Nationalrat fixiert Bestellerprinzip

Das Bestellerprinzip ist heute im Nationalrat fixiert worden. Foto: Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Doppelmaklerprinzip ist damit Geschichte. SPÖ stimmte dagegen.

Die offenen Briefe mit dringlichen Warnungen vonseiten des Fachverbands der Immobilien- und Vermögenstreuhänder und des Österreichischen Verbands der Immobilienwirtschaft (ÖVI) sind ungehört geblieben. Heute ist im Nationalrat das Bestellerprinzip fixiert worden, ab Juli ist damit das Doppelmaklerprinzip Geschichte. Gegen den Gesetzestext stimmte als einzige Partei die SPÖ, was auf Unverständnis bei der türkis-grünen Regierung gestoßen ist. Während Justizministerin Alma Zadic (Grüne) die Novelle des Maklergesetzes als große Entlastung für die Mieter darstellt und die ÖVP mit einer Ersparnis von bis zu 55 Millionen Euro aufseiten der Mieter rechnet, sieht die SPÖ in der Neufassung einen „Schmäh“. Ein zuvor lancierter Abänderungsantrag, wonach das Bestellerprinzip für Miete und Kauf gelten soll, ist nicht stattgegeben worden.

In einer Stellungnahme erklärte SPÖ-Bautensprecherin Ruth Becher, dass Mieter mit der Novelle des Maklergesetzes verschaukelt würden. Knackpunkt für die SPÖ war, dass die Mieter beweisen müssten, dass es nicht zuvor eine Beauftragung durch den Vermieter gegeben hat, während Mieter in Deutschland grundsätzlich keine Provision zahlen müssten. Überdies sei das Bestellerprinzip auf die Vermittlung von Mietwohnungen beschränkt, die SPÖ hätte sich eine Ausdehnung auf Miete und Kauf gewünscht.

Bereits in der Vorwoche hatten der Fachverband und der ÖVI über offene Briefe versucht, gegenüber den Mandataren ihre schweren Bedenken zum Bestellerprinzip zum Ausdruck zu bringen. Darin warnten die Verbände vor erheblichen Mehrkosten für die Mieter und einer einhergehenden Gefährdung leistbaren Wohnraums, da durch das Bestellerprinzip – ausgehend von deutschen Marktberichten – um bis zu 40 Prozent sinken werde (immobilien investment). Auch würden Immobilienmakler mit der Einführung des Bestellerprinzips ihre umfassenden Informations- und Aufklärungsverpflichtungen gegenüber Mieterinteressenten nicht mehr erfüllen können, argumentierte vorige Woche Fachverbandsobmann Gerald Gollenz. Der ÖVI kritisierte, ass Bürgerinnen und Bürgern versprochen werde, dass mit dem Bestellerprinzip eine nachhaltige Entlastung der Wohnkosten verbunden sei. Allerdings ist nicht eingerechnet worden, dass Wohnungssuchende in Zukunft weitaus mehr Zeit in die Wohnungssuche investieren müssen, dass das Wohnungsangebot intransparenter wird und die Beratungs- und Serviceleistung des Maklers wegfallen wird.

Die Aussetzung der Anpassungen für Richtwertmieten um den Verbraucherpreisindex ab 1. April dürfte sich allerdings nicht mehr ausgehen. Davon war jedenfalls bei der Nationalratssitzung auf Regierungsseite nichts mehr zu hören. Stattdessen kündigte Bundeskanzler Nehammer in einer Aussendung an, heute um 19.55 auf dem TV-Sender Puls 24 ein „Gesamtpaket“ beim Thema Wohnkosten zu präsentieren, wobei der Zeitpunkt dafür noch offen sei. In der Ankündigung erklärte Nehammer, dass man sich dabei nicht nur um die sogenannten Richtwertmietzinswohnungen konzentrieren wolle, da diese nur einen kleinen Teil der Personen betreffen würden, die in Österreich wohnen.

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