Wiener Fachgruppenobmann Michael Pisecky: Widerspricht jeder Treffsicherheit im sozialen Wohnbau. Überdies unzulässige Ungleichbehandlung zum Nachteil gewerblicher Bauträger.
Der aktuellen Diskussion, ob es Anlegerwohnungen im gemeinnützigen Wohnbau geben sollte, begegnet der Wiener Fachgruppenobmann der Immobilien- und Vermögenstreuhänder Michael Pisecky heute Vormittag klar ablehnend. In einer entsprechenden Aussendung erklärt Pisecky, dass diese jeglicher sozialen Treffsicherheit widersprechen und obendrein auch noch gewerbliche Bauträger benachteiligt. Daher hätten Anlegerwohnungen im sozialen Wohnbau nichts zu suchen. Pisecky: „Die Wohnungsgemeinnützigkeit hat einen direkten Versorgungsauftrag gegenüber der Bevölkerung.“ Kritisch begegnet er einer Verwischung der Geschäftsfelder zwischen sozialem und gewerblichem Wohnbau, und sieht gar eine Ungleichbehandlung von privaten Wohnbauentwicklern: „Insbesondere steuerliche Vorteile machen gemeinnützigen Wohnraum günstig. Wenn dieser Vorteil jetzt auf Anleger umgelenkt wird, dann haben wir hier eine Benachteiligung gewerblicher Bauträger“, wünscht sich Pisecky die Rückkehr zur klaren Rollenverteilung und Abgrenzung zwischen Genossenschaften und gewerblichen Bauträgern.“
Für Pisecky ist es „zu hinterfragen, wenn unsere Mitglieder hier mit steuerprivilegierten Unternehmen konkurrieren müssten“: „Letztlich wird dadurch die Grundlage des gemeinnützigen Steuerprivilegs relativiert. Wir bekennen uns zur Rolle einer gemeinnützigen Wohnungswirtschaft, die klar auf ihren Daseinszweck im Sinne des sozialen Wohnbaus fokussiert ist. Eine eindeutige gesetzliche Klarstellung gegen Anlegerwohnungen im sozialen Wohnbau ist hier erforderlich.“