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Streit um Lieferverträge im Triiiple geht in die nächste Runde

von Charles Steiner
6. Mai 2026
in Österreich, Recht & Steuern, Wohnen, Wohnprojekte
Der Streit Wohnungseigentümer vs. Soravia um die Wärme- und Kältelieferverträge im Triiiple geht in die nächste Runde. Bild: Triiiple Community

Der Streit Wohnungseigentümer vs. Soravia um die Wärme- und Kältelieferverträge im Triiiple geht in die nächste Runde. Bild: Triiiple Community

Verfahren um Wärme- und Kälteversorgung gehen weiter, Wohnungseigentümer setzen Rechtsstreit gegen Soravia nach abgebrochenen Verhandlungen fort. Soravia weist Vorwürfe und direkte Verfahrensbeteiligung zurück.

Der Rechtsstreit rund um die Kälte- und Wärmeversorgung der Wiener Wohnhochhäuser „Triiiple“ geht in die nächste Phase. Vergleichsgespräche zwischen rund 200 Wohnungseigentümern und dem Soravia-Konzern über umstrittene Wärme- und Kältelieferverträge wurden laut Angaben der Eigentümergruppe Anfang Mai ohne Ergebnis beendet. Die anhängigen Gerichtsverfahren sollen nun fortgesetzt werden, geht aus einer entsprechenden Aussendung am Mittwoch hervor. Soravia wies auf immobilien investment-Nachfrage die Vorwürfe und eine direkte Verfahrensbeteiligung zurück.

Im Zentrum der Auseinandersetzung stehen Verträge zur Wärme- und Kälteversorgung der beiden Wohntürme sowie die Mitversorgung des benachbarten „Austro Tower“ über die hauseigene Energieanlage. Die Eigentümer werfen dem Bauträger vor, nach Abschluss der Kaufverträge von der ursprünglich vorgesehenen Fernwärmeversorgung abgewichen zu sein und stattdessen ein konzerninternes Modell umgesetzt zu haben, das für die Bewohner mit höheren Kosten verbunden sei.

Die Rechtsanwälte der Kläger, Christian Kirner und Florian Knaipp, erklärten, in den vergangenen Monaten habe es intensive Vergleichsgespräche gegeben, an denen zeitweise auch Soravia-Konzernchef Erwin Soravia beteiligt gewesen sei. „Es gab bereits eine Einigung hinsichtlich einer Reduktion der Grundpreise sowie zur rechtlichen Absicherung der Versorgung für die Triiiple-Bewohner“, so die beiden Juristen. Im Gegenzug hätten sich die Wohnungseigentümer bereit gezeigt, einer weiteren Versorgung des „Austro Tower“ über die bestehende Anlage sowie einer Vertragsverlängerung zuzustimmen.

Letztlich seien die Gespräche jedoch an zusätzlichen Forderungen des Konzerns gescheitert. „Die Wohnungseigentümer können die neu aufgestellten Forderungen und weitere Verzögerungen nicht akzeptieren“, erklärten Kirner und Knaipp. Zugleich betonten sie, weiterhin offen für eine außergerichtliche Lösung zu sein. Bis zu einer Einigung würden die laufenden Verfahren jedoch „ohne Unterbrechung weitergeführt“.

Soravia hingegen widerspricht der Darstellung der Eigentümergruppe in einem Schreiben an immobilien investment. Das Unternehmen erklärte, die Inhalte eines entsprechenden Medienberichts in der Tageszeitung „Die Presse“ seien „inhaltlich völlig unrichtig“. Weder sei Soravia selbst Partei der Klagen noch unmittelbar in die Vergleichsverhandlungen involviert gewesen. „Soravia ist weder in Klagen noch in die Verhandlungen zu einer außergerichtlichen Einigung in der thematisierten Causa involviert, noch hat Soravia irgendwelche Forderungen gestellt“, heißt es in der Stellungnahme.

Das Unternehmen verweist darauf, dass die Energieversorgung durch die SEM Anlagen GmbH betrieben werde, die Wärme und Kälte für Triiiple Eins, Triiiple Zwei, Triiiple Drei sowie den Austro Tower bereitstelle. Die entsprechenden Wärme- und Kältelieferverträge seien zwischen Projektgesellschaften und der SEM Energie- und Gebäudemanagement GmbH abgeschlossen und später auf die SEM Anlagen GmbH übertragen worden.

Soravia betont zudem, lediglich mittelbar mit rund 19 Prozent an den SEM-Gesellschaften beteiligt zu sein. Die Entscheidungsfindung liege „anderen Akteuren“ ob. Auch bei den Projektgesellschaften bestehe keine alleinige Kontrolle, da neben Soravia die ARE Austrian Real Estate Development GmbH beteiligt sei. Weiter heißt es, dass die Verfahren nicht gegen Soravia selbst gerichtet seien, sondern gegen die genannten Gesellschaften.

Ein Abbruch der Vergleichsgespräche sei „bislang nicht kommuniziert“ worden. Laut Soravia habe die ARE im Jahr 2025 ein Gespräch zwischen den Beteiligten initiiert, an dem auch Erwin Soravia „als Mediator“ teilgenommen habe. Dieses Treffen habe in Räumlichkeiten der ARE stattgefunden, jedoch „leider zu keinem Ergebnis geführt“.

Allerdings: Die Eigentümer kritisieren insbesondere die Struktur der Wärme- und Kältelieferverträge. Laut ihrer Darstellung seien verbrauchsunabhängige Grundpreise vereinbart worden, die im Vergleich zu anderen Wohnhochhäusern deutlich höhere laufende Kosten verursachten. Über die gesamte Vertragslaufzeit könnten dadurch Mehrkosten von mehr als zehn Millionen Euro entstehen.

Zusätzlich wird die Versorgung des „Austro Tower“ über die Energieanlage der Wohnhochhäuser beanstandet. Nach Ansicht der Kläger erfolgte die Einräumung entsprechender Leitungsrechte ohne wirksame Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Die nachträgliche Genehmigung durch die Hausverwaltung sei aus ihrer Sicht rechtlich unwirksam.

Zusätzliche Dynamik erhielt die Causa durch eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) Anfang 2026. In einem Verfahren, das von der Arbeiterkammer geführt wurde, erklärte das Höchstgericht laut Eigentümervertretern sämtliche 43 beanstandeten Klauseln der Wärme- und Kältelieferverträge wegen grober Benachteiligung und Verstößen gegen Konsumentenschutzbestimmungen für unzulässig.

Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf die laufenden Verfahren haben. Derzeit sind unter anderem eine Unterlassungsklage zur Versorgung des „Austro Tower“, Verfahren nach dem Heizkostengesetz sowie eine Feststellungsklage zur Wirksamkeit der Lieferverträge anhängig. Eine Entscheidung des OGH zur Unterlassungsklage wird in Kürze erwartet.

Der Konflikt reicht bis in das Jahr 2022 zurück. Damals brachten erste Wohnungseigentümer Klagen gegen Gesellschaften des Soravia-Konzerns ein. Hintergrund war die Abkehr vom ursprünglich angekündigten Anschluss an das Wiener Fernwärmenetz. Stattdessen wurde eine eigene Wärme- und Kälteanlage errichtet, die mit Wasser aus dem Donaukanal betrieben wird.

Die Kläger argumentieren, diese Änderung sei ohne Zustimmung der Käufer erfolgt. Zudem kritisieren sie überhöhte Anschlusswerte, langfristige Fixkosten sowie mangelnde Absicherung der Energieversorgung im Fall wirtschaftlicher Probleme der Betreibergesellschaft. Bereits damals wurde auch die Mitversorgung des „Austro Tower“ als rechtlich problematisch bezeichnet. 2023 begannen erste Gerichtsverhandlungen am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien. Mehrere angesetzte Termine wurden in weiterer Folge vertagt, um Vergleichsgespräche zu ermöglichen. Nachdem diese nun gescheitert sind, dürfte sich die juristische Auseinandersetzung weiter verschärfen.

Tags: AustrotowerEnergieversorgungJustizSORAVIATriiple
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