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KIM-VO: FMA empfiehlt Banken trotz Auslaufens Beibehaltung

von Charles Steiner
11. Dezember 2024
in Finanzierung, Gewerbe, Österreich, Recht & Steuern, Wohnen
Die sinkenden Zinsen haben die Nachfrage nach privaten Wohnbaukrediten wieder aufleben lassen. Foto: OeNB/Niesner

Die sinkenden Zinsen haben die Nachfrage nach privaten Wohnbaukrediten wieder aufleben lassen. Foto: OeNB/Niesner

Finanzmarktaufsicht sieht zwar „kein systemisches Risiko mehr“, dennoch rät sie Banken, die bisherigen Kriterien beizubehalten.

Der Jubel in der Immobilienbranche zum angekündigten Auslaufen der KIM-Verordnung ist groß, doch die Finanzmarktaufsicht will die Finanzmarktaufsicht laut ihrer Publikation „Fakten, Trends und Strategien 2025“ Banken dazu anhalten, die strengen Kriterien – Beleihungsquote maximal 90 Prozent, Schuldendienstquote maximal 40 Prozent, Laufzeit maximal 35 Jahre – weiterhin beizubehalten. Die Aufsicht begründet dies mit den anhaltenden Risiken im Bereich der Immobilienfinanzierungen, die auch 2025 unter besonderer Beobachtung stehen werden.

Immobilienfinanzierungen machen etwa 25 Prozent der Bilanzsumme österreichischer Kreditinstitute aus und stellen somit einen wesentlichen Teil der Geschäftstätigkeit dar, argumentiert die FMA und gab darin als Ziel aus „ein angemessenes Risikomanagement sicherzustellen, Verbraucher vor Überschuldung zu schützen und Klumpenrisiken zu begrenzen.“ Besonderes Augenmerk werde man daher auch im kommenden Jahr auf die Kreditvergabestandards im Bereich privater Wohnimmobilienfinanzierungen. „Historische Erfahrungen zeigen, dass Kreditausfälle in diesem Bereich keine Frühindikatoren sind. Wenn erst beim Ansteigen der Ausfälle reagiert wird, ist es erfahrungsgemäß zu spät“, erklärt die Behörde.

Die KIM-Verordnung, eingeführt als Reaktion auf gelockerte Kreditvergabestandards während der Niedrigzinsära, habe die Vergabestandards am Markt verbessert und systemische Risiken verhindert. Trotz des Erfolgs und der positiven Bewertung durch internationale Institutionen wie den Internationalen Währungsfonds (IWF) und die Europäische Zentralbank (EZB) sieht die FMA aktuell kein systemisches Risiko mehr, das eine Verlängerung der Verordnung rechtfertigen würde. Dennoch appelliert sie die Banken, die genannten Richtlinien nach wie vor anzuwenden.

Im Bereich der gewerblichen Immobilienfinanzierungen sieht die FMA weiterhin erhöhten Handlungsbedarf. Die komplexe Struktur solcher Projekte und die damit verbundenen Risiken erfordern eine intensive Prüfung der Kreditvergabestandards, Sicherheiten und Risikovorsorgen. Ein sektoraler Systemrisikopuffer von 1 Prozent für gewerbliche Immobilienfinanzierungen soll ab 2025 zusätzliche Stabilität schaffen. „Die hohen Gewinne der vergangenen Jahre geben den Instituten genügend Spielraum für den Aufbau dieses Puffers“, so die FMA.

Auch Fonds, Versicherungsunternehmen und Pensionskassen stehen unter Beobachtung. Die FMA plant, Bewertungsmodelle zu prüfen und Preisdaten zu analysieren, um potenzielle Risiken frühzeitig zu identifizieren. Im Versicherungsbereich liegt der Fokus 2025 auf der Einführung eines neuen Sanierungs- und Abwicklungsrahmens (IRRD), der innerhalb der nächsten zwei Jahre in nationales Recht umgesetzt werden muss. Damit verspricht sich die FMA, die Finanzmarktstabilität zu gewährleisten und Risiken im Bereich der Immobilienfinanzierungen frühzeitig zu erkennen und einzudämmen.

Tags: FMAFMSGKIM-Verordnung
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