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Aktuelle Steueraussichten

von Onlineredaktion immobilien investment
1. März 2023
in Gastkommentar, News, Österreich, Recht & Steuern
Copyright: Alexander Müller

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Der Jahresbeginn 2023 bringt einige steuerliche Änderungen und auch damit verbundene Vorteile für Unternehmen und Private mit sich.

Im vergangenen Jahr wurden durch diverse Gesetzespakete, insbesondere durch das ÖkoStRefG 2022, eine Reihe von steuerlichen Entlastungsmaßnahmen eingeführt. Einige ausgewählte Veränderungen im Überblick:

Tarifsenkungen Einkommensteuer
Im Juli des vergangenen Jahres wurde bereits die zweite Progressionsstufe der Einkommensteuer von 35 Prozent auf 30 Prozent gesenkt. Dieses Jahr kommt es im Juli zur Senkung der dritten Stufe, von bisher 42 auf zukünftig 40 Prozent, wobei für das Jahr 2023 vereinfachend ein Mischsatz von 41 Prozent angewandt wird.

Abschaffung der kalten Progression
Zusätzlich wurde letztes Jahr die Abschaffung der kalten Progression beschlossen, wodurch, abgesehen von der letzten Stufe (55 % Grenzsteuersatz), die Grenzbeträge der Progressionsstufen um eine jährliche Inflationsrate angehoben werden.

Tarifsenkung Körperschaftsteuer
Mit Anfang des Jahres kam es auch zur ersten der beiden geplanten Senkungen des Körperschaftsteuertarifs von den bisherigen 25 Prozent auf 24 Prozent. Im Jahr 2024 wird sich der Tarif auf 23 Prozent verringern.

Einführung Investitionsfreibetrag (IFB)
Mit dem neuen Jahr kann für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens erstmalig der (wieder) eingeführte Investitionsfreibetrag (IFB) in Höhe von zehn bzw. 15 Prozent für Wirtschaftsgüter aus dem Bereich der Ökologisierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten geltend gemacht werden.

Der IFB stellt eine fiktive Betriebsausgabe dar, die im Jahr der Anschaffung oder Herstellung der Wirtschaftsgüter unter gewissen Voraussetzungen zusätzlich zur Abschreibung gewinnmindernd in Anspruch genommen werden kann. Der IFB ist pro Wirtschaftsjahr mit einer Bemessungsgrundlage von maximal einer Million Euro gedeckelt, weshalb jährlich ein Freibetrag von maximal 100.000 bzw. 150.000 Euro möglich ist.

Der IFB ist auf betriebliche Einkunftsarten beschränkt und setzt eine Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich oder durch eine vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung voraus. Zusätzlich müssen die abnutzbaren Anlagegüter einem inländischen Betrieb bzw. einer Betriebsstätte zuzurechnen sein. Sofern Wirtschaftsgüter vor der Mindestbehaltedauer von vier Jahren aus dem Betriebsvermögen ausscheiden, ist eine Nachversteuerung des IFB vorgesehen.

Ausblick
Ende 2022 wurden auf EU-Ebene einige Richtlinien beschlossen, die im Jahr 2023 in nationales Recht umzusetzen sind. Unter anderem kam es zu einer Einigung über die Umsetzung einer globalen Mindestbesteuerung (Pillar 2) in Höhe von 15 Prozent, die für Großkonzerne ab Ende 2023 anzuwenden ist. Auch mit der nationalen Umsetzung der lang erwarteten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die mit Ende des letzten Jahres noch finalisiert wurde, ist im Jahr 2023 zu rechnen. Es kommen somit auch dieses Jahr wieder spannende neue Projekte und Aufgaben auf Unternehmen zu.

Gerald Kerbl,
Steuerberater und Partner bei TPA

Zur Person:
Gerald Kerbl ist Spezialist für Immobilienbesteuerung, Immobilienfondsbesteuerung und M&A-Transaktionen. Weiters hat er sich auf Due-Diligence-Prüfungen, Konzernbesteuerung und Umstrukturierung spezialisiert. Er betreut vor allem Immobilienunternehmen und multinationale Konzerne.

Tags: ÖsterreichSteuernTPA
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