• Autoren
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
immobilien investment
AI Competence
NEWSLETTER
  • Österreich
  • International
  • Wohnen
  • Gewerbe
  • Karriere & Köpfe
  • Trends & Design
immobilien investment
  • Österreich
  • International
  • Wohnen
  • Gewerbe
  • Karriere & Köpfe
  • Trends & Design
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
immobilien investment
WERBUNG
Home Wohnen Finanzierung

Notare: Voraussetzungen für Gebührenbefreiung sorgfältig prüfen

von Onlineredaktion immobilien investment
18. Juni 2024
in Finanzierung, Österreich, Recht & Steuern, Wohnen
Die Befreiung der Eintragungs- und Pfandrechtsgebühr beim Immobilienkauf kann zwar Ersparnisse mit sich bringen, dennoch rät die Österreichische Notariatskammer zu genauer Prüfung. Foto: pixabay.com

Die Befreiung der Eintragungs- und Pfandrechtsgebühr beim Immobilienkauf kann zwar Ersparnisse mit sich bringen, dennoch rät die Österreichische Notariatskammer zu genauer Prüfung. Foto: pixabay.com

Am 1. Juli tritt die neue Regelung zur Befreiung von der Eintragungs- und Pfandrechtsgebühr beim Immobilienerwerb in Kraft. Österreichische Notariatskammer warnt vor unangenehmen Überraschungen, Voraussetzungen müssen sorgfältig geprüft worden.

Im Zuge des Wohnbaupakets der österreichischen Bundesregierung tritt am 1. Juli die neue Regelung zur Befreiung von der Eintragungs- und Pfandrechtsgebühr beim Erwerb von Immobilien in Kraft. In einer aktuellen Aussendung warnt die österreichische Notariatskammer vor potenziellen Risiken und empfiehlt zukünftige Immobilienbesitzer, die Voraussetzungen für die Gebührenbefreiung sorgfältig zu prüfen, vor allem, um unerwartete Kosten zu vermeiden. Notar Ulrich Voit, Pressesprecher der Österreichischen Notariatskammer: „Zahlreiche Notariate sind derzeit intensiv mit der Beratung von Immobilienkäuferbeschäftigt, da die neue Regelung ab dem 1. Juli erhebliche finanzielle Vorteile bieten kann, jedoch auch Fallstricke birgt.“

Zwar gelte die Befreiung von der Gebühr pro Erwerbsvorgang bis zu einem Kaufpreis von 500.000 Euro und einer Höchstsumme von zwei Millionen Euro, wodurch sich unter anderem bei Ehepaaren bei gemeinsamen Käufen pro Partner Kostenersparnisse von 5.500 Euro ergeben würden. Allerdings sind nicht alle Immobilientransaktionen von der Befreiung umfasst. Käufe aufgrund von Erbschaften oder Schenkungen fallen nicht darunter, da die Regelung nur für entgeltliche Rechtsgeschäfte gilt. Auch müssen die Voraussetzungen für die Befreiung über einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem Erwerb aufrechterhalten bleiben. Änderungen, wie beispielsweise eine Scheidung nach dem Erwerb, können zum nachträglichen Wegfall der Befreiung führen. Voit: „Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Bedingungen der Gebührenbefreiung zu informieren, um teure Überraschungen zu vermeiden.“

Tags: GebührenbefreiungÖsterreichische Notariatskammer
TeilenTweetTeilen

Bleiben Sie am Laufenden und abonnieren sie Push Nachrichten für Ihren Browser.

Abmelden
>

Ähnliche Beiträge

Spätsommerliches Frühstück bei der Strandbar Herrmann

Spätsommerliches Frühstück bei der Strandbar Herrmann

von Charles Steiner
24. September 2026

Rund 150 Gäste fanden sich beim Immo-Frühstück von DMV della lucia Medienverlag und ARE Austrian Real Estate ein. Rund 150...

RVW: Zwei Drittel der Österreicher interessieren sich für Wohninvestments

RVW: Zwei Drittel der Österreicher interessieren sich für Wohninvestments

von Charles Steiner
24. September 2026

Laut einer von Marketagent durchgeführten Studie können sich 62,6 Prozent der Befragten vorstellen, künftig in Wohnimmobilien zu investieren. Kaufpreis, Zustand...

OeNB: Konjunktur im Wohnbau kühlt sich ab

OeNB: Risiken im Immobiliensektor haben sich seit der Zinswende materialisiert

von Charles Steiner
24. September 2026

Die Oesterreichische Nationalbank legt erstmals umfassende Marktberichte zu Wohn- und Gewerbeimmobilien in Österreich vor. Während die Kreditqualität bei privaten Wohnimmobilienfinanzierungen...

Buwog startet Bau von „Terrazza22“

Buwog startet Bau von „Terrazza22“

von Onlineredaktion immobilien investment
23. September 2026

In der Wiener Donaustadt entstehen 159 freifinanzierte Eigentumswohnungen und eine Gewerbeeinheit. Die Fertigstellung des Projekts nahe dem Kagraner Platz ist...

Generationenwechsel: Fürntrath übernimmt Vorsitz der Wiener Immo-Fachgruppe

Generationenwechsel: Fürntrath übernimmt Vorsitz der Wiener Immo-Fachgruppe

von Charles Steiner
23. September 2026

Nicole Fürntrath folgt nach 14 Jahren auf Michael Pisecky als Obfrau der Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer...

Beschleunigte AfA läuft aus: Was man bei Vorsorgewohnungen beachten muss

Beschleunigte AfA läuft aus: Was man bei Vorsorgewohnungen beachten muss

von Onlineredaktion immobilien investment
22. September 2026

EHL Wohnen: Die erweiterte beschleunigte Abschreibung aus dem Wohnbaupaket 2024 endet mit Jahresende 2026. Für bestimmte heuer fertiggestellte Wohnobjekte kann...

Neueste Beiträge

  • Spätsommerliches Frühstück bei der Strandbar Herrmann
  • RVW: Zwei Drittel der Österreicher interessieren sich für Wohninvestments
  • OeNB: Risiken im Immobiliensektor haben sich seit der Zinswende materialisiert
  • Buwog startet Bau von „Terrazza22“
  • Generationenwechsel: Fürntrath übernimmt Vorsitz der Wiener Immo-Fachgruppe
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG

immobilien investment

Das Immobilien- & Anlagemagazin von DMV – della lucia medien & verlags GmbH.

Jetzt abonnieren!

NEWSLETTER

Folgen Sie uns!

Suche

Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Abonnement
  • AGB
  • Datenschutz

© 2021 - 2022 DMV – della lucia medien & verlags GmbH

Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Home
  • Österreich
  • International
  • Wohnen
  • Gewerbe
  • Karriere & Köpfe
  • Trends & Design

© 2021 - 2022 DMV – della lucia medien & verlags GmbH

X
Zum Ändern Ihrer Datenschutzeinstellung, z.B. Erteilung oder Widerruf von Einwilligungen, klicken Sie hier: Einstellungen