• Autoren
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
immobilien investment
NEWSLETTER
  • Österreich
  • International
  • Wohnen
  • Gewerbe
  • Karriere & Köpfe
  • Trends & Design
immobilien investment
  • Österreich
  • International
  • Wohnen
  • Gewerbe
  • Karriere & Köpfe
  • Trends & Design
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
immobilien investment
WERBUNG
Home Zeitschriften & Magazine immobilien investment 2023 immobilien investment 2023/04

Achtung bei Mehrkostenforderungen

von Charles Steiner
18. September 2023
in immobilien investment 2023/04, News, Österreich, Recht & Steuern
Copyright: Draskovits Unger Rechtsanwälte

Copyright: Draskovits Unger Rechtsanwälte

Stellt ein Bauunternehmen Mehrkosten in Rechnung, müssen diese auch begründet sein. Ein entsprechendes OGH-Urteil hat ergeben, dass nur jene Mehrkosten berechnet werden dürfen, die auch tatsächlich entstanden sind. Was das für die Bauherren bedeutet, erklärt Anton Draskovits von Draskovits Unger Rechtsanwälte im Gespräch mit „immobilien investment“-Chefredakteur Charles Steiner.

Ende des Vorjahres hat der Oberste Gerichtshof in einem wegweisenden Urteil (6 Ob 136/22a) geurteilt, dass Mehrkosten bei Bauvorhaben auch mit konkreten Leistungen ausgewiesen werden müssen. Was ändert sich dadurch für Bauherren und Baufirmen?

Anton Draskovits: Ausgangspunkt war, dass eine Baufirma im Zuge der Coronapandemie einem Bauherrn Mehrkosten in Rechnung gestellt hat und als Argument angab, durch die Abstands- und Maskenregeln seien der Baufirma höhere Kosten entstanden. Dazu verwendete das Bauunternehmen einen von der Wirtschaftskammer erstellten Schlüssel, um diese Kosten über eine komplexe, abstrakte Formel zu berechnen. Das Urteil des OGH besagt nun, dass Mehrkosten konkret nachgewiesen werden müssen und eine abstrakte theoretische Berechnung nicht zulässig ist.

Das bedeutet?
Draskovits: In der Mehrkostenforderung sind über den Schlüssel unter anderem Posten wie Masken oder Desinfektionsmittel kalkuliert worden, die – und das ergab eine Baustellenbegehung durch den Bauherrn – nicht zum Einsatz gekommen sind. Das bedeutet, dass das Bauunternehmen diese Kosten zwar theoretisch berechnet hat, diese konkret jedoch nicht nachweisbar gewesen sind. Dem hat der OGH einen Riegel vorgeschoben, indem er geurteilt hat, dass nur tatsächlich entstandene Kostennachteile gefordert werden dürfen und diese auch dokumentiert werden müssen. Eine abstrakte Formel ist zu wenig, um diese Kosten zu argumentieren. Zwar gibt es vom Gesetz her einen Ausgleichsanspruch, wenn es durch Baustörungen zu höheren Kosten kommt. Ausgleichen kann man aber nur das, was auch entsprechend dargestellt und nachgewiesen werden kann, um Vertragsgleichheit zwischen Bauherren und Bauunternehmen herzustellen.

Wie kann jetzt ein Bauherr reagieren, wenn er mit einer Mehrkostenforderung konfrontiert ist?
Draskovits: In der Regel verfügt der Bauherr bei größeren Bauvorhaben über mindestens zwei, drei Konsulenten – Projektmanager oder Controller bis hin zu Ziviltechnikern –, die sich die Forderungen an sich anschauen. Aus meiner Sicht muss die Baufirma die Störung klar offenlegen und nicht im Nachhinein erklären, es habe irgendwann eine Störung gegeben, und die kostet jetzt mehr. Das ist am Ende immer eine Beweisfrage. Bauherr und Baufirma müssen mehr kommunizieren, um eine Störung als solche zu identifizieren und sie dann auch monetär bewerten zu können. Dienlich wäre auch eine ständige begleitende Betreuung dieser Mehrkostenforderungen mit Hinsicht auf das jeweilige Budget und darauf, wie viel Leistung damit abgedeckt werden kann. Damit kann man auch vermeiden, dass solche Themen vor Gericht erörtert werden, was immer mit einem Zeit- und Kostenaufwand verbunden ist. Auch ist eine effiziente örtliche Bauaufsicht ratsam.

Was gilt in dem Zusammenhang für Bauunternehmen?
Draskovits: Sie müssen genau dokumentieren, wo eine Störung vorliegt, wie sie verursacht wurde und in der Folge, wie viel sie tatsächlich kostet. Leistungsstörungen können oft passieren, etwa wenn Material zu spät oder nicht in ausreichendem Maß geliefert wird und daher nicht im vorgesehenen Zeitrahmen gebaut werden kann. Aber: Nicht jede Störung löst zwingend Mehrkosten aus. Daher sind eine genaue Dokumentation und eine rasche Aufarbeitung der Störung geforderter denn je.

Tags: Unger Rechtsanwälte
TeilenTweetTeilen

Bleiben Sie am Laufenden und abonnieren sie Push Nachrichten für Ihren Browser.

Abmelden
>

Ähnliche Beiträge

Immy 2026: Das sind die Gewinner

Immy 2026: Das sind die Gewinner

von Onlineredaktion immobilien investment
25. Februar 2026

Wiener Immobilienmakler ausgezeichnet – Mystery Shopping bestätigt steigende Servicequalität. Die besten Immobilienmakler Wiens sind am Dienstag im Rahmen einer Gala...

QBC3 geht an ATL Immoinvest

Union Investment Österreich vermeldet zweitbestes Jahresergebnis

von Onlineredaktion immobilien investment
25. Februar 2026

Verwaltetes Vermögen erreicht 7,4 Milliarden Euro – Nettoabsatz steigt deutlich – Nachhaltige Fonds gewinnen weiter an Bedeutung. Trotz geopolitischer Spannungen...

Österreichs Immo-Märkte profitieren nur bedingt von Reindustrialisierung

Österreichs Immo-Märkte profitieren nur bedingt von Reindustrialisierung

von Charles Steiner
24. Februar 2026

Aberdeen-Studie sieht Deutschland und Nordwesteuropa vorne – Industrie- und Logistikimmobilien im Fokus der wirtschaftlichen Resilienz. Die geopolitische Lage führt in...

Wiener Neustädter Wohnbau mit Top-Rating im DACH-Raum

Wiener Neustädter Wohnbau mit Top-Rating im DACH-Raum

von Onlineredaktion immobilien investment
24. Februar 2026

BREEAM-Zertifizierung bewertet Bestandsprojekt „Neu in der Stadt“ mit Spitzenwert von über 90 Prozent. Das Wohnbauprojekt „Neu in der Stadt“ in...

Zwei Jahre nach Management-Buy-out: LZH Group erweitert Geschäftsmodell

Zwei Jahre nach Management-Buy-out: LZH Group erweitert Geschäftsmodell

von Onlineredaktion immobilien investment
23. Februar 2026

Projektentwickler setzt auf breitere Wertschöpfung, neue Geschäftsfelder und Expansion nach Deutschland. Zwei Jahre nach dem Management-Buy-out positioniert sich die LZH...

andys.cc übernimmt Betrieb der Coworking-Flächen im TwentyOne

andys.cc übernimmt Betrieb der Coworking-Flächen im TwentyOne

von Onlineredaktion immobilien investment
23. Februar 2026

Strategische Partnerschaft mit Bondi Consult erweitert flexibles Arbeitsplatzangebot im Quartiersprojekt. Der österreichische Coworking-Anbieter andys.cc hat mit Anfang Februar 2026 den...

Neueste Beiträge

  • Immy 2026: Das sind die Gewinner
  • Family Offices: Immobilien bleiben Kernanlage, Wohnen im Fokus
  • Union Investment Österreich vermeldet zweitbestes Jahresergebnis
  • Österreichs Immo-Märkte profitieren nur bedingt von Reindustrialisierung
  • Private-Debt-Markt sieht positives Momentum
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG

immobilien investment

Das Immobilien- & Anlagemagazin von DMV – della lucia medien & verlags GmbH.

Jetzt abonnieren!

NEWSLETTER

Folgen Sie uns!

Suche

Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Abonnement
  • AGB
  • Datenschutz

© 2021 - 2022 DMV – della lucia medien & verlags GmbH

Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Home
  • Österreich
  • International
  • Wohnen
  • Gewerbe
  • Karriere & Köpfe
  • Trends & Design

© 2021 - 2022 DMV – della lucia medien & verlags GmbH

X
Zum Ändern Ihrer Datenschutzeinstellung, z.B. Erteilung oder Widerruf von Einwilligungen, klicken Sie hier: Einstellungen