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VWBF: Keine Anlegerwohnungen mehr in gefördertem Wohnbau

von Charles Steiner
14. Dezember 2022
in Österreich, Recht & Steuern, Wohnen, Wohnprojekte
Für den VWBF seien Gemeinnützige für die Errichtung von Anlegerwohnungen nicht zuständig. Foto: pixabay.com

Für den VWBF seien Gemeinnützige für die Errichtung von Anlegerwohnungen nicht zuständig. Foto: pixabay.com

Forderung auch nach Erhöhung der Wohnbauförderung auf ein Prozent des BIP.

Der Verein für Wohnbauförderung (VWBF) will Anlegerwohnungen im Gemeinnützigen Wohnbau abdrehen und überdies eine Erhöhung der Wohnbauförderung auf einen Prozent des österreichischen BIP. Eine entsprechende Forderung richtete der Obmann des VWBF, Michael Gehbauer, via Aussendung heute Vormittag. Er argumentiert die Forderung damit, dass die primäre Aufgabe der Gemeinnützigen Bauvereinigungen sei, die Versorgung breiter Bevölkerungsschichten mit leistbarem Wohnraum zu versorgen. In letzter Zeit seien Gemeinnützige aber oft gezwungen, aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen – etwa durch gestiegene Grund- und Baukosten im geförderten Wohnbau auch freifinanziert zu bauen. Selbst diese Wohnungen seien laut Gehbauer in der Regel günstiger als von privaten Bauträgern, da Gemeinnützige nach dem Kostendeckungsprinzip, das im WGG-Gesetz festgeschrieben ist, arbeiten. Daher seien die Wohnungen in erster Linie für Miet- und Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung vorgesehen. Gehbauer: „Ein Verkauf an Anleger ist nicht vorgesehen.“

Gehbauer wünscht sich außerdem, dass diese Wohnungen, auch wenn sie nicht gefördert errichtet wurden, künftig dauerhaft dem WGG unterliegen würde. Das mache sie für Investoren und Spekulation unattraktiv machen: „Schon jetzt bestehen für sie Beschränkungen beim Verkauf innerhalb von 15 Jahren nach Erwerb. Diese Antispekulationsbestimmungen sollten ausgeweitet werden“, so der VWBF-Obmann.

Eine Ausdehnung genannter Bestimmungen Miet- und Eigentumswohnungen, die durch nicht gemeinnützige Töchter von GBVs errichtet werden, seien aber ausgenommen, da sie auch der vollen Steuerpflicht unterliegen, was sie mit privaten Bauträgern gleichstellt. Gehbauer: „Allfällig erwirtschaftete Gewinne kommen den gemeinnützigen Muttergesellschaften zu Gute und stützen den sozialen Wohnbau.“

Ebenso fordert Gehbauer, die Wohnbauförderung von 0,4 Prozent des BIP auf einen Prozent zu erhöhen: „Ohne diese Maßnahmen wird es den GBV´s nicht möglich sein, ihrem Versorgungsauftrag nachzukommen und neben den gestiegenen Bau- und Grundkosten auch die Zinserhöhungen abzufedern.“

Tags: gemeinnütziger WohnbauVWBF
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