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Weniger Bürokratie für Banken

von Onlineredaktion immobilien investment
13. März 2024
in Österreich
Copyright: pixabay

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Mit der Entscheidung des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG), die Ausnahmekontingente für Wohnbaukredite einheitlich auf 20 Prozent zu heben, werden die administrativen Prozesse für alle Banken zwar vereinfacht, ein dynamischer Impuls für die Kreditwirtschaft ist laut Experten aber nicht zu erwarten.

Die gemeldeten nicht ausgenutzten Ausnahmekontingente haben im Jahr 2023 rund eine Milliarde Euro ausgemacht – ein für das Gremium wesentliches Indiz, dass der Rückgang der Neukreditvergabe vor allem auf die höheren Zinsen und die gestiegenen Baukosten zurückzuführen ist.

Zur Erinnerung: Die Regelungen für Immobilienkredite, insbesondere die KIM-Verordnung, die seit August 2022 in Kraft ist, ist für viele Häuslbauer und Banken eine massive Herausforderung. Die Verordnung setzte strenge Grenzen in Bezug auf die Beleihungsquote, die Rückzahlungsrate und die Höchstlaufzeit der Kredite, wobei die Ausnahmekontingente, somit ein gewisser Spielraum für die Banken, von der Größe derselben abhingen.

Abgesehen von den auch im internationalen Vergleich großzügig ausgestalteten Ausnahmekontingenten gibt es bereits jetzt Erleichterungen in der KIM-V: Es gelten Ausnahmeregelungen für geringfügige Kredite und Zwischenfinanzierungen, es ist die Möglichkeit vorgesehen, die Vorperiode oder laufende Periode als Bemessungsgrundlage für die Ausnahmekontingente heranzuziehen, und es wurden Mindestausnahmekontingente eingeführt. Die letzten beiden Punkte gewährleisten den Kreditinstituten eine Planungssicherheit für die Vergabe von Krediten, die die Obergrenzen der KIM-V aufgrund ihrer spezifischen Ausgestaltungen nicht einhalten, obwohl sie den Kreditwürdigkeitsprüfungen eines Kreditinstituts genügen.

Um eine Erleichterung in der Administration der Ausnahmekontingente zu ermöglichen, empfiehlt das Gremium der FMA eine Vereinfachung bei der Ausgestaltung der Ausnahmekontingente in der KIM-V. Dafür sollen in einer Novelle der KIM-V ein einziges institutsbezogenes Ausnahmekontingent in Höhe von 20 Prozent der Neukreditvergabe vorgesehen und die kennzahlspezifischen Ausnahmekontingente aufgehoben werden. Die nachhaltige Kreditvergabe gemäß den Kriterien der KIM-V sollte aber der Normalfall bleiben.

Für den im Ö1-Morgenjournal interviewten Wifo-Ökonom Thomas Url ist nach Anpassungen bei den Ausnahmekontingenten für Wohnbaukredite kein Boom bei Krediten zu erwarten, da die übrigen Kreditbedingungen (Eigenmittelanteil: 20 %, Laufzeit: 35 Jahre und Rückzahlungsrate maximal 40 % des verfügbaren Nettohaushaltseinkommens) bestehen bleiben würden.

Tags: FMSGKIM-VOKreditvergabe
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