• Autoren
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
immobilien investment
AI Competence
NEWSLETTER
  • Österreich
  • International
  • Wohnen
  • Gewerbe
  • Karriere & Köpfe
  • Trends & Design
immobilien investment
  • Österreich
  • International
  • Wohnen
  • Gewerbe
  • Karriere & Köpfe
  • Trends & Design
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
immobilien investment
WERBUNG
Home Zeitschriften & Magazine immobilien investment 2023 immobilien investment 2023/04

Achtung bei Mehrkostenforderungen

von Charles Steiner
18. September 2023
in immobilien investment 2023/04, News, Österreich, Recht & Steuern
Copyright: Draskovits Unger Rechtsanwälte

Copyright: Draskovits Unger Rechtsanwälte

Stellt ein Bauunternehmen Mehrkosten in Rechnung, müssen diese auch begründet sein. Ein entsprechendes OGH-Urteil hat ergeben, dass nur jene Mehrkosten berechnet werden dürfen, die auch tatsächlich entstanden sind. Was das für die Bauherren bedeutet, erklärt Anton Draskovits von Draskovits Unger Rechtsanwälte im Gespräch mit „immobilien investment“-Chefredakteur Charles Steiner.

Ende des Vorjahres hat der Oberste Gerichtshof in einem wegweisenden Urteil (6 Ob 136/22a) geurteilt, dass Mehrkosten bei Bauvorhaben auch mit konkreten Leistungen ausgewiesen werden müssen. Was ändert sich dadurch für Bauherren und Baufirmen?

Anton Draskovits: Ausgangspunkt war, dass eine Baufirma im Zuge der Coronapandemie einem Bauherrn Mehrkosten in Rechnung gestellt hat und als Argument angab, durch die Abstands- und Maskenregeln seien der Baufirma höhere Kosten entstanden. Dazu verwendete das Bauunternehmen einen von der Wirtschaftskammer erstellten Schlüssel, um diese Kosten über eine komplexe, abstrakte Formel zu berechnen. Das Urteil des OGH besagt nun, dass Mehrkosten konkret nachgewiesen werden müssen und eine abstrakte theoretische Berechnung nicht zulässig ist.

Das bedeutet?
Draskovits: In der Mehrkostenforderung sind über den Schlüssel unter anderem Posten wie Masken oder Desinfektionsmittel kalkuliert worden, die – und das ergab eine Baustellenbegehung durch den Bauherrn – nicht zum Einsatz gekommen sind. Das bedeutet, dass das Bauunternehmen diese Kosten zwar theoretisch berechnet hat, diese konkret jedoch nicht nachweisbar gewesen sind. Dem hat der OGH einen Riegel vorgeschoben, indem er geurteilt hat, dass nur tatsächlich entstandene Kostennachteile gefordert werden dürfen und diese auch dokumentiert werden müssen. Eine abstrakte Formel ist zu wenig, um diese Kosten zu argumentieren. Zwar gibt es vom Gesetz her einen Ausgleichsanspruch, wenn es durch Baustörungen zu höheren Kosten kommt. Ausgleichen kann man aber nur das, was auch entsprechend dargestellt und nachgewiesen werden kann, um Vertragsgleichheit zwischen Bauherren und Bauunternehmen herzustellen.

Wie kann jetzt ein Bauherr reagieren, wenn er mit einer Mehrkostenforderung konfrontiert ist?
Draskovits: In der Regel verfügt der Bauherr bei größeren Bauvorhaben über mindestens zwei, drei Konsulenten – Projektmanager oder Controller bis hin zu Ziviltechnikern –, die sich die Forderungen an sich anschauen. Aus meiner Sicht muss die Baufirma die Störung klar offenlegen und nicht im Nachhinein erklären, es habe irgendwann eine Störung gegeben, und die kostet jetzt mehr. Das ist am Ende immer eine Beweisfrage. Bauherr und Baufirma müssen mehr kommunizieren, um eine Störung als solche zu identifizieren und sie dann auch monetär bewerten zu können. Dienlich wäre auch eine ständige begleitende Betreuung dieser Mehrkostenforderungen mit Hinsicht auf das jeweilige Budget und darauf, wie viel Leistung damit abgedeckt werden kann. Damit kann man auch vermeiden, dass solche Themen vor Gericht erörtert werden, was immer mit einem Zeit- und Kostenaufwand verbunden ist. Auch ist eine effiziente örtliche Bauaufsicht ratsam.

Was gilt in dem Zusammenhang für Bauunternehmen?
Draskovits: Sie müssen genau dokumentieren, wo eine Störung vorliegt, wie sie verursacht wurde und in der Folge, wie viel sie tatsächlich kostet. Leistungsstörungen können oft passieren, etwa wenn Material zu spät oder nicht in ausreichendem Maß geliefert wird und daher nicht im vorgesehenen Zeitrahmen gebaut werden kann. Aber: Nicht jede Störung löst zwingend Mehrkosten aus. Daher sind eine genaue Dokumentation und eine rasche Aufarbeitung der Störung geforderter denn je.

Tags: Unger Rechtsanwälte
TeilenTweetTeilen

Bleiben Sie am Laufenden und abonnieren sie Push Nachrichten für Ihren Browser.

Abmelden
>

Ähnliche Beiträge

Nach Führungswechsel: Hallmann-Portfolio soll verwertet werden

Nach Führungswechsel: Hallmann-Portfolio soll verwertet werden

von Onlineredaktion immobilien investment
6. Juli 2026

HHII Beteiligungs GmbH prüft Verkäufe von Wohn- und Gewerbeimmobilien – EHL vermarktet Projekt „Laurenzi am Fluss“ Die zur Hallmann-Gruppe gehörende...

Vermarktungsstart für „hil\side 23“ in Liesing

Vermarktungsstart für „hil\side 23“ in Liesing

von Onlineredaktion immobilien investment
6. Juli 2026

EHL Wohnen übernimmt Vertrieb von Wohnprojekt mit 28 Eigentumswohnungen in Wien-Liesing. EHL Wohnen hat den Vermarktungsstart für das Wohnprojekt "hil\side...

Savoir Vivre startet Bau von „Rose Nine“

Savoir Vivre startet Bau von „Rose Nine“

von Onlineredaktion immobilien investment
6. Juli 2026

Gründerzeithaus in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus wird zu Wohnprojekt mit 27 Eigentumswohnungen revitalisiert. Die Savoir Vivre Group hat mit den Bauarbeiten für das...

Branchenrunde diskutierte über Serviced Apartments

Branchenrunde diskutierte über Serviced Apartments

von Onlineredaktion immobilien investment
6. Juli 2026

Marktdaten aus Österreich und Deutschland zeigen unterschiedliche Entwicklung bei Preisen und Aufenthaltsdauer. Vertreter aus Projektentwicklung, Investment, Finanzierung und Hotellerie haben...

Wie die Waterfront Seestadt künftig aussehen wird

Wie die Waterfront Seestadt künftig aussehen wird

von Charles Steiner
6. Juli 2026

Visualisierungen zeigen Promenade mit Gastronomie, Büros und Wohnungen am Asperner See – Fertigstellung ab Ende 2028 vorgesehen. Die Wien 3420...

AI Competence Austria startet neue Plattform für Europas digitale Zukunft

AI Competence Austria startet neue Plattform für Europas digitale Zukunft

von Charles Steiner
2. Juli 2026

Auftakt im Park Hyatt Vienna: Digitale Resilienz wird zur entscheidenden Standortfrage der KI-Ära. Künstliche Intelligenz verändert Wirtschaft, Gesellschaft und ganze...

Neueste Beiträge

  • Nach Führungswechsel: Hallmann-Portfolio soll verwertet werden
  • Vermarktungsstart für „hil\side 23“ in Liesing
  • Deutlich schlechtere Stimmung unter Immo-Finanzierern
  • Savoir Vivre startet Bau von „Rose Nine“
  • Branchenrunde diskutierte über Serviced Apartments
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG

immobilien investment

Das Immobilien- & Anlagemagazin von DMV – della lucia medien & verlags GmbH.

Jetzt abonnieren!

NEWSLETTER

Folgen Sie uns!

Suche

Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Abonnement
  • AGB
  • Datenschutz

© 2021 - 2022 DMV – della lucia medien & verlags GmbH

Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Home
  • Österreich
  • International
  • Wohnen
  • Gewerbe
  • Karriere & Köpfe
  • Trends & Design

© 2021 - 2022 DMV – della lucia medien & verlags GmbH

X
Zum Ändern Ihrer Datenschutzeinstellung, z.B. Erteilung oder Widerruf von Einwilligungen, klicken Sie hier: Einstellungen