Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder: Bestellerprinzip brachte keine Vorteile für Mieter.
Der Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hat erneut Bedenken bezüglich des Bestellerprinzips geäußert, das seit Juli des Vorjahres auf dem österreichischen Wohnungsmarkt Anwendung findet und betont, dass die Gesetzesänderung nicht die erhofften Vorteile für Mieter gebracht habe. Im Gegenteil, so Gerald Gollenz, Obmann des Fachverbandes: „Wohnungsmieter werden in Österreich durch das Bestellerprinzip benachteiligt. Das muss geändert werden.“ Er verweist auf das Quartalsupdate des Fachverbandes, das auf einer Analyse durch das ‚ZT: datenforum‘ basiert. „Unsere repräsentativen, aussagekräftigen Daten zeigen ganz klar die negativen Auswirkungen des Bestellerprinzips auf“, so Gollenz.
Trotz der Intention, die Wohnungssuche für Mieter günstiger zu gestalten, scheint das Gegenteil der Fall zu sein. „Mieter ersparen sich durch das Bestellerprinzip nichts, im Gegenteil. Wohnungen, die ohne Zuhilfenahme von Immobilienmaklern vergeben werden, werden teurer vermietet“, erklärt Gollenz. Die Analyse zeigt auch, dass auch private Selbstvermarkter de facto draufzahlen würden. Laut Analyse seien die Nettomieten im Vergleich zu gewerblich vermarkteten Angeboten höher, weswegen Mietobjekte, die ohne Makler angeboten werden, deutlich länger unvermietet blieben.
Arno Wimmer, Berufsgruppensprecher der Immobilienmakler im Fachverband: „Zwar ist die Zahl der Anzeigen zu Wohnungsvermietungen in Österreich im ersten Quartal 2024 eklatant gestiegen. Die Krux ist aber, dass deshalb nicht mehr Wohnungen am Markt sind“. Dies verschärfe laut Gollenz aber das Problem „gerade jetzt, wo erschwerte Kreditfinanzierungen viele potenzielle Käufer eher zum Mieten zwingen.“ Die Vertreter pochen jedenfalls auf eine „rasche Reparatur des Gesetzes“ und schlagen als Grundlage dafür die Ergebnisse der Evaluierung des WKÖ-Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder vor.