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FMSG: Lockerungen bei Zwischenfinanzierung

von Charles Steiner
13. Februar 2023
in Finanzierung, Österreich, Recht & Steuern, Wohnen
Das Finanzmarktstabilitätsgremium will zwar bei der KIM-Verordnung nicht rütteln. Aber wenigstens bei Zwischenfinanzierungen gibt es Lockerungen. Foto: pixabay.com

Das Finanzmarktstabilitätsgremium will zwar bei der KIM-Verordnung nicht rütteln. Aber wenigstens bei Zwischenfinanzierungen gibt es Lockerungen. Foto: pixabay.com

Finanzmarktstabilitätsgremium hält an KIM-Verordnung fest, schlägt aber Herausnahme der Zwischenfinanzierung vor.

Zumindest das Thema der Zwischenfinanzierung wird überdacht: In der Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) will man zwar von den verschärften Kreditvergaberichtlinien nicht abrücken, dennoch soll ab 1. April zumindest der Passus mit der Zwischenfinanzierung aus der KIM-Verordnung herausgenommen werden. Auch sollen mögliche Förderungen durch Gebietskörperschaften bei der Vorfinanzierung berücksichtigt werden. Ansonsten hält man an den Verschärfungen fest und sieht sich bei der Notwendigkeit derselben bestätigt.

Zwischenfinanzierungen, die im Zusammenhang mit einem Wohnsitzwechsel von Kreditnehmern und deren Angehörigen stehen, sollen jetzt aus der Verordnung ausgenommen werden, sofern diese Zwischenfinanzierung 80 Prozent gemäß des Capital Requirements Regulation (CRR) geschätzten Marktwerts nicht übersteigen und für eine maximale Laufzeit von zwei Jahren vereinbart werden. Gleichzeitig empfiehlt das FMSG eine Untergrenze von einer Million Euro für das Ausnahmekontingent eines Kreditinstituts. Auch soll bei Paaren als gemeinsame Kreditnehmer eine Geringfügigkeitsgrenze pro Person festgelegt werden.

Überdies regt das FMSG an, die Vorfinanzierungen von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen durch Gebietskörperschaften in Höhe dieser Zuschüsse für einen maximalen Zeitraum von zwei Jahren ebenfalls vom Anwendungsbereich der KIM-V auszunehmen.

Alle anderen Einschränkungen – 20 Prozent Eigenkapitalquote, maximal 35 Jahre Laufzeit und 40 Prozent des Nettoeinkommens – wird hingegen nicht gerüttelt. Das Gremium begründet dies damit, dass auch im dritten Quartal ein hoher Anteil an Krediten mit nicht nachhaltigen Konditionen im Sinne der KIM-V und FMSG-Leitlinien vergeben worden sind, wobei im ersten Monat des Q3 die KIM-Verordnung noch nicht in Kraft getreten ist. Allerdings sei der Anteil der neu vergebenen Kredite mit variabler Verzinsung seit Mitte des Vorjahres deutlich angestiegen.

Tags: FinanzmarktFinanzmarktstabilitätsgremiumFMA
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