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Notare: Voraussetzungen für Gebührenbefreiung sorgfältig prüfen

von Onlineredaktion immobilien investment
18. Juni 2024
in Finanzierung, Österreich, Recht & Steuern, Wohnen
Die Befreiung der Eintragungs- und Pfandrechtsgebühr beim Immobilienkauf kann zwar Ersparnisse mit sich bringen, dennoch rät die Österreichische Notariatskammer zu genauer Prüfung. Foto: pixabay.com

Die Befreiung der Eintragungs- und Pfandrechtsgebühr beim Immobilienkauf kann zwar Ersparnisse mit sich bringen, dennoch rät die Österreichische Notariatskammer zu genauer Prüfung. Foto: pixabay.com

Am 1. Juli tritt die neue Regelung zur Befreiung von der Eintragungs- und Pfandrechtsgebühr beim Immobilienerwerb in Kraft. Österreichische Notariatskammer warnt vor unangenehmen Überraschungen, Voraussetzungen müssen sorgfältig geprüft worden.

Im Zuge des Wohnbaupakets der österreichischen Bundesregierung tritt am 1. Juli die neue Regelung zur Befreiung von der Eintragungs- und Pfandrechtsgebühr beim Erwerb von Immobilien in Kraft. In einer aktuellen Aussendung warnt die österreichische Notariatskammer vor potenziellen Risiken und empfiehlt zukünftige Immobilienbesitzer, die Voraussetzungen für die Gebührenbefreiung sorgfältig zu prüfen, vor allem, um unerwartete Kosten zu vermeiden. Notar Ulrich Voit, Pressesprecher der Österreichischen Notariatskammer: „Zahlreiche Notariate sind derzeit intensiv mit der Beratung von Immobilienkäuferbeschäftigt, da die neue Regelung ab dem 1. Juli erhebliche finanzielle Vorteile bieten kann, jedoch auch Fallstricke birgt.“

Zwar gelte die Befreiung von der Gebühr pro Erwerbsvorgang bis zu einem Kaufpreis von 500.000 Euro und einer Höchstsumme von zwei Millionen Euro, wodurch sich unter anderem bei Ehepaaren bei gemeinsamen Käufen pro Partner Kostenersparnisse von 5.500 Euro ergeben würden. Allerdings sind nicht alle Immobilientransaktionen von der Befreiung umfasst. Käufe aufgrund von Erbschaften oder Schenkungen fallen nicht darunter, da die Regelung nur für entgeltliche Rechtsgeschäfte gilt. Auch müssen die Voraussetzungen für die Befreiung über einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem Erwerb aufrechterhalten bleiben. Änderungen, wie beispielsweise eine Scheidung nach dem Erwerb, können zum nachträglichen Wegfall der Befreiung führen. Voit: „Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Bedingungen der Gebührenbefreiung zu informieren, um teure Überraschungen zu vermeiden.“

Tags: GebührenbefreiungÖsterreichische Notariatskammer
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