• Autoren
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
immobilien investment
AI Competence
NEWSLETTER
  • Österreich
  • International
  • Wohnen
  • Gewerbe
  • Karriere & Köpfe
  • Trends & Design
immobilien investment
  • Österreich
  • International
  • Wohnen
  • Gewerbe
  • Karriere & Köpfe
  • Trends & Design
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
immobilien investment
WERBUNG
Home Zeitschriften & Magazine immobilien investment 2023 immobilien investment 2023/04

Achtung bei Mehrkostenforderungen

von Charles Steiner
18. September 2023
in immobilien investment 2023/04, News, Österreich, Recht & Steuern
Copyright: Draskovits Unger Rechtsanwälte

Copyright: Draskovits Unger Rechtsanwälte

Stellt ein Bauunternehmen Mehrkosten in Rechnung, müssen diese auch begründet sein. Ein entsprechendes OGH-Urteil hat ergeben, dass nur jene Mehrkosten berechnet werden dürfen, die auch tatsächlich entstanden sind. Was das für die Bauherren bedeutet, erklärt Anton Draskovits von Draskovits Unger Rechtsanwälte im Gespräch mit „immobilien investment“-Chefredakteur Charles Steiner.

Ende des Vorjahres hat der Oberste Gerichtshof in einem wegweisenden Urteil (6 Ob 136/22a) geurteilt, dass Mehrkosten bei Bauvorhaben auch mit konkreten Leistungen ausgewiesen werden müssen. Was ändert sich dadurch für Bauherren und Baufirmen?

Anton Draskovits: Ausgangspunkt war, dass eine Baufirma im Zuge der Coronapandemie einem Bauherrn Mehrkosten in Rechnung gestellt hat und als Argument angab, durch die Abstands- und Maskenregeln seien der Baufirma höhere Kosten entstanden. Dazu verwendete das Bauunternehmen einen von der Wirtschaftskammer erstellten Schlüssel, um diese Kosten über eine komplexe, abstrakte Formel zu berechnen. Das Urteil des OGH besagt nun, dass Mehrkosten konkret nachgewiesen werden müssen und eine abstrakte theoretische Berechnung nicht zulässig ist.

Das bedeutet?
Draskovits: In der Mehrkostenforderung sind über den Schlüssel unter anderem Posten wie Masken oder Desinfektionsmittel kalkuliert worden, die – und das ergab eine Baustellenbegehung durch den Bauherrn – nicht zum Einsatz gekommen sind. Das bedeutet, dass das Bauunternehmen diese Kosten zwar theoretisch berechnet hat, diese konkret jedoch nicht nachweisbar gewesen sind. Dem hat der OGH einen Riegel vorgeschoben, indem er geurteilt hat, dass nur tatsächlich entstandene Kostennachteile gefordert werden dürfen und diese auch dokumentiert werden müssen. Eine abstrakte Formel ist zu wenig, um diese Kosten zu argumentieren. Zwar gibt es vom Gesetz her einen Ausgleichsanspruch, wenn es durch Baustörungen zu höheren Kosten kommt. Ausgleichen kann man aber nur das, was auch entsprechend dargestellt und nachgewiesen werden kann, um Vertragsgleichheit zwischen Bauherren und Bauunternehmen herzustellen.

Wie kann jetzt ein Bauherr reagieren, wenn er mit einer Mehrkostenforderung konfrontiert ist?
Draskovits: In der Regel verfügt der Bauherr bei größeren Bauvorhaben über mindestens zwei, drei Konsulenten – Projektmanager oder Controller bis hin zu Ziviltechnikern –, die sich die Forderungen an sich anschauen. Aus meiner Sicht muss die Baufirma die Störung klar offenlegen und nicht im Nachhinein erklären, es habe irgendwann eine Störung gegeben, und die kostet jetzt mehr. Das ist am Ende immer eine Beweisfrage. Bauherr und Baufirma müssen mehr kommunizieren, um eine Störung als solche zu identifizieren und sie dann auch monetär bewerten zu können. Dienlich wäre auch eine ständige begleitende Betreuung dieser Mehrkostenforderungen mit Hinsicht auf das jeweilige Budget und darauf, wie viel Leistung damit abgedeckt werden kann. Damit kann man auch vermeiden, dass solche Themen vor Gericht erörtert werden, was immer mit einem Zeit- und Kostenaufwand verbunden ist. Auch ist eine effiziente örtliche Bauaufsicht ratsam.

Was gilt in dem Zusammenhang für Bauunternehmen?
Draskovits: Sie müssen genau dokumentieren, wo eine Störung vorliegt, wie sie verursacht wurde und in der Folge, wie viel sie tatsächlich kostet. Leistungsstörungen können oft passieren, etwa wenn Material zu spät oder nicht in ausreichendem Maß geliefert wird und daher nicht im vorgesehenen Zeitrahmen gebaut werden kann. Aber: Nicht jede Störung löst zwingend Mehrkosten aus. Daher sind eine genaue Dokumentation und eine rasche Aufarbeitung der Störung geforderter denn je.

Tags: Unger Rechtsanwälte
TeilenTweetTeilen

Bleiben Sie am Laufenden und abonnieren sie Push Nachrichten für Ihren Browser.

Abmelden
>

Ähnliche Beiträge

Wiener Industrie klagt über Flächenmangel

Wiener Industrie klagt über Flächenmangel

von Charles Steiner
13. August 2026

Spartenobmann WKW: Nur noch sechs Prozent der gewidmeten Wiener Betriebszonen sind unbebaut. Die Wirtschaftskammer fordert schnellere Genehmigungsverfahren und bessere Rahmenbedingungen...

Einzelhandel: Neues Pilates-Konzept entert Österreich

Einzelhandel: Neues Pilates-Konzept entert Österreich

von Onlineredaktion immobilien investment
12. August 2026

Roform eröffnet im vierten Quartal seinen ersten österreichischen Standort auf der Wiener Mariahilfer Straße – rund 433 Quadratmeter große Fläche...

RPHI-Projekt Forest Offices in Sofia in Plan

RPHI-Projekt Forest Offices in Sofia in Plan

von Onlineredaktion immobilien investment
11. August 2026

Rohbau des ersten Baukörpers vor Abschluss – rund 13.600 Quadratmeter Bürofläche sollen Anfang 2027 fertiggestellt werden. Die Raiffeisen Property Holding...

Trotz Marktstabilisierung: ÖVI warnt vor Wohnungsmangel

Österreichischer Neubaubericht: Von Stabilisierung beim Wohnbau keine Spur

von Charles Steiner
11. August 2026

Die leichte Erholung auf 30.900 Fertigstellungen im Jahr 2026 währt nur kurz: Für 2027 zeichnet sich ein neuerlicher Rückgang ab...

Wiener Städtische kauft Wohnobjekt in der Seestadt

Wiener Städtische kauft Wohnobjekt in der Seestadt

von Charles Steiner
11. August 2026

Versicherung erwirbt voll vermietete Anlage mit 105 geförderten Wohnungen – Verkäufer ist laut Grundbuchrecherche von immobilien investment die Bank Austria...

Exklusiv: Markt von Hoffnung, aber Pessimismus geprägt

Exklusiv: Markt von Hoffnung, aber Pessimismus geprägt

von Charles Steiner
10. August 2026

D-DARKS Sentiment Index für Österreich fällt im Juli auf 29,2 Punkte bei einer Baseline von 100. Die Analyse zeigt zugleich...

Neueste Beiträge

  • Europäische Logistikimmobilien im Visier asiatischer Player
  • Wiener Industrie klagt über Flächenmangel
  • Einzelhandel: Neues Pilates-Konzept entert Österreich
  • RPHI-Projekt Forest Offices in Sofia in Plan
  • Österreichischer Neubaubericht: Von Stabilisierung beim Wohnbau keine Spur
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG

immobilien investment

Das Immobilien- & Anlagemagazin von DMV – della lucia medien & verlags GmbH.

Jetzt abonnieren!

NEWSLETTER

Folgen Sie uns!

Suche

Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Abonnement
  • AGB
  • Datenschutz

© 2021 - 2022 DMV – della lucia medien & verlags GmbH

Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Home
  • Österreich
  • International
  • Wohnen
  • Gewerbe
  • Karriere & Köpfe
  • Trends & Design

© 2021 - 2022 DMV – della lucia medien & verlags GmbH

X
Zum Ändern Ihrer Datenschutzeinstellung, z.B. Erteilung oder Widerruf von Einwilligungen, klicken Sie hier: Einstellungen