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Signa-Knaller: Schiedsgericht spricht arabischem Staatsfonds 700 Millionen Euro zu

von Charles Steiner
3. Februar 2026
in Gewerbe, Österreich, Recht & Steuern
Das internationale Schiedsgericht ICC hat dem arabischen Staatsfonds Mubadala 700 Millionen Euro zugesprochen. Foto: aurena.at

Das internationale Schiedsgericht ICC hat dem arabischen Staatsfonds Mubadala 700 Millionen Euro zugesprochen. Foto: aurena.at

ICC-Schiedsspruch im Streit zwischen Mubadala und René Benko verschärft rechtliche Lage rund um die Signa-Insolvenzen.

Das juristische Nachbeben der Signa-Insolvenzen erreicht einen neuen Höhepunkt: Wie der staatlich bevorrechtete Gläubigerschutzverband Creditreform am Montag mitteilte, hat das Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer (ICC) dem arabischen Staatsfonds Mubadala mehr als 700 Millionen Euro zugesprochen. Berichtet hatte das der Kreditschützer Creditreform via Aussendung.

Das Verfahren richtete sich gegen René Benko persönlich sowie gegen zentrale Gesellschaften seines früheren Immobilienimperiums, darunter Signa Holding, Signa Prime und Signa Development. Mit einem ursprünglichen Streitwert von rund 900 Millionen Euro zählt das Verfahren zu den größten internationalen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch der Signa-Gruppe.

Hintergrund der Klage war der Vorwurf, dass Finanzierungsvereinbarungen verletzt worden seien. Mubadala hatte Ansprüche gegen mehrere Signa-Gesellschaften sowie gegen Privatstiftungen aus dem Umfeld Benkos geltend gemacht. Während diese Forderungen in den österreichischen Insolvenzverfahren von den jeweiligen Masseverwaltern überwiegend bestritten wurden, beschritt der Staatsfonds den Weg der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit, um einen vollstreckbaren Titel zu erlangen. „Laut dem den Verfahrensbeteiligten zugestellten Schiedsspruch wurden Mubadala etwas mehr als 700 Millionen Euro zugesprochen“, teilte Creditreform mit. Welche konkreten Auswirkungen das Urteil auf die laufenden Insolvenzverfahren haben wird, ist derzeit offen.

Aus Sicht des Gläubigerschutzverbandes wirft der Schiedsspruch eine Reihe komplexer rechtlicher Fragen auf. „Es ist davon auszugehen, dass der Schiedsspruch einzelne Verfahren maßgeblich beeinflussen wird“, heißt es in einer Stellungnahme der Creditreform. Insbesondere sei zu prüfen, „ob die Begleichung der Verfahrenskosten in bestimmten Fällen sogar zur Masseunzulänglichkeit führen könnte“. Zudem bleibe abzuwarten, ob ein internationales Schiedsurteil eine Feststellungsklage ersetzen könne, wie sie bei bestrittenen Insolvenzforderungen in Österreich üblich ist.

Für den Insolvenzverwalter der Signa Prime Selection, Norbert Abel, habe der Schiedspruch keine Auswirkungen auf die weitere Verwertungstätigkeit. In einem Statement erklärte Abel, dass die Signa Prime Selection durch den Spruch des ICC-Schiedsgerichts keinem Zahlungs- oder Feststellungsanspruch festgesetzt ist: „Der Schiedsspruch nimmt keinen Einfluss auf die weitere Verwertungstätigkeit bzw. Durchsetzung von Haftungs-und Anfechtungsansprüchen.“

Tags: CreditreformICCInsolvenzenMubadalaSIGNAWien
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