IWS fordert Investitionsanreize für Revitalisierungen

Die IWS will Förderungsanreize für Investitionen in historische Objekte im Ortskern. Foto: pixabay.com

Das soll der Erhaltung und Sanierung von baukulturell wertvollen Objekten dienen.

Für die Erhaltung und Revitalisierung wertvoller Bausubstanz in Orts- und Stadtkernen braucht es Geld – und das ist aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen schwer zu bekommen. Die Initiative Wirtschaftsstandort Oberösterreich will dafür mehr privates Kapital dafür mobilisieren, doch dazu bedarf es entsprechender Rahmenbedingungen. Im Zuge einer Studie, die heute Vormittag veröffentlicht worden ist, fordert der IWS eine Abschaffung der laut Ansicht der IWS „investitionsfeindlichen Liebhabereiverordnung“, eine Möglichkeit zur Geltendmachung von Sonderausgaben bei Sanierung in Altbau bzw. Stadtkern, die Abschaffung der Grundsteuer für denkmalgeschützte Objekte sowie eine Investitionsförderung und Kreditgarantie, um die Kosten gleich niedrig zu halten wie bei einem Neubau mit gleicher Kubatur auf der „grünen Wiese“.

Gottfried Kneifel, Geschäftsführer der IWS, führt als Argument eine Studie an, die bereits der Bundesregierung übermittelt worden ist. Diese habe zum Ziel, Revitalisierungskosten auf bebautem Gebiet so niedrig zu halten, dass ein Neubau auf der grünen Wiese nicht günstiger wird. Die gleiche Kubatur von revitalisierter Bausubstanz dürfe daher nicht teurer sein als ein Neubau an der Peripherie, wo Boden versiegelt wird und die öffentliche Infrastruktur mit Straßen, Wasser-Ent- und -Versorgung, Strom- und Internetanschlüsse etc. erst errichtet werden müsse. Aus der IWS-Studie geht hervor, dass derzeit mehr als 38.000 unbewegliche Objekte in Österreich rechtskräftig unter Denkmalschutz stehen. 12.500 sind im Besitz von Privatpersonen, rund 11.000 im Eigentum von Gemeinden/Ländern und rund 10.100 gehören Diözesen, Pfarren, Religionsgemeinschaften und Klöstern.

Kneifel in einer Stellungnahme: „Gerade in Zeiten rückläufiger Baukonjunktur ist es sinnvoll, Anreize zu schaffen, damit mehr privates Kapital in die Erhaltung und Revitalisierung von baukulturell wertvollen Objekten und Immobilien in Stadt- und Ortskernen investiert wird.“

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