Am 3. Dezember wird der Gesellschafterausschluss wirksam.
Mitte Oktober ist in der Hauptversammlung der Squeeze-out der S Immo beschlossen worden. Am 3. Dezember gilt er mit der Eintragung ins Firmenbuch als vollzogen, vorbehaltlich der Zustimmung des Handelsgerichts. Am Vortag wird der Handel mit S Immo-Aktien an der Börse beendet, so die S Immo am Dienstag. Mit der Eintragung wird der Ausschluss der Minderheitsaktionäre endgültig. Ab diesem Zeitpunkt gehen alle Anteile der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Immofinanz, über.
Die betroffenen Aktionäre erhalten demnach eine Barabfindung in Höhe von 22,05 Euro pro Aktie. Nach der Eintragung im Firmenbuch werden die Aktien aus den Wertpapierdepots der Minderheitsaktionäre ausgebucht und durch Anspruchszertifikate ersetzt. Diese Zertifikate verbriefen den Anspruch auf die Barabfindung sowie auf gesetzliche Zinsen. Die Auszahlung der Barabfindung wird voraussichtlich am 11. Dezember 2024 erfolgen, gegen Ausbuchung der Anspruchszertifikate.
Die S Immo kündigte weiters an, dass weitere Informationen zur Auszahlung der Barabfindung den betroffenen Aktionären durch ihre depotführenden Banken zugesandt werden.