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Klamme Stadtkassen: Altstadterhaltungsfonds setzt aus

von Charles Steiner
16. Juli 2026
in Gewerbe, Österreich, Recht & Steuern, Wohnen
Die Stadt Wien muss ihren Altstadterhaltungsfonds vorerst aussetzen. Foto: beigestellt

Die Stadt Wien muss ihren Altstadterhaltungsfonds vorerst aussetzen. Foto: beigestellt

Stadt Wien stoppt freiwillige Förderung vorübergehend nach mehr als 50 Jahren. Der Grund: die schwierige finanzielle Situation der Stadt.

Die Stadt Wien setzt den Altstadterhaltungsfonds aufgrund der angespannten Budgetlage vorübergehend aus. Wie die Stadt am Dienstag mitteilte, soll die seit 1972 bestehende Förderung wieder aufgenommen werden, sobald es die finanzielle Situation zulässt.

Der Altstadterhaltungsfonds wurde 1972 im Zuge der Altstadterhaltungsnovelle eingerichtet. Nach Angaben der Stadt wurden seither mehr als 255 Millionen Euro für über 4.600 Restaurierungsprojekte bereitgestellt. Gefördert wurden unter anderem Kirchen, Palais, Gründerzeithäuser, historische Wohnbauten, Bauwerke der Moderne sowie Kunst am Bau.

Kulturstadträtin Veronica Kaup-Hasler erklärt in einer Aussendung, dass das Bekenntnis zum Schutz des baukulturellen Erbes Wiens davon unberührt bleibe: „Gerade weil wir den Wert dieses Instruments kennen, soll der Fonds seine Tätigkeit wieder aufnehmen, sobald es die budgetäre Situation wieder zulässt.“

Die Stadt verweist darauf, dass es sich beim Fonds um eine freiwillige Förderleistung handelt, die über gesetzliche Verpflichtungen hinausgeht. Die Aussetzung sei daher Teil der Budgetkonsolidierung. „Der Wiener Altstadterhaltungsfonds leistet seit mehr als fünf Jahrzehnten einen Beitrag zum Erhalt unseres baukulturellen Erbes und wird dies auch weiterhin tun“, sagte Kaup-Hasler. Die derzeitige Unterbrechung erfolge „ausschließlich aufgrund der derzeitigen budgetären Rahmenbedingungen“.

Keine Auswirkungen hat die Aussetzung nach Angaben der Stadt Wien auf Sanierungen, die über das §18-Mietrechtsgesetz (MRG) abgewickelt werden. Auf Anfrage von immobilien investment erklärte ein Sprecher der Stadt telefonisch, dass sich der Altstadterhaltungsfonds ausschließlich auf Gebäude in Schutzzonen beziehungsweise denkmalgeschützte Objekte beziehe. Für §18-MRG-Verfahren stünden andere Förderinstrumente zur Verfügung, diese blieben vom Aussetzen des Altstadterhaltungsfonds unberührt.

Tags: SanierungStadt WienZinshaus
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