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Signa: WKStA ermittelt wegen schweren Betrugs

von Charles Steiner
22. März 2024
in Österreich, Recht & Steuern
Die Signa Holding sieht sich derzeit mit Forderungen in der Höhe von 7,8 Milliarden Euro konfrontiert. Foto: cjs

Die Signa Holding sieht sich derzeit mit Forderungen in der Höhe von 7,8 Milliarden Euro konfrontiert. Foto: cjs

Nachdem in Deutschland bereits Untersuchungen laufen, haben nun auch die österreichischen Stafverfolgungsbehörden die Ermittlungen aufgenommen.

Nach mehreren Anzeigen sowie eines bereits laufenden Ermittlungsverfahrens in Deutschland hat die WKSTA nun gleichermaßen Ermittlungen in der Causa Signa wegen schweren Betrugs eingeleitet. Das gab die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Freitagnachmittag via Aussendung bekannt.

Die Ermittlungen seien nun in einem spezifischen Fall eingeleitet worden, bei dem Geschäftsführer einer Signa Projektgesellschaft wegen des Verdachts des schweren Betrugs (gemäß §§ 146 f StGB) im Zusammenhang mit einer Kapitalbeschaffungsmaßnahme ermittelt wird. Kern der Aufnahme der Ermittlungen ist: Investitionen von Kapitalgebern seien nicht wie versprochen in die Projekte geflossen. Die genaue Höhe des entstandenen Schadens steht noch im Mittelpunkt der Ermittlungen.

Ein spezielles staatsanwaltliches Ermittlungsteam, bestehend aus erfahrenen Oberstaatsanwälten und Wirtschaftsexperten, wurde gebildet, um gemeinsam mit einer Sonderkommission (SOKO) des Bundeskriminalamtes (BK) die Untersuchungen voranzutreiben. Aufgrund der laufenden Ermittlungen können derzeit keine weiteren Details zu den beteiligten Personen oder den spezifischen Ermittlungsschritten veröffentlicht werden.

Unabhängig von den aktuellen Anzeigen seien bereits zwei Ermittlungsverfahren mit Bezug zur Signa-Gruppe aus anderen Zusammenhängen heraus anhängig gewesen, wie kürzlich einer parlamentarischen Anfragebeantwortung des Bundesministeriums für Justiz zu entnehmen war. Diese Verfahren beinhalteten eine Selbstanzeige wegen nicht entsprechender Abführung der Kapitalertragssteuer sowie Vorwürfe der Bestechung und Bestechlichkeit sowie des Missbrauchs der Amtsgewalt gegen einen ehemaligen Generalsekretär des Finanzministeriums im CASAG-Verfahrenskomplex.

Die WKStA betont, dass sie diese Angelegenheit ernsthaft und gründlich untersucht und darauf abzielt, mögliche strafrechtliche Verfehlungen umfassend aufklären zu wollen.

Tags: InsolvenzenSIGNAWKStA
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