• Autoren
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
immobilien investment
AI Competence
NEWSLETTER
  • Österreich
  • International
  • Wohnen
  • Gewerbe
  • Karriere & Köpfe
  • Trends & Design
immobilien investment
  • Österreich
  • International
  • Wohnen
  • Gewerbe
  • Karriere & Köpfe
  • Trends & Design
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
immobilien investment
WERBUNG
Home Zeitschriften & Magazine immobilien investment 2023 immobilien investment 2023/04

Achtung bei Mehrkostenforderungen

von Charles Steiner
18. September 2023
in immobilien investment 2023/04, News, Österreich, Recht & Steuern
Copyright: Draskovits Unger Rechtsanwälte

Copyright: Draskovits Unger Rechtsanwälte

Stellt ein Bauunternehmen Mehrkosten in Rechnung, müssen diese auch begründet sein. Ein entsprechendes OGH-Urteil hat ergeben, dass nur jene Mehrkosten berechnet werden dürfen, die auch tatsächlich entstanden sind. Was das für die Bauherren bedeutet, erklärt Anton Draskovits von Draskovits Unger Rechtsanwälte im Gespräch mit „immobilien investment“-Chefredakteur Charles Steiner.

Ende des Vorjahres hat der Oberste Gerichtshof in einem wegweisenden Urteil (6 Ob 136/22a) geurteilt, dass Mehrkosten bei Bauvorhaben auch mit konkreten Leistungen ausgewiesen werden müssen. Was ändert sich dadurch für Bauherren und Baufirmen?

Anton Draskovits: Ausgangspunkt war, dass eine Baufirma im Zuge der Coronapandemie einem Bauherrn Mehrkosten in Rechnung gestellt hat und als Argument angab, durch die Abstands- und Maskenregeln seien der Baufirma höhere Kosten entstanden. Dazu verwendete das Bauunternehmen einen von der Wirtschaftskammer erstellten Schlüssel, um diese Kosten über eine komplexe, abstrakte Formel zu berechnen. Das Urteil des OGH besagt nun, dass Mehrkosten konkret nachgewiesen werden müssen und eine abstrakte theoretische Berechnung nicht zulässig ist.

Das bedeutet?
Draskovits: In der Mehrkostenforderung sind über den Schlüssel unter anderem Posten wie Masken oder Desinfektionsmittel kalkuliert worden, die – und das ergab eine Baustellenbegehung durch den Bauherrn – nicht zum Einsatz gekommen sind. Das bedeutet, dass das Bauunternehmen diese Kosten zwar theoretisch berechnet hat, diese konkret jedoch nicht nachweisbar gewesen sind. Dem hat der OGH einen Riegel vorgeschoben, indem er geurteilt hat, dass nur tatsächlich entstandene Kostennachteile gefordert werden dürfen und diese auch dokumentiert werden müssen. Eine abstrakte Formel ist zu wenig, um diese Kosten zu argumentieren. Zwar gibt es vom Gesetz her einen Ausgleichsanspruch, wenn es durch Baustörungen zu höheren Kosten kommt. Ausgleichen kann man aber nur das, was auch entsprechend dargestellt und nachgewiesen werden kann, um Vertragsgleichheit zwischen Bauherren und Bauunternehmen herzustellen.

Wie kann jetzt ein Bauherr reagieren, wenn er mit einer Mehrkostenforderung konfrontiert ist?
Draskovits: In der Regel verfügt der Bauherr bei größeren Bauvorhaben über mindestens zwei, drei Konsulenten – Projektmanager oder Controller bis hin zu Ziviltechnikern –, die sich die Forderungen an sich anschauen. Aus meiner Sicht muss die Baufirma die Störung klar offenlegen und nicht im Nachhinein erklären, es habe irgendwann eine Störung gegeben, und die kostet jetzt mehr. Das ist am Ende immer eine Beweisfrage. Bauherr und Baufirma müssen mehr kommunizieren, um eine Störung als solche zu identifizieren und sie dann auch monetär bewerten zu können. Dienlich wäre auch eine ständige begleitende Betreuung dieser Mehrkostenforderungen mit Hinsicht auf das jeweilige Budget und darauf, wie viel Leistung damit abgedeckt werden kann. Damit kann man auch vermeiden, dass solche Themen vor Gericht erörtert werden, was immer mit einem Zeit- und Kostenaufwand verbunden ist. Auch ist eine effiziente örtliche Bauaufsicht ratsam.

Was gilt in dem Zusammenhang für Bauunternehmen?
Draskovits: Sie müssen genau dokumentieren, wo eine Störung vorliegt, wie sie verursacht wurde und in der Folge, wie viel sie tatsächlich kostet. Leistungsstörungen können oft passieren, etwa wenn Material zu spät oder nicht in ausreichendem Maß geliefert wird und daher nicht im vorgesehenen Zeitrahmen gebaut werden kann. Aber: Nicht jede Störung löst zwingend Mehrkosten aus. Daher sind eine genaue Dokumentation und eine rasche Aufarbeitung der Störung geforderter denn je.

Tags: Unger Rechtsanwälte
TeilenTweetTeilen

Bleiben Sie am Laufenden und abonnieren sie Push Nachrichten für Ihren Browser.

Abmelden
>

Ähnliche Beiträge

Projektentwicklung „Parkresidenz Gatterburg“ geht an DEBA

Projektentwicklung „Parkresidenz Gatterburg“ geht an DEBA

von Charles Steiner
23. Juni 2026

Off-Market-Transaktion in Wien-Döbling vermittelt – Kaufpreis liegt laut Grundbuchrecherche bei knapp 3.800 Euro pro Quadratmeter. Die Projektentwicklung „Parkresidenz Gatterburg“ in...

JP kauft Zinshaus auf der Wieden aus Privatbesitz

JP kauft Zinshaus auf der Wieden aus Privatbesitz

von Charles Steiner
23. Juni 2026

Wiener Immobilienunternehmen verstärkt Ankaufsaktivitäten im Zinshaussegment – Kaufpreis liegt bei etwas über 2.900 Euro pro Quadratmeter. Die Wiener JP Immobiliengruppe...

Stark steigender Bedarf an Rechenzentren, doch Fachkräfte fehlen

CBRE: Angebot an europäischen Rechenzentren wächst

von Charles Steiner
22. Juni 2026

KI-Boom treibt Nachfrage nach Kapazitäten, Wien gewinnt als Standort zunehmend an Bedeutung, ist im Vergleich aber noch ein kleiner Markt....

Anna Cygnarowicz bekommt Handlungsvollmacht bei Bondi Consult

Anna Cygnarowicz bekommt Handlungsvollmacht bei Bondi Consult

von Onlineredaktion immobilien investment
22. Juni 2026

Finanzexpertin übernimmt erweiterte Verantwortung im Wiener Immobilienberatungsunternehmen. Die Bondi Consult GmbH hat Anna Cygnarowicz mit Handlungsvollmacht ausgestattet. Die seit 2020...

Europa reguliert. Amerika baut.

Europa reguliert. Amerika baut.

von Thilo Hoffmann
22. Juni 2026

Gastkommentar von Dr. Thilo Hoffmann: Algorithmen sind wichtig. Noch wichtiger sind Strom, Rechenzentren und Hochleistungschips. Wer die Infrastruktur kontrolliert, kontrolliert...

UBM und Kollitsch Invest verkaufen Gewerbeportfolio an Investor

UBM und Kollitsch Invest verkaufen Gewerbeportfolio an Investor

von Charles Steiner
17. Juni 2026

Nahversorgungsstandorte in Wien und Schwechat gehen für rund 35 Millionen Euro an Peter Schaider (Auhofcenter und Riverside). Die UBM Development...

Neueste Beiträge

  • Projektentwicklung „Parkresidenz Gatterburg“ geht an DEBA
  • JP kauft Zinshaus auf der Wieden aus Privatbesitz
  • CBRE: Angebot an europäischen Rechenzentren wächst
  • Anna Cygnarowicz bekommt Handlungsvollmacht bei Bondi Consult
  • Europa reguliert. Amerika baut.
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG

immobilien investment

Das Immobilien- & Anlagemagazin von DMV – della lucia medien & verlags GmbH.

Jetzt abonnieren!

NEWSLETTER

Folgen Sie uns!

Suche

Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Abonnement
  • AGB
  • Datenschutz

© 2021 - 2022 DMV – della lucia medien & verlags GmbH

Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Home
  • Österreich
  • International
  • Wohnen
  • Gewerbe
  • Karriere & Köpfe
  • Trends & Design

© 2021 - 2022 DMV – della lucia medien & verlags GmbH

X
Zum Ändern Ihrer Datenschutzeinstellung, z.B. Erteilung oder Widerruf von Einwilligungen, klicken Sie hier: Einstellungen