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Sammelnovelle: Vorsteuerstopp für Luxusimmobilien, mehr Haftung im Bau

von Charles Steiner
3. Dezember 2025
in Gewerbe, Luxusimmobilien, Österreich, Recht & Steuern, Wohnen
Die Reaktionen aus der Immobilienwirtschaft zum neuen Regierungsprogramm sind gemischt. Foto: Parlamentsdirektion/Ulrike Wieser

Die Reaktionen aus der Immobilienwirtschaft zum neuen Regierungsprogramm sind gemischt. Foto: Parlamentsdirektion/Ulrike Wieser

Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 bringt neue Auflagen für Bauwirtschaft und Immobiliensektor. Strengere Haftungsregeln, Steuerreformen und erweiterte Meldepflichten sollen Transparenz erhöhen und Einnahmen sichern.

Die Sammelnovelle im Rahmen des Betrugsbekämpfungspakets 2025 hat den Finanzausschuss passiert und hat dort auch mehrheitlich Zustimmung erfahren. Das geht aus aus dem Pressedienst der Parlamentsdirektion am Mittwoch hervor. Einige dieser Maßnahmen betrifft die Bau- und Immobilienwirtschaft: Künftig entfällt der Vorsteuerabzug bei der Vermietung Luxusimmobilien, konkret von Liegenschaften mit einem Wert von über zwei Millionen Euro.

Auch die Bauwirtschaft steht im Zentrum der Reform – mit entscheidenden Einschnitten. Die Auftraggeberhaftung werde nach Ansinnen der Bundesregierung auf alle Fälle der Arbeitskräfteüberlassung ausgeweitet, heißt so viel, dass Bauunternehmer dafür in die Haftung genommen werden, wenn Subunternehmen Lohnsteuer oder Sozialabgaben nicht ordnungsgemäß entrichten.

Ebenso im Paket enthalten ist eine Anhebung des Niedrigsteuer-Satzes für ausländische Körperschaften von 12,5 auf 15 Prozent im Einklang mit internationalen OECD-Standards sowie die Einführung einer Bargeldobergrenze von 10.000 Euro pro Tag bei Finanzamtszahlungen zur Erschwerung von Geldwäsche. Vor Insolvenzeröffnung entrichtete Abgaben sollen künftig nicht mehr rückforderbar sein. Ein neuer Straftatbestand soll zudem jene erfassen, die wissentlich ungerechtfertigte Verluste geltend machen.

Weiters ist im Paket eine NoVA-Neuregelung enthalten. Kernpunkt ist das Ende der NoVA-Rückvergütung beim Export von Fahrzeugen. Weiterhin möglich bleibt eine Vergütung nur dann, wenn das Fahrzeug höchstens vier Jahre im Inland zugelassen war. m Bereich der Finanz- und Datenregulierung setzt die Regierung auf eine deutliche Ausweitung des EU-weiten Informationsaustauschs.

Entsprechend müssen sich Kryptowährungsdienstleistungen künftig registrieren, Transaktionen innerhalb festgelegter Fristen melden und die Daten automatisiert an Behörden übermitteln. Die Meldepflichten werden zudem auf elektronische Zahlungsmittel, digitale Zentralbankwährungen und andere neue Finanzprodukte ausgeweitet. Damit soll eine Gleichstellung mit traditionellen Finanzprodukten erfolgen.

Finanzminister Markus Marterbauer erwartet für 2026 Gesamteinnahmen von etwa 270 Millionen Euro. Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuer- und Sozialbetrug sollen folgen. Das Paket müsse nun noch vom Parlament abgesegnet werden, im Finanzministerium rechnet man aber mit einer entsprechenden Mehrheit.

Tags: BetrugsbekämpfungspaketBundesregierungParlament
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