Doch keine Kostensenkung für Wohnungssuchende durch Bestellerprinzip: WU- und Cambridge-Analyse sowie Branchenreport konstatieren Mietanstieg und geringeres Wohnungsangebot nach Einführung der Regelung. Die Wiener Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder pocht nun auf eine Überarbeitung.
Die von der Politik propagierte Entlastung für Wohnungssuchende ist wohl nicht eingetreten. Eher das Gegenteil: Das 2023 eingeführte Bestellerprinzip hat nach Einschätzung der Wiener Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder das Wohnen nicht verbilligt, sondern zu höheren Mietkosten und einem geringeren Wohnungsangebot geführt. Grundlage dieser Bewertung sind eine Studie der Wirtschaftsuniversität Wien und der Universität Cambridge sowie ein Bestellerprinzip-Report des ZT Datenforum, der im Auftrag des Fachverbands der Immobilien- und Vermögenstreuhänder erstellt wurde.
Nach Angaben der Fachgruppe zeigt die WU/Cambridge-Studie, dass die Angebotsmieten in Wien nach Einführung des Bestellerprinzips durchschnittlich um rund fünf Prozent gestiegen seien. In zentralen Bezirken sei der Anstieg noch stärker ausgefallen. Bundesweit habe sich die Brutto-Gesamtmiete um rund 1,50 Euro pro Quadratmeter erhöht. Gleichzeitig sei die Zahl der Mietinserate zurückgegangen, was auf eine Verknappung des Angebots hindeute.
Die Studienautoren kommen laut Aussendung außerdem zum Ergebnis, dass die höheren laufenden Mietkosten eine frühere Maklerprovision erst nach rund 66 Monaten beziehungsweise fünfeinhalb Jahren erreichen würden. Da im Jahr 2024 rund 64 Prozent der Wiener Mieter länger als fünfeinhalb Jahre in derselben Wohnung gewohnt hätten, würden viele Mieter über die gesamte Mietdauer höhere Kosten tragen als bei einer einmaligen Provision. „Sparen am falschen Ende wird teuer – das zeigen gleich zwei aktuelle und unabhängige Datenquellen. Wer glaubt, ohne fachliche Begleitung und Expertise günstiger auszusteigen, zahlt am Ende meist mehr, nur an anderer Stelle“, sagte Philipp Sulek, Berufsgruppensprecher der Immobilienmakler in Wien.
Die Fachgruppe verweist zudem auf den Umfang der Leistungen professioneller Immobilienmakler. Dazu zählten unter anderem die rechtssichere Ermittlung des Mietzinses, die Erstellung und Prüfung der erforderlichen Unterlagen, die Vermarktung, Bonitätsprüfungen, die Vertragsgestaltung sowie die Begleitung bis zur Wohnungsübergabe. Fehler in diesen Bereichen könnten sowohl für Vermieter als auch für Mieter rechtliche und finanzielle Folgen haben. Darüber hinaus seien konzessionierte Immobilienmakler in gesetzliche Vorgaben zur Geldwäscheprävention eingebunden und unterlägen Sorgfalts-, Identifizierungs- und Meldepflichten. Diese Kontrollmechanismen würden bei rein privaten Vermittlungen entfallen.
Die Wiener Fachgruppe spricht sich daher für eine Überarbeitung der derzeitigen Ausgestaltung des Bestellerprinzips aus. Nach ihrer Einschätzung habe sich bis zur Einführung der Regelung die Doppelmaklertätigkeit bewährt, bei der sowohl Vermieter als auch Mieter betreut wurden. „Gut beraten zu sein, hat einen Wert und ist am Ende meist die günstigste Entscheidung“, sagte Sulek. Nach Ansicht der Fachgruppe sollte die Ausgestaltung des Bestellerprinzips daher überprüft und angepasst werden.






