FMSG hält an Kapitalpuffer und KIM-VO fest
Banken sollen Gewinne für Verbesserung der Kapitalisierung verwenden. KIM-VO "keine unverhältnismäßige Einschränkung", da es ja Ausnahmekontingente gebe, die von Banken ...
Banken sollen Gewinne für Verbesserung der Kapitalisierung verwenden. KIM-VO "keine unverhältnismäßige Einschränkung", da es ja Ausnahmekontingente gebe, die von Banken ...
Finanzmarktstabilitätsgremium hält an KIM-Verordnung fest, schlägt aber Herausnahme der Zwischenfinanzierung vor. Zumindest das Thema der Zwischenfinanzierung wird überdacht: In der ...
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