EU treibt Klimasanierung von Althäusern voran

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Energieeffizienz und die Anpassung der Gebäude an die kommenden klimatischen Verhältnisse werden in Österreich bald die größten Treiber für die Bau- und Immobilienwirtschaft sein.

Zu diesem Thema hat die EU-Kommission im Dezember einen Vorschlag für die Neufassung der „EU-Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden“ vorgelegt. Darin wird gefordert, dass Wohngebäude der Energieeffizienzklasse „G“ bis 2030 und Gebäude der Klasse „F“ bis Anfang 2033 energetisch saniert sind. Widrigenfalls wäre die Benutzung von nicht sanierten Gebäuden danach nicht mehr zulässig. Dadurch werden Althauseigentümer zu einem immensen Investitionsschub genötigt.

Für die Eigentümer wird die Refinanzierung dieser Sanierungen mit den bestehenden Mietzinsbeschränkungen des MRG eine große Herausforderung sein. Ganz speziell in Wien. Da Abbruch und Neubau als Alternativen nicht infrage kommen, werden die geförderte Sanierung und das §-18-MRG-Verfahren wieder angewendet werden, um die alten Gebäude mit den Mietzinsen nach dem MRG-Regime dennoch für Bewohner und Investoren zukunftsfit zu gestalten.

Die Richtlinie wird den finanzierenden Banken eine „ganz besondere“ Rolle auferlegen. Sie werden verpflichtet, ihre Hypothekarportfolios dahingehend zu überprüfen, ob der überwiegende Teil der belehnten Immobilien den neuen Vorgaben der Effizienzklassen entspricht. Dies wird zu weitreichenden Auflagen für die Kreditnehmer führen.

Fazit ist, die Gesamteffizienz der Gebäude wird bei der Bewirtschaftung und der Bewertung des Altbestands in Zukunft mit ins Kalkül zu ziehen sein – sowohl von den Investoren als auch von den finanzierenden Banken.

Silvia Wustinger-Renezeder,
Geschäftsführende Gesellschafterin bei CITA Immobilien Projektentwicklungsgesellschaft mbH

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