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OLG schmettert Treuhand-Lösung für Signa Prime Selection ab

von Charles Steiner
8. Juli 2024
in Gewerbe, Österreich, Recht & Steuern
Die Signa Prime muss jetzt ihre wertvollsten Assets innerhalb von zwei Jahren drehen. Foto: cjs

Die Signa Prime muss jetzt ihre wertvollsten Assets innerhalb von zwei Jahren drehen. Foto: cjs

Laut Presse hatte die Finanzprokuratur mit ihrem Rechtsmittel gegen den Sanierungsplan der Signa Prime Selection Recht bekommen. Damit müssen die wertvollsten Immobilien der Signa Prime Selection innerhalb von zwei Jahren verwertet werden.

Knalleffekt beim insolventen Signa-Komplex: Wie die Tageszeitung „Die Presse“ Montagnachmittag berichtet, hat das Oberlandesgericht die Treuhandlösung zur strukturierten Verwertung der werthaltigsten Assets der Signa Prime Selection abgelehnt. Ein Sprecher des OLG hat den Bericht gegenüber immobilien investment bestätigt. Das OLG gab somit einem Rechtsmittel gegen die sogenannte Treuhandlösung der Finanzprokuratur der Republik Österreich statt. Damit müssen nun die wertvollsten Immobilien der Signa Prime innerhalb von zwei Jahren verkauft werden. Noch kann die Signa Prime Selection den Entscheid des OLG vor dem Obersten Gerichtshof anfechten.

In einer Stellungnahme des Oberlandesgerichts, die immobilien investment vorliegt, hält man die Erfüllung des Sanierungsplans aktuell für „offensichtlich nicht möglich.“ Begründet wurde der Entscheid damit, dass die Mittel zur Erfüllung der Treuhandlösung vor allem durch den Verkauf von Liegenschaften durch sogenannte „PropCo’s“ generiert werden sollte, also über Gesellschaften, die eine Liegenschaft zwar besitzt, an der die Schuldnerin beteiligt, aber nicht direkt Eigentümerin ist. Viele dieser PropCo’s würden sich in Deutschland in vorläufigen Insolvenzverfahren befinden.

Weiters heißt es: „Sollte die Schuldnerin nicht in der Lage sein, diese Insolvenzverfahren durch finanzielle Unterstützung zu verhindern oder zu beenden, würden die Erlöse aus den Liegenschaftsverkäufen nicht oder nicht rechtzeitig für die Sanierung zur Verfügung stehen. Der geschätzte Finanzierungsbedarf für diesen Zweck lag im dreistelligen Millionenbereich.“

Allerdings hätte nach den Ergebnissen des Verfahrens, so das OLG weiter, kein Massekredit in der erforderlichen Höhe aufgestellt werden können. Denn entgegen anderslautender Medienberichte bestehe nach der Aktenlage nur ein Anspruch auf Kreditmittel in Höhe von 50 Millionen Euro. Davon müssten bereits knapp 27 Millionen Euro für Verfahrenskosten aufgebracht werden, wodurch das angestrebte Finanzierungsziel verfehlt wird. Ein zeitnaher Zugang zu den erforderlichen Mitteln durch Liegenschaftsverkäufe war ebenfalls nicht realisierbar. Der vorgeschlagene Sanierungsplan ist daher unerfüllbar, da die notwendige Mittelbeschaffung zur Stabilisierung der deutschen PropCo’s gescheitert ist.

Nicht nur das: Die vom Insolvenzverwalter im Zuge der Treuhandlösung vorgeschlagenen Maßnahmen hatten als wichtigsten Faktor eine erwartete Erholung des Immobilienmarkts, welche laut einer Szenarioanalyse einer Unternehmensberatungs-Gesellschaft einen Aufschlag von 20 Prozent auf die Liegenschaftswerte voraussetzen würde. Allerdings seien weder die genauen Parameter für diese Markterholung noch deren Wahrscheinlichkeit von der Sanierungsverwalterin angegeben worden. Zusätzlich hänge laut OLG die Erfüllbarkeit des Plans wesentlich von der Kooperation der Finanzgläubiger und dem Fortgang anderer Insolvenzverfahren im Signa-Konzern ab.

Ebenso ging der Senat des Oberlandesgerichts davon aus, dass die Mittel der Schuldnerin nicht ausreichen, um eine 30-prozentige Quote zu erfüllen. Die Schuldnerin hatte in ihrem Antrag ein zu verteilendes Nettovermögen von etwa 1,3 Milliarden Euro angegeben, diesen Betrag aber nie nach oben korrigiert. Das niederschmetternde Resümee: Selbst unter günstigsten Umständen bleibt die 30-prozentige Sanierungsplanquote unerreichbar. Die geltend gemachten Absonderungsrechte und potenziell einbringliche Forderungen sind in der Berechnung der Sanierungsplanquote nicht berücksichtigt worden. Die Sanierungsverwalterin hatte keine verlässliche Prognose über die Erfolgsaussichten in Anfechtungsverfahren geben können. Somit wurde die Bestätigung des Sanierungsplans gemäß § 153 Z 1 IO versagt.

Signa Prime, ein Unternehmen des von René Benko gegründeten Signa-Konzerns, steht nun vor einer schnellen Veräußerung seiner Luxusimmobilien. Der Masseverwalter Norbert Abel hatte ursprünglich geplant, die Verkäufe über eine Treuhand abzuwickeln, um eine höhere Rückzahlungsquote für die Gläubiger zu erzielen. Doch das OLG entschied nun anders. Die Finanzprokuratur legte nicht nur gegen den Sanierungsplan von Signa Prime, sondern bereits Ende April auch gegen Signa Development Rechtsmittel ein. Das OLG gab dem Staat nun in beiden Fällen Recht.

Die Treuhandlösung hatte den Gläubigern eine wertmaximierende Verwaltung und Veräußerung der Immobilien und anderer Vermögenswerte versprochen. Um diesen untypischen Weg zu ebnen, seien neue Vorstände und Aufsichtsräte eingesetzt und intensive Verhandlungen mit allen Beteiligten geführt worden. Die große Mehrheit der Gläubiger hatte den Sanierungsplan für Signa Development und Signa Prime angenommen, der Mitte April durch das Handelsgericht Wien bestätigt wurde.

Vonseiten des Insolvenzverwalters hieß es über einen Sprecher, dass bis zur Rechtskraft der vorliegenden Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien das Verfahren weiterhin als Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung geführt werde. Die Unternehmensfortführung der Signa Prime Selection AG bleibe sohin weiterhin aufrecht.

Tags: SIGNASigna DevelopmentSigna Prime Selection
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