VÖPE begrüßt Überarbeitung der Wiener Bauordnung, kritisiert aber fehlende Inhalte zu Anreizsysteme zur nachhaltigen Transformation des Bau und Immobiliensektors.
Bis Ende des Jahres soll die Wiener Bauordnung novelliert werden, mit denen die Stadt Wien die klimatischen und gesellschaftlichen Entwicklungen stärker forcieren will. Aktuell befindet sich das neue Regelwerk in Begutachtung, im Herbst soll es eine Regierungsvorlage geben, die in Folge im Landtag beschlossen werden soll. In einer Stellungnahme an die Stadt Wien begrüßt die Vereinigung der Österreichischen Projektentwicklung die Überarbeitung der Wiener Bauordnung und sieht sogar in zahlreichen Bereichen, vor allem in Richtung Nachhaltigkeit eine Verbesserung zum derzeit vorherrschenden Zustand. Dennoch sieht die VÖPE noch viel Potenzial nach oben.
In manchen Bereichen geht die Novelle laut VÖPE nicht weit genug. Trotz der Verbesserung in vielen Bereichen der Bauordnung vermisst man etwa Inhalte zu Kreislauf sowie mehr Anreizsysteme zur nachhaltigen Transformation des Bau- und Immobiliensektors. Stattdessen beklagt man neue Verbote und Regulierungen und befürchtet, dass durch die höhere Komplexität und neue Ermessungsspielräume die Planungs- und Rechtssicherheit der Projektentwickler geschwächt werden würde. Überdies kritisiert die VÖPE, dass auch die Chance vertan worden ist, ein übersichtliches Regelwerk zu schaffen, das auch digital besser verarbeitbar ist. Stattdessen sei die Bauordnung mit “ unzähligen Verweisen, Unterpunkten und einem verklausulierten Stil über die Jahre zu einem schwer handhabbaren Ungetüm“ geworden.
Ebenso sieht die VÖPE Tendenzen zur Überregulierung im Bebauungsplan und lehnt etwa Punkte wie Unzulässigkeit der Errichtung bestimmter Gebäudetypen oder Nutzungseinheiten sowie Vorschreibung von Raumhöhen über das gesamte Gebäude, die gravierende Eingriffe in das Recht auf Eigentum nach sich ziehen würden, ab. Ebenso bemängeln die Projektentwickler die neue Systematik zum Stadtbildschutz als unausgegoren. Einerseits, weil in der Fassung de facto das Baujahr eines Gebäudes sowie das Ermessen des Magistrats über die politischen Instrumente zum Stadtbildschutz wie Bebauungsplan und Schutzzonen gestellt werden, allerdings ohne transparente Grundlagen für die Sanierung von Altbauten oder Nachverdichtung im Bestand zu schaffen.
Strikt abgelehnt werden die verschärften Regeln zur Ausnutzbarkeit von Bauplätzen in der Bauklasse I. Diese würden laut VÖPE lediglich zu einer Verteuerung von Wohnen, einer Zunahme des Flächenverbrauchs und zu einem Wertverfall von Grundstücken. Die VÖPE fordert daher, die Novelle in der aktuellen Fassung im Sinne der Verfahrensbeschleunigung und -Vereinfachung und der Senkung der Wohnkosten zu überarbeiten und regt eine deutliche Verschlankung und Verbesserung der Lesbarkeit und damit digitaler Verarbeitbarkeit an.
Gesetzesentwurf zur Wiener Bauordnungsnovelle zum Download