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Regierung einigt sich auf Bestellerprinzip

von Charles Steiner
18. Dezember 2022
in Österreich, Recht & Steuern, Wohnen
Das Bestellerprinzip kommt jetzt fix. Am Mittwoch stimmt der Ministerrat über die Novelle ab. Foto: © Parlamentsdirektion / Anna Rauchenberger

Das Bestellerprinzip kommt jetzt fix. Am Mittwoch stimmt der Ministerrat über die Novelle ab. Foto: © Parlamentsdirektion / Anna Rauchenberger

Reform der Maklerprovision ab 1. Juni fix. ÖVI: „Foul der Sonderklasse.“

Auch wenn die Verhandlungen zwischen der Regierungskoalition zäh waren, ist das in der Branche umstrittene Bestellerprinzip nun doch am Ende des Jahres durchgeboxt worden. Am Sonntag gaben Justizministerin Alma Zadic und Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm bekannt, dass ab 1. Juli nur mehr derjenige die Maklerprovision bezahlt, der den Makler auch beauftragt. Am Mittwoch soll die Vorlage zur Änderung des Maklergesetzes im Ministerrat beschlossen werden, so Zadic und Plakolm in einer gemeinsamen Aussendung. Die Regierung verspricht sich durch das Bestellerprinzip mehr als 55 Millionen Euro Entlastung bei Vertragsabschlüssen durch die Konsumenten, „womit eine große Ungerechtigkeit weggeschafft wurde.“ Bisher hatte der Mieter stets Maklergebühren von bis zu zwei Bruttomonatsmieten bezahlen müssen.

Die Immobilienbranche ist in diesen Vorstoß der Regierung jedenfalls nicht eingebunden worden, schäumt der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft. In einer Aussendung bezeichnet ÖVI-Präsident Georg Flödl die Novelle des Maklergesetzes als „politisches Foul der Sonderklasse“. Dass die Novelle mehr Gerechtigkeit für die Mieter bedeute, sei eine polemische Argumentation, da bereits bislang Provisionszahlungen nur zu zahlen seien, wenn es eine Beauftragung und Honorarvereinbarung gäbe: „Die Regierungsparteien sehen endlich Gerechtigkeit verwirklicht, wenn der Mieter für Dienstleistungen, die er erhält, nicht mehr bezahlen soll. Dieses Verständnis von Fairness ist nicht nachzuvollziehen, am Ende des Tages werden Mieter und Vermieter gleichermaßen verlieren“, so Flödl.

Für den ÖVI werde der Markt jetzt intransparenter, das sichtbare Angebot würde sinken, weil viele Objekte nicht mehr professionell aufgearbeitet und angeboten würden und vor allem werde die Beratungs- und Serviceleistung des Maklers gegenüber dem Interessenten in Zukunft wegfallen. Überdies rechnet der ÖVI damit, dass Massenbesichtigungen wieder zunehmen, individueller Service aber dem Kostendruck zum Opfer fallen. Denn: Der Vermieter kann die Maklerkosten – anders als in Deutschland – in die Miete zumeist nicht einrechnen, weil dies im preisgeregelten Vollanwendungsbereich des Mietrechts nicht zulässig ist.

Den konkreten Gesetzesentwurf kennt man in der Branche nach wie vor nicht, sicher sei aber, dass sich der Makler auf seine Rolle als einseitiger Interessensvertreter des Vermieters zurückziehen werde, sagt ÖVI-Geschäftsführer Anton Holzapfel. Robin Kalandra, Maklersprecher des ÖVI, ist bestürzt darüber, wie gleichgültig die Politik all jenen kleinen Maklerunternehmen im städtischen Bereich, die sich auf Vermietung spezialisiert haben, die wirtschaftliche Grundlage entzieht. Vor allem angestellte Makler von Betrieben in der Größenordnung von 1-9 Mitarbeitern werden mit Kündigungen zu rechnen haben, aber auch viele EPUs werden wohl schließen müssen.

Tags: BestellerprinzipÖVIPolitik
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