ÖVI: Bauwerksbuch droht zu bürokratischem Monster zu werden

Beim 6. Stadtentwicklungstag des ÖVI gab es einige Kritikpunkte an der geplanten Wiener Bauordnungsnovelle. Foto: ÖVI/Christian Fürthner

6. Stadtentwicklungstag: Viele Punkte der Bauordnungsnovelle halten nicht, was sie versprechen. Kritik an „Einfrieren“ des Stadtbilds. Reine Erhaltungssanierung bei Gründerzeithäusern im Zuge der Klimakrise nicht am Puls der Zeit. Verpflichtendes Bauwerksbuch für Zinshäuser droht zu administrativem Monster zu werden.

Was in der Öffentlichkeit noch wenig bekannt ist, droht vor allem für Zinshauseigentümer zu einem bürokratischen Albtraum zu werden. Im Zuge des 6. Stadtentwicklungstags des Österreichischen Verbands der Immobilienwirtschaft (ÖVI) wurde auch die geplante Bauordnungsnovelle in Wien in die Mangel genommen. Für den ÖVI seien in dieser vor allem wesentliche Punkte wie Klimaschutz wie auch Leistbares Wohnen nur mangelhaft behandelt worden. ÖVI-Bauträgersprecher Klaus Wolfinger: „Die angekündigten Verbesserungen halten bei näherer Prüfung anhand der proklamierten Ziele wie Verfahrensvereinfachung bzw. Beschleunigung, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sowie Leistbares Wohnen nicht das, was versprochen wird. Im Gegenteil, in zahlreichen Stellungnahmen der Begutachtungsphase wurde moniert, dass diese Ziele durch neue, überschießende Regelungen zT konterkariert werden.“

Eine der überschießenden Regelungen sei die geplante verpflichtende Einführung eines Bauwerksbuchs für Gebäude, die vor 1945 errichtet worden sind. Mittels diesem sollen Altbaueigentümer neben Plandokumentationen umfangreiche weitere Daten zu sammeln, etwa auch Überprüfungsergebnisse und Maßnahmenpläne zur Behebung von Baugebrechen. Auch die zu erwartenden jährlichen Kosten von jeweils 3.000 – 6.000 Euro bei rund 15.000 Gründerzeithäusern machen deutlich, dass hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, argumentiert der ÖVI, denn: „Völlig überschießend wäre es, die Behebung jedes einzelnen Wasserleitungsgebrechens penibel zu dokumentieren! Die Maßnahme ist unverhältnismäßig für die überwiegende Anzahl an verantwortungsbewussten Eigentümern, die ihre Immobilie ohnehin gut instand halten und im Übrigen den Prüfroutinen der ÖNORM B 1300 ohnehin nachkommen“, so ÖVI-Geschäftsführer Anton Holzapfel in einer Stellungnahme.

Ebenso moniert Bauträgersprecher Wolfinger das geplante Vorhaben des „Einfrieren des Stadtbilds“, wodurch innovative zeitgenössische Architektur oder eine von der Stadt proklamierte sanfte Nachverdichtung im Bestand erschwert oder gar verhindert würden. Der ÖVI erkennt den Schutz von Gründerzeithäusern zwar durchaus an, bezweifelt aber, ob eine reine Erhaltungssanierung in Zeiten der Klimakrise das einzig wahre sei. Würde man ein Objekt funktional verbessern, energetisch optimieren und allenfalls auch bauliche Potenziale heben, wären aus Sicht des ÖVI auch Trakttiefenerweiterung, Aufstockung, Umbau, evt. Teilabbruch oder gänzlicher Abbruch zu erwägen. Kritisiert wird in dem Zusammenhang, dass die angekündigten Kriterien für die Prüfung der wirtschaftlichen Abbruchreife schwammig formuliert seien.

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