VÖPE, ARGE Eigenheim und ARWAG: Eigens erstellter Wohnpreisindex soll faire Verhältnisse für Mieter und Vermieter schaffen. Neben Mietindex fordern Projektentwickler Deregulierung von Vorschriften im Bau.
Die Lage für die österreichischen Bauträger und Entwickler ist derzeit alles andere als rosig. Vor allem der Mietpreisstopp Anfang Juni und nun das Erkenntnis des VfGH, wonach Wertsicherungsklauseln nach dem KSchG ungültig sein können, stoßen der Branche sauer auf. In einer Pressekonferenz am Dienstag legten die Vereinigung der österreichischen Projektentwickler (VÖPE), die ARGE Eigenheim und dem Wohnbauträger ARWAG ein eigens erstellten Wohnindex vor. Dieser setze sich aus dem Verkaufspreisindex und dem Baukostenindex zusammen und soll faire Verhältnisse für Mieter und Vermieter schaffen, aber auch Wohnkosten besser kalkulierbar machen.
Konkret setzt sich dieser Index zu 70 Prozent aus dem Kern-VPI und zu 30 Prozent aus dem Baukostenindex zusammen. Der höhere Kern-VPI soll dabei extreme Schwankungen glätten und somit die allgemeine Wirtschaftslage besser abbilden, zusätzlich soll der Anteil des Baukostenindex „sachlich die direkten Kosten der Erhaltung abbilden“, so die Vertreter im Rahmen der Pressekonferenz. Erstellt wurde dieser Index von der VÖPE mit mehreren Bauträgern, unter anderem BUWOG und ARWAG sowie Experten aus anderen Verbänden, Wissenschaftlern und Budgetexperten. Die Maßnahmen sollen nun in den politischen Prozess eingebracht und idealerweise bereits nach der Sommerpause behandelt werden.
„Die aktuelle Wohnbaupolitik der Bundesregierung stellt eine Konjunkturbremse dar“, so VÖPE-Präsident Andreas Köttl vor Journalisten. Der nun vorgelegte Wohnkostenindex soll hingegen die Inflation abbremsen und damit die Wirtschaft stärke, indem weiterhin Investitionen in den Wohnbau wie der Bestandssanierung ermöglicht werden soll: „Unser Wohnkostenindex kann sofort verlautbart werden, er kann sofort gelten, und er kann daher schon jetzt die Mietpreise dämpfen, und trotzdem die Wirtschaft stärken. Er ist planbar und schafft bereits jetzt Klarheit, anstelle unterschiedlichster Index-Regelungen und -Deckel für jedes zukünftige Jahr“, so Köttl.
Eine interne Analyse der ARWAG und BUWOG zeige, dass die mit dem Mietrechts-Inflationslinderungsgesetz (MILG) 2025 eingeführte Indexierungsbremse besonders im „leistbaren Segment“ zu Sanierungsverzögerungen und Angebotsverknappung geführt habe. Diese Entwicklung decke sich mit jüngster Kritik des Verbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV).
Den aktuellen Mietpreisstopp betrachtet Thomas Drozda, Vorstandsdirektor der ARWAG Holding, als kein taugliches Mittel zur Preislinderung. Vielmehr würde er das Angebot weiter verknappen: „Es braucht einen verlässlichen, sachlichen Index, der nicht von schlagartigen Erhöhungen, wie sie etwa in der Gastronomie oder Hotellerie zu beobachten sind, beeinflusst wird.“ Als Beispiel nannte Isabella Stickler, Bundesobfrau der ARGE Eigenheim Spanien. Dort sei vor einigen Jahren der Mietpreisdeckel eingeführt worden, nach einer Evaluierung von der selben Regierung wieder abgeschafft, da hunderttausende Wohnungen vom Markt verschwunden sind.
Ein weiteres zentrales Element des Maßnahmenpakets ist die Reduktion von Baukosten durch eine Überarbeitung technischer Standards. „Ein Dickicht an Normen und überzogene Detailvorgaben treiben die Kosten unnötig in die Höhe“, sagte Köttl. Als Beispiel nannte er die laut OIB-Richtlinie verpflichtende Berechnungs-Raumtemperatur von 22 °C, die europaweit einzigartig sei und laut Berechnungen bis zu 80 Euro Mehrkosten pro Quadratmeter verursache. Man fordert daher eine Rückkehr zu EU-konformen Berechnungsparametern.
Auch schlagen die Entwickler eine Erleichterung zum Zugang zu Eigentum vor, etwa durch die Wiedereinführung der staatlich besicherten Wohnbau-Investitionsfinanzierung, steuerlicher Absetzbarkeit von Zinsen bei Eigenheimfinanzierungen sowie eine „Modernisierungsumlage mit Fairnesskomponente“, um auch Sanierungen trotz Bestandsmiete zu ermöglichen.
Isabella Stickler, Bundesobfrau der ARGE Eigenheim, warnte vor einer einseitigen Verlagerung hin zur Subjektförderung, etwa in Form von Wohnbeihilfen. „Ohne gezielte Objektförderung verliert die öffentliche Hand die Möglichkeit, den Wohnbau strategisch zu steuern – räumlich, sozial und qualitativ“, erklärte Stickler.
Das österreichische Modell aus Wohnungsgemeinnützigkeit und Objektförderung habe über Jahrzehnte eine Million leistbare Wohnungen geschaffen. Eine rein einkommensabhängige Subjektförderung sei reaktiv und verursache laufende Kosten, ohne strukturelle Wirkung. Erfahrungen aus Deutschland und Großbritannien zeigten, dass der Rückzug aus der Objektförderung zu einem massiven Rückgang im leistbaren Neubau geführt habe.