• Autoren
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
immobilien investment
NEWSLETTER
  • Österreich
  • International
  • Wohnen
  • Gewerbe
  • Karriere & Köpfe
  • Trends & Design
immobilien investment
  • Österreich
  • International
  • Wohnen
  • Gewerbe
  • Karriere & Köpfe
  • Trends & Design
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
immobilien investment
WERBUNG
Home Österreich

OGH bestätigt Zulässigkeit bestimmter BK-Klauseln in Mietverträgen

von Onlineredaktion immobilien investment
1. September 2025
in Österreich, Recht & Steuern, Verbände, Wohnen
Der OGH hat klargestellt, dass Beschränkungen der Betriebskostenklauseln in Bestandsverträgen nicht zur Anwendung gelangt. Bild: Gugerell

Der OGH hat klargestellt, dass Beschränkungen der Betriebskostenklauseln in Bestandsverträgen nicht zur Anwendung gelangt. Bild: Gugerell

Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder sieht „wichtigen Schritt für Planungssicherheit“ – Pisecky fordert politische Lösungen im Mietrecht.

War die Aufregung um Betriebskostenklauseln bei der Immobilienbranche zunächst hoch, gibt man sich nun erleichtert. Wie der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem aktuellen Urteil Ende Juli klargestellt hat, sind die in § 6 Abs. 2 Z 4 KSchG enthaltene Beschränkung zur Entgeltanpassung nicht auf Bestandverträge anzuwenden . Damit bestätigte der Gerichtshof auch die Zulässigkeit bestimmter, wirtschaftlich relevanter Betriebskostenklauseln in Mietverträgen.

Die Wiener Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder sieht sich damit in ihrer Rechtsmeinung bestätigt. Fachgruppenobmann Michael Pisecky erklärte: „Nun hat der OGH eine Entscheidung getroffen, die die Zulässigkeit von wirtschaftlich besonders relevanten Klauseln zu Betriebskosten ausdrücklich bestätigt.“ Konkret gehe es um die Überwälzung von Versicherungsprämien, Kosten der Hausbetreuung und Verwaltung sowie der Grundsteuer. Diese sei „ausdrücklich als zulässig und rechtskonform bestätigt“ worden, so Pisecky.

In den vergangenen Verfahren seien zwar zahlreiche beanstandete Betriebskostenklauseln für unzulässig erklärt worden, die aktuelle Entscheidung sei aber ein „Achtungserfolg“. Pisecky: „Wesentliche Punkte wurden geklärt und damit ein wichtiger Schritt für Planungssicherheit in Mietverträgen gesetzt.“

Zugleich betonte der Fachvertreter den Handlungsbedarf der Politik: „Wir können im Mietrecht nicht immer jahrelange Gerichtsverfahren abwarten, um Rechtssicherheit zu bekommen.“ Ziel müsse es sein, transparente und rechtssichere Rahmenbedingungen zu schaffen. Nur so könne das Angebot an Mietwohnungen erhalten und ausgebaut werden. Die Anerkennung der Betriebskostenklauseln sei „ein Gewinn für die Vertragsfreiheit, vor allem aber für die Planbarkeit“. Die Fachgruppe kündigte an, Details der Entscheidung in den kommenden Tagen an ihre Mitglieder zu übermitteln.

Tags: BetriebskostenFachverband der Immobilien- und VermögenstreuhänderOGH
TeilenTweetTeilen

Bleiben Sie am Laufenden und abonnieren sie Push Nachrichten für Ihren Browser.

Abmelden
>

Ähnliche Beiträge

ARE-Projekt in Mödling: Stadtvillen in Holzbauweise feiern Dachgleiche

ARE-Projekt in Mödling: Stadtvillen in Holzbauweise feiern Dachgleiche

von Onlineredaktion immobilien investment
2. September 2025

47 Wohnungen entstehen im Neusiedlerviertel – Energieversorgung durch Erdwärme und Photovoltaik geplant. In Mödling hat das Wohnbauprojekt „Grüne Stadtvillen“ im...

Deloitte: Kaufpreisstabilisierung bei Wohnimmobilien

Deloitte: Kaufpreisstabilisierung bei Wohnimmobilien

von Charles Steiner
2. September 2025

Österreich zählt im Neubau zu den teuersten Ländern Europas – Wohnen in Städten im Europavergleich dennoch relativ erschwinglich. Die Preise...

Schindler Österreich besetzt drei Führungspositionen intern

Schindler Österreich besetzt drei Führungspositionen intern

von Onlineredaktion immobilien investment
27. August 2025

Jung, Javornik und Graf übernehmen zentrale Bereiche. Schindler Österreich hat drei zentrale Führungspositionen mit Managerinnen und Managern aus den eigenen...

Mehr Zwangsversteigerungen, aber geringere Erlöse

Mehr Zwangsversteigerungen, aber geringere Erlöse

von Charles Steiner
27. August 2025

SmartFacts-Index zeigt gegenläufige Entwicklung am Immobilienmarkt. Die Zahl der Zwangsversteigerungen von Liegenschaften in Österreich ist 2024 deutlich gestiegen, während die...

Linzer Quadrill-Tower im Endspurt

Linzer Quadrill-Tower im Endspurt

von Onlineredaktion immobilien investment
27. August 2025

Fassadenarbeiten abgeschlossen, Großprojekt auf Areal der Tabakfabrik geht in finale Bauphase. Mit der Fertigstellung der Glaselementfassade Ende August hat der...

NID holt Claudia Schreiber als neue Kommunikationsleiterin

NID holt Claudia Schreiber als neue Kommunikationsleiterin

von Onlineredaktion immobilien investment
27. August 2025

Bauträger setzt auf verstärkte Markenführung und strategische Kommunikation. Claudia Schreiber verantwortet seit Juli die Unternehmenskommunikation und das Marketing bei der...

Neueste Beiträge

  • ARE-Projekt in Mödling: Stadtvillen in Holzbauweise feiern Dachgleiche
  • Deloitte: Kaufpreisstabilisierung bei Wohnimmobilien
  • OGH bestätigt Zulässigkeit bestimmter BK-Klauseln in Mietverträgen
  • Schindler Österreich besetzt drei Führungspositionen intern
  • Mehr Zwangsversteigerungen, aber geringere Erlöse
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG

immobilien investment

Das Immobilien- & Anlagemagazin von DMV – della lucia medien & verlags GmbH.

Jetzt abonnieren!

NEWSLETTER

Folgen Sie uns!

Suche

Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Abonnement
  • AGB
  • Datenschutz

© 2021 - 2022 DMV – della lucia medien & verlags GmbH

Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Home
  • Österreich
  • International
  • Wohnen
  • Gewerbe
  • Karriere & Köpfe
  • Trends & Design

© 2021 - 2022 DMV – della lucia medien & verlags GmbH

X
Zum Ändern Ihrer Datenschutzeinstellung, z.B. Erteilung oder Widerruf von Einwilligungen, klicken Sie hier: Einstellungen
Logo des Popups
Datenschutz
Details
Impressum | Datenschutzvereinbarungen
Wir, DMV – della lucia medien & verlags GmbH (Firmensitz: Österreich), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Logo des Popups
Datenschutz
Details
Impressum | Datenschutzvereinbarungen
Wir, DMV – della lucia medien & verlags GmbH (Firmensitz: Österreich), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Lade Details
Zurück
Ok
Ok