3. Real Estate Evening von FSM Rechtsanwälten und VÖPE next: Mietmarkt bleibt angespannt – Experten diskutieren aktuelle Entwicklungen
Beim 3. Real Estate Evening von FSM Rechtsanwälte (FSM), gemeinsam mit der VÖPE Next und erstmals OPTIN Immobilien, standen die Entwicklungen am Mietmarkt 2025 im Fokus. In den Räumlichkeiten von FSM diskutierten die Experten die aktuellen rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen. Besonders die steigenden Mietpreise, die zurückgehende Bautätigkeit und neue Regelungen zur Kurzzeitvermietung boten Anlass für lebhafte Diskussionen.
David Breitwieser, Managing Partner von OPTIN Immobilien, skizzierte die angespannte Lage: „Die Mietpreise steigen weiterhin stark und liegen über der Inflationsrate. In Wien ist frühestens 2026 mit einer Entspannung zu rechnen.“ Er erläuterte, dass die höchste Mietpreissteigerung aktuell in Vorarlberg und Tirol verzeichnet wird, was auf die geringe Neubautätigkeit in diesen Bundesländern zurückzuführen sei. Auch in Wien sei ein dramatischer Rückgang der Mietwohnungsangebote zu verzeichnen: „2022 gab es noch über 10.000 verfügbare Mietwohnungen, aktuell sind es nur noch 4.400.“
Ein Blick auf die Fertigstellungszahlen zeigt einen drastischen Rückgang: Zwischen 2022 und 2026 wird ein Rückgang der Neubauten – sowohl im freifinanzierten Mietsektor als auch im Eigentumsbereich – von etwa 70 Prozent prognostiziert. Wachstum verzeichnen derzeit nur einige Gemeinden wie St. Pölten, Eisenstadt, Klagenfurt, Graz, Wels und Villach.
Die angespannte Marktlage bringt kuriose Entwicklungen mit sich, wie Benedikt Stockert, Partner bei FSM Rechtsanwälte, feststellte: „Die Knappheit führt zu ungewöhnlichen Maßnahmen. Befristete Mietverträge werden oft nur noch für maximal drei Jahre abgeschlossen, während Massenbesichtigungen mit strengen Vorselektionen der Mieterzur Norm werden.“ Bewerbungen für Mietwohnungen müssen mittlerweile teilweise mit Lebenslauf und Empfehlungsschreiben eingereicht werden. Zudem kommt es bei Nachvermietungen zunehmend zu illegalen Ablösen, was auch bei Genossenschaftswohnungen zu beobachten sei.
m Rahmen seines Vortrags thematisierte Stockert auch die Möglichkeiten der Sondervermietung, wie möblierte Vermietungen, Lagermieten und Kurzzeitvermietungen, insbesondere über Plattformen wie AirBnB. „Seit dem 1. Juli gilt, dass Kurzzeitvermietungen, die länger als 90 Tage pro Jahr dauern, eine behördliche Genehmigung benötigen. Ohne diese Genehmigung droht eine Höchststrafe von bis zu 50.000 Euro. Die Zeiten des Kavaliersdelikts sind definitiv vorbei“, betonte Stockert. Besondere Vorsicht sei auch bei sogenannten Arbeitergeboten, warnte Stockert weiter: „Hier muss genau geprüft werden, in welches zivil- und öffentlichrechtliche Regime diese Vermietungen fallen.“ Fehlerhafte Einordnungen könnten zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen.