Immobilienwirtschaft sieht mehr Unsicherheit und höheren Verwaltungsaufwand.
Das neue Mietenwertsicherungsgesetz (MieWeG), das mit 1. Jänner in Kraft tritt, stößt in der heimischen Immobilienwirtschaft auf deutliche Kritik. Das Gesetz sieht eine Begrenzung der Wertsicherung bei Wohnungsmietverträgen im freien Mietmarkt vor und soll laut Gesetzgeber einen inflationsdämpfenden Effekt haben. Aus Sicht der Branche verfehlt die Neuregelung jedoch ihre Ziele.
„Erklärtes Ziel war es, die Regelungen transparent, rechtssicher und möglichst einfach zu gestalten. Dabei haben wir uns konstruktiv eingebracht“, sagt Roman Oberndorfer, Obmann des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Erste Ankündigungen seien positiv aufgenommen worden. „Unsere Branche ging davon aus, dass einfache, klare und praxistaugliche Lösungen für die zukünftige Wertsicherung von Mietverträgen erreicht werden können.“
Nach Ansicht des Fachverbandes führt das nun beschlossene Gesetz jedoch zu gegenteiligen Effekten. „Über die Köpfe der Expertinnen und Experten hinweg wurde eine Rechtsvorschrift beschlossen, die weder praxistauglich ist noch ausreichend Zeit zwischen Verkündung und Inkrafttreten lässt“, kritisiert Oberndorfer. Künftig seien komplexe Parallelrechnungen erforderlich, die unterschiedliche Berechnungsmodelle notwendig machten. „Diese sind so kompliziert, dass selbst bei sorgfältiger Anwendung Fehler nicht auszuschließen sind.“
Die Branche warnt zudem vor einer Zunahme von Rechtsstreitigkeiten. Bereits geringe Abweichungen könnten zu langwierigen Gerichtsverfahren führen. „Das ist weit entfernt von den Lösungsansätzen, die wir vorgeschlagen haben“, so Oberndorfer. Besonders problematisch sei das geplante Inkrafttreten mit 1. Jänner 2026. „Die komplizierte Neuregelung bringt unsere Mitgliedsbetriebe enorm unter Druck“, sagt der Branchensprecher. Weder könnten die notwendigen Berechnungen rechtzeitig in bestehende Softwarelösungen integriert werden, noch bleibe ausreichend Zeit, die neuen Vorgaben organisatorisch umzusetzen.
Der WKÖ-Fachverband kündigte an, den Fokus nun auf Information und Unterstützung der Betriebe zu legen. „Wir haben bis zur letzten Minute versucht, die Parlamentarierinnen und Parlamentarier über die Mängel des Gesetzes aufzuklären. Jetzt müssen wir unsere Betriebe stärken“, betont Oberndorfer. Ab Jänner 2026 seien Schulungen und Informationsveranstaltungen für Mitglieder geplant.






