Über das Vermögen der SÜBA AG wurde heute ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beim Handelsgericht Wien eröffnet.
Mit der Insolvenz der SÜBA ist eine weitere Millionenpleite im Immobiliensektor zu beklagen. Wie der Kreditschützer Creditreform am Montag mitteilt, ist ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beim Handelsgericht Wien eröffnet worden. Den Aktiva von 8,66 Millionen Euro stehen Passiva von 226 Millionen Euro gegenüber, betroffen sind rund 100 Gläubiger und zehn Mitarbeiter. Die SÜBA will – die gesetzlich vorgesehene – Sanierungsquote von 20 Prozent innerhalb von zwei Jahren anbieten. Zum Insolvenzverwalter wurde der Wiener Rechtsanwalt Patrick Gensbichler bestellt, die Sanierungstagsatzung ist für den 10. Juli angesetzt.
Der Bauträger, der sich auf nachhaltige Immobilienprojekte spezialisiert hat, führte mehrere Faktoren zur wirtschaftlichen Schieflage ins Treffen, einerseits die angespannte Lage in der Bau- und Immobilienbranche, steigende Zinsen sowie die anhaltende Inflation. Zwar sei zuletzt wieder ein verstärktes Interesse von Käufern, darunter institutionelle Investoren, zu beobachten gewesen, außergerichtliche Reorganisationsmaßnahmen seien jedoch gescheitert. Die letzte veröffentlichte Bilanz (Stichtag: 31. Dezember 2023) weist ein Aktivvermögen von 118 Millionen Euro sowie einen Jahresfehlbetrag von 23,4 Millionen Euro aus.
Der Alpenländische Kreditorenverband AKV berichtet, dass die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der 1985 gegründeten SÜBA unter anderem auf die Verpflichtungen aus einer Patronatserklärung gegenüber ihrer insolventen Tochtergesellschaft zurückzuführen war. Auch ein konzerninternes Cash-Pooling-System habe zur Belastung beigetragen. Bereits im Dezember 2024 wurde über die SÜBA Bau und Projekterrichtungs GmbH, der operativen Tochtergesellschaft der SÜBA AG, ein Insolvenzverfahren eröffnet. Diese fungierte als Generalunternehmerin der Gruppe. Der Insolvenzverwalter beantragte im Jänner 2025 die Unternehmensschließung, die in weiterer Folge vom Gericht bestätigt wurde.
Der Insolvenzantrag folgte nur wenige Tage nach der Ankündigung des 100-Prozent-Eigentümers, der Hallmann Holding um Klemens Hallmann, dem Neubausegment den Rücken zukehren zu wollen. Damals ließ die Hallmann Holding auf immobilien investment-Nachfrage über ein schriftliches Statement verlauten, dass Klemens Hallmann über dessen Holding als Aktionär der SÜBA AG nicht in die Projektentwicklungen und laufende Geschäftsaktivitäten der SÜBA AG involviert sei. Auch heißt es, dass die Hallmann Holding als Aktionärin auch nicht in das Einbringen des Insovenzantrags für die SÜBA-Tochtergesellschaft eingebunden gewesen sei.

Auch heißt es in der Stellungnahme wortwörtlich: „Der Vorstand der SÜBA AG ist weisungsfrei und zeichnet für sämtliche Geschäftsaktivitäten alleinig verantwortlich. Die Hallmann Holding steht daher in keinem Haftungsverhältnis, gab zu keinem Zeitpunkt irgendeine Art von Patronatserklärung gegenüber der SÜBA-Gruppe ab und ist als Aktionärin nicht in die Projektentwicklungen und laufende Geschäftsaktivitäten des Bauträgers oder anderer Unternehmensbeteiligungen eingebunden. Die SÜBA-Gruppe stellt nur einen untergeordneten Teil der Vermögenswerte der Hallmann Holding dar.“
Unklar ist, wie es in Folge mit SÜBA Deutschland weitergehen wird. Erst Anfang März ist mit Maximilian Hoppe im Unternehmen zum alleinigen Geschäftsführer bestellt worden.