen die Betriebskosten gestiegen, respektive übersteigen gar die Hauptmieten.

ÖVI-Geschäftsführer Anton Holzapfel sagt, dass die vertraglich vereinbarte und gesetzlich vorgesehene Wertsicherung angesichts dieser geringen Miethöhen nicht umgesetzt werden soll, höchstens parteipolitisches Kalkül sei, jedoch an der Inflation nichts ändern würde – und verweist auf die Verwaltungspauschale, die auch mit Kategorie-A-Beträgen gedeckelt sei: „Bei den gemeinnützigen Genossenschaften ist die Erhöhung der Verwaltungskostenpauschale per 1.4.2023 um 8,55 Prozent sang- und klanglos umgesetzt worden. Manche sind eben gleicher.“

Martin Prunbauer, Präsident des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbunds, sagt, dass man bei der Wertsicherung von Beträgen zwischen 1,12 Euro und 4,46 Euro pro Quadratmeter spreche – und damit könne ein Hauseigentümer die Immobilie nur schwer oder gar nicht in Schuss halten. „In kaum einem anderen Land in Europa findet man so günstige Mietbeträge pro Quadratmeter, die man für das Wohnen bezahlt.“ Überhaupt hält Prunbauer nichts von einer Mietpreisbremse, da diese auch finanziell besser gestellten Mietern zugute kommen würde: „Warum soll diese Klientel besonderen Schutz genießen? Eine Mietzinsbremse für alle ist eine Gießkannenförderung. Das ist nicht nur wirtschafts- und eigentumsfeindlich, sondern vor allem verteilungspolitischer Unsinn!“

Ohnehin beziehen sich die Kategoriebeträge auf Altmietverträge, die vor rund 30 Jahren und länger abgeschlossen wurden und die vielfach aufgrund extensiver Eintrittsrechte innerhalb einer Familie wie eine Erbpacht zu nahezu unveränderten Bedingungen weitergegeben wurden und nach wie vor weitergegeben werden können, so Prunbauer. Er zitiert den Inflationsexperten des WIFO, Josef Baumgartner, der im März anhand der Valorisierung der Richtwerte errechnete, dass der Einfluss auf den VPI und die gemessene Inflationsrate gerade einmal 0,1 Prozentpunkte betragen.

Überhaupt: Innerhalb der letzten knapp 15 Jahre (01.07.2008 bis 01.11.2022) seien sieben Anpassungen der Kategoriebeträge von 0,77 Euro für Kategorie D bis 3,08 Euro für Kategorie A auf derzeit 1,06 Euro für Kat D bis 4,23 Euro für Kategorie A vorgenommen worden.

Tags: AKÖGBÖHGBÖVIRichtwertZinshaus
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