Handelsgericht Wien versagt Bestätigung des Sanierungsplans – Verfahren wird in Konkurs übergeleitet.
Die Sanierungsbestrebungen der SÜBA AG, Kerngesellschaft der „SÜBA Immobilien Gruppe“, sind endgültig gescheitert. Wie der KSV1870 am Donnerstag bekanntgab, konnte die erste im Sanierungsplan vorgesehene Teilquote in Höhe von fünf Prozent nicht fristgerecht bis zum 30. September 2025 beim Insolvenzverwalter vorgelegt werden. „Das Insolvenzgericht wird nunmehr den am 31. Juli 2025 angenommenen Sanierungsplan die Bestätigung versagen und in weiterer Folge das Verfahren in ein Konkursverfahren umbenennen. Die Sanierungsbestrebungen sind leider als gescheitert zu qualifizieren“, sagt Jürgen Gebauer, Leiter Unternehmensinsolvenz Wien/NÖ/Bgld. beim KSV1870.
Ursprünglich sind die Mehrheitsanteile der SÜBA von der Hallmann Holding von der Revetas übernommen worden, die den Sanierungsprozess hätte vorantreiben wollen – was nun nicht geschehen ist. Dadurch hatten die Gläubiger am 31. Juli mehrheitlich einem Sanierungsplan zugestimmt, der eine Quote von insgesamt 20 Prozent, zahlbar binnen zwei Jahren, vorsah. Voraussetzung für die gerichtliche Bestätigung war die Einzahlung der ersten Teilquote von fünf Prozent bis Ende September.
Bereits mit Beschluss vom 3. September 2025 hatte das Gericht das Unternehmen mangels ausreichender Liquidität geschlossen. Die eingeleiteten Verwertungsprozesse werden nunmehr im Rahmen der konkursmäßigen Abwicklung durch den Insolvenzverwalter fortgeführt. Der KSV1870 schließt nicht aus, dass auch über das Vermögen einzelner Tochtergesellschaften der SÜBA Immobilien Gruppe Insolvenzverfahren eröffnet werden könnten. „Eine seriöse Prognose, ob beziehungsweise in welcher Höhe die betroffenen Gläubiger eine Quotenzahlung erhalten werden, lässt sich aktuell noch nicht abschätzen. Es ist mit einer längeren Verfahrensdauer zu rechnen“, so Gebauer.