Aktuell gibt es zahlreiche gute Gründe, um gerade jetzt im eigenen Unternehmen oder Haushalt die Energiewende anzugehen.
Gerade in Zeiten gestiegener Energiepreise und einer notwendigen Energiewende ist es erfreulich, dass der Gesetzgeber mit der Novelle des EAG die Förderung von Investitionen in Photovoltaik, aber auch anderer erneuerbarer Energiequellen weiter ausgebaut hat.
Je nach Größe des investierenden Unternehmens (klein/mittel/groß) werden 65/55/45 Prozent des Investitionsvolumens gefördert. Sofern im Rahmen der Investitionen auch in Speicherkapazitäten investiert werden soll, ist auch hier eine Förderung möglich. Begünstigt werden dabei Anlagen, die in bestehende Gebäude oder Betriebsvorrichtungen integriert werden. Abschläge auf die Förderung gibt es hingegen, wenn die Photovoltaik-Anlage im Grünland errichtet wird. Für besonders innovative Installationen kann es sogar einen Zuschlag von bis zu 30 Prozent geben.
Zusätzlich sieht das EAG auch die Bezahlung einer Marktprämie vor, sofern die Entstehungskosten des Stroms unter dem Marktpreis liegen. Die Marktprämie wird ab 2023 in vierteljährlich stattfindenden Ausschreibungen vergeben. Die Marktprämie ist allerdings nicht mit dem oben beschriebenen Investitionszuschuss kombinierbar. Bei den aktuellen Marktpreisen ist daher wohl dem Investitionszuschuss der Vorzug zu geben.
Vorteile für Energiegemeinschaften
Sofern der eigenerzeugte Strom nicht im eigenen Unternehmen oder Haushalt genutzt werden kann, besteht auch die Möglichkeit, die Anlage in eine EEG (Erneuerbare Energiegemeinschaft) einzubinden. Für erneuerbare Energiegemeinschaften werden die Netznutzungsentgelte um bis zu 60 Prozent reduziert.
Schließlich hat der Gesetzgeber im Sommer 2022 eine Steuerbefreiung für Einnahmen aus dem Verkauf von PV-Strom durch Privatpersonen vorgesehen, die 12.500 kWh eingespeiste Energie umfasst.
Karin Fuhrmann ist Steuerberaterin, Partnerin und Mitglied des Management-Teams bei TPA Steuerberatung sowie Salon-Real-Mitglied.