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SÜBA: Bislang nur Zehntel der Forderungen anerkannt

von Charles Steiner
12. Juni 2025
in Österreich, Recht & Steuern, Wohnen, Wohnprojekte
Die Süba ist nun endgültig in Konkurs. Foto: ZOOMVP

Die Süba ist nun endgültig in Konkurs. Foto: ZOOMVP

Im Zuge der Tagsatzung der insolventen SÜBA AG sind zwar rund 262 Millionen Euro an Forderungen angemeldet worden, von diesen wurden 27 Millionen anerkannt. Tag der Entscheidung ist am 10. Juli.

Für die Mitte April in die Insolvenz gerutschte SÜBA AG ist am Donnerstag die Prüfungstagsatzung am Handelsgericht abgehalten worden. Im Sanierungsverfahren der SÜBA AG haben 63 Gläubiger Forderungen in Höhe von rund 262 Millionen Euro angemeldet. Das gaben der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) sowie der KSV1870 am Donnerstag bekannt. Anerkannt wurden davon bisher Forderungen im Ausmaß von rund 27 Millionen Euro. Der überwiegende Teil der Forderungen befindet sich noch in Prüfung.

Das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung war am 14. April 2025 am Handelsgericht Wien eröffnet worden. Die Schuldnerin, eine Holdinggesellschaft in der Immobilienbranche, ist nach Angaben des AKV selbst nicht Eigentümerin von Liegenschaften, sondern hält Beteiligungen an Projektgesellschaften, in deren Eigentum sich die Immobilien befinden. Zwei zentrale operative Gesellschaften der SÜBA-Unternehmensgruppe sind die SÜBA Bau und Projekterrichtungs GmbH, über deren Vermögen bereits ein Konkursverfahren am HG Wien eröffnet wurde, sowie die SÜBA Deutschland Bau- und Projektmanagement GmbH, welche für Projektabwicklung in Deutschland zuständig ist.

„Es ist aus heutiger Sicht davon auszugehen, dass die letztlich bei der Sanierung zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten jedenfalls im zumindest niedrigen dreistelligen Millionenbereich anzusiedeln sein werden“, sagte Jürgen Gebauer, Leiter der Unternehmensinsolvenz beim KSV1870. Die Klagsfrist für bestrittene Forderungen beträgt einen Monat.

Die Schuldnerin strebt einen Sanierungsplan mit einer Quote von 20 Prozent an, zahlbar binnen zwei Jahren nach Annahme. Die Finanzierung soll durch die Verwertung von Immobilienprojekten sowie durch Beiträge der Eigentümerin Hallmann Holding International Investment GmbH (HHI) und beteiligter Finanzinstitute erfolgen. Nach Angaben des Insolvenzverwalters ist auch ein Einstieg eines Investors möglich.

Aktuell führt der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb fort und prüft die 16 laufenden Immobilienprojekte der Gruppe – darunter zwei in Deutschland. Zur Deckung der Fortführungskosten wurde von der Hallmann Holding bereits eine Kaution zugesagt und teilweise einbezahlt. Allerdings: Sollte die weitere Finanzierung ausbleiben, sei ein Antrag auf Schließung des Unternehmens nicht ausgeschlossen. Die entscheidende Tagsatzung zur Abstimmung über den Sanierungsplan ist für den 10. Juli 2025 um 11:00 Uhr am Handelsgericht Wien angesetzt. „Bis dorthin muss das Schuldnerunternehmen die betroffenen Gläubiger mehrheitlich vom Sanierungskonzept überzeugen“, so Gebauer weiter.

Als Hauptursachen der Insolvenz wurden bei der Insolvenzeröffnung unzureichende Einnahmen aus internen Verrechnungen, laufende Defizite bei operativen Tochtergesellschaften und belastende Patronatserklärungen. Hinzu kam die angespannte Marktlage in der Bau- und Immobilienwirtschaft, unter anderem bedingt durch gestiegene Zinsen und Baukosten.

Tags: AKVHallmann HoldingInsolvenzenKSV1870SÜBA
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