WKStA sieht mutmaßliche Beiseiteschaffung von Vermögenswerten zur Gläubigerbenachteiligung.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat im Zusammenhang mit dem Verfahrenskomplex Signa erstmals Anklage erhoben. Laut einer Aussendung der Behörde wurde beim Landesgericht Innsbruck Anklage gegen René Benko wegen des Verdachts der betrügerischen Krida (§ 156 Abs 1 und 2 StGB) eingebracht. Die Anklage betrifft den Verfahrensstrang rund um die Insolvenz des Unternehmers, teilt die WKStA via Aussendung am Dienstag mit.
Benko wird in der Anklage vorgeworfen, Vermögenswerte beiseitegeschafft und dadurch die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert bzw. geschmälert zu haben. Konkret geht es laut WKStA um zwei Vorgänge: eine wirtschaftlich nicht gerechtfertigte Miet- und Betriebskostenvorauszahlung von rund 360.000 Euro für die Anmietung eines Hauses sowie eine Schenkung in Höhe von 300.000 Euro an Angehörige. Beide Maßnahmen sollen erfolgt sein, als sich Zahlungsschwierigkeiten bereits abzeichneten und die Konkurseröffnung absehbar war. Der mutmaßliche Schaden beläuft sich laut Angaben der Staatsanwaltschaft auf rund 660.000 Euro. Für das angeklagte Delikt sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahren vor.
Die Anklage ist Teil des umfangreichen Verfahrenskomplexes Signa, in dessen Rahmen die WKStA gemeinsam mit der SOKO Signa des Bundeskriminalamts seit Ende 2023 unter anderem wegen schweren Betrugs, Untreue, Förderungsmissbrauchs und Gläubigerbegünstigung ermittelt. Insgesamt wird gegen mehr als ein Dutzend Beschuldigte sowie gegen zwei Verbände ermittelt. Der vorläufig bezifferte Gesamtschaden beträgt laut Aussendung derzeit rund 300 Millionen Euro.
Die Ermittlungen umfassen mehrere Verfahrensstränge und führen zu einer intensiven Auswertung großer Datenmengen. Der Ermittlungsakt umfasst nach Angaben der WKStA derzeit etwa 1.500 Ordnungsnummern.