ÖVI Verwalterkongress diskutiert Trendwende in der Immobilienverwaltung. Forderung nach klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Immobilienwirtschaft.
Der 11. Österreichische Verwaltertag des Österreichischen Verbands der Immobilienwirtschaft (ÖVI) in Salzburg zeigte deutliche Trends in der Branche auf. Vor über 400 Teilnehmenden, die die größte Fachveranstaltung dieser Art in Österreich besuchten, diskutierten Experten über die Zukunft der Immobilienverwaltung. Ein zentraler Schwerpunkt lag dabei auf dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), die als Innovationsmotor für effizientere Prozesse gesehen wird – doch dazu wird auch Rechtssicherheit benötigt, so der ÖVI in einer Aussendung.
„Der technologische Fortschritt, insbesondere durch den Einsatz von KI, verändert die Hausverwaltung grundlegend. Die Keynotes und Diskussionen auf dem Kongress bestätigten diesen Wandel eindrucksvoll“, erklärte ÖVI-Verwaltersprecher Timur Jelinek. Neben Live-Demonstrationen von KI-Anwendungen wurde auch das Thema Datenschutz intensiv behandelt, ebenso wie neue gesetzliche Anforderungen zur Cyber-Sicherheit.
Einen breiten Raum nahmen die rechtlichen Neuerungen ein, die durch jüngste Gesetzesänderungen und aktuelle Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs (OGH) hervorgerufen wurden. Themen wie Denkmalschutz, Baumhalterhaftung und die Problematik von Verbandsklagen standen im Fokus. ÖVI-Präsident Georg Flödl nutzte die Gelegenheit, um eine Forderung an die künftige Bundesregierung zu erneuern: „Es braucht mehr Rechtssicherheit in der Immobilienwirtschaft, damit Verwalterund Eigentümerrechtlich abgesichert handeln können.“
Besonders kontrovers diskutiert wurde die aktuelle Judikatur des OGH zu Wertsicherungsklauseln. Diese sorgt in der Branche für Unsicherheit, da sie bei Mietverträgen zu finanziellen Nachteilen für Vermieter führen kann. „Am Beispiel des Richtwertmietzinses wird deutlich, dass es rechnerisch zu keiner Gesetzesverletzung kommt, wenn auch Zeiträume vor dem Vertragsabschluss berücksichtigt werden“, so Jelinek.
Ein konkretes Beispiel erläuterte die Problematik: Der Richtwert für Wien wurde im April 2023 auf 6,67 Euro pro Quadratmeter festgelegt. Bei einem Mietvertragsabschluss im September 2024 darf der Vermieter jedoch nur diesen Betrag (gegebenenfalls mit Zu- oder Abschlägen) verlangen, obwohl die Inflation zwischenzeitlich um 3,4 Prozent gestiegen ist. Somit kann lediglich ein Mietzins von 6,90 Euro vereinbart werden, was die realen Teuerungen nicht berücksichtigt. „Der Gesetzgeber ist aufgefordert, die Rechtsunsicherheiten im Mietrecht rasch zu klären“, betonte Jelinek. Abschließend stellte er fest: „Rechtliche Kompetenz und technologische Innovationskraft sind die Eckpfeiler der modernen Immobilienverwaltung.“