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EU will Vorgaben bei Nachhaltigkeits-Reports lockern.

von Onlineredaktion immobilien investment
19. März 2025
in Europa, Gewerbe, International, Nachhaltigkeit, Recht & Steuern, Wohnen
Die EU lockert die Vorgaben bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das bringt für die Immo-Branche mehr Luft. Bild: CBRE/Stock.Adobe.com

Die EU lockert die Vorgaben bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das bringt für die Immo-Branche mehr Luft. Bild: CBRE/Stock.Adobe.com

Damit sind 80 Prozent der Unternehmen nicht mehr berichtspflichtig. Nachhaltigkeit bleibt dennoch auf der Agenda der EU. CBRE: Investoren und Nutzer sollten weiterhin die Prinzipien Transparenz, Rechenschaftspflicht und nachhaltiges Handeln auf ihre Immobilienstrategien anwenden .

Es ist wohl den geopolitischen Umwälzungen geschuldet, dass die Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die EU erheblich gelockert werden sollen. Für die Immobilienbranche bringt das sogenannte „Sustainability Omnibus Package“ zumindest eine gewisse Entlastung, da Datenanforderungen und Berichtspflichten erheblich reduziert werden. Dennoch: Nachhaltigkeit bleibt ein zentraler Faktor für Investoren, Nutzer und politische Entscheidungsträger. Die Reformvorschläge müssen noch vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat genehmigt werden. Nach der Verabschiedung haben die Mitgliedstaaten ein Jahr Zeit, die neuen Regelungen in nationales Recht zu übertragen.

Damit hat der Immobilienbranche, die derzeit auf Krisenmodus geschalten hat, mehr Luft. Die neuen Schwellenwerte der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) betreffen nun nur noch Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten, einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro. Dadurch fallen etwa 80 Prozent der bislang betroffenen Unternehmen aus der Berichtspflicht. Die verbleibenden Unternehmen erhalten zudem eine zweijährige Fristverlängerung für die Umsetzung. Unternehmen mit einem Umsatz unter 450 Millionen Euro werden künftig von der Taxonomie-Berichtspflicht befreit, was den Zugang zu grüner Finanzierung erleichtert.

Auch werden die EU-Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) um 70 Prozent der bisherigen Datenpunkte reduziert. Sektorspezifische Berichtspflichten entfallen, und die Prüfung durch externe Auditoren wird nicht verschärft. Für die Immobilienbranche bedeutet dies eine erhebliche Erleichterung, insbesondere bei der Erhebung von Daten zu Energieverbrauch, CO₂-Emissionen und nachhaltigen Baumaterialien.

Auch die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wird entschärft. Unternehmen müssen sich nur noch mit direkten Geschäftspartnern auseinandersetzen, nicht mehr mit der gesamten Lieferkette. Zudem wird die Sorgfaltsprüfung auf einen fünfjährigen Rhythmus reduziert, anstatt wie bisher jährlich. „Die Verpflichtung, Geschäftsbeziehungen zu beenden, wenn keine Abhilfe möglich ist, entfällt“, so Penjo. Dies bedeutet für die Immobilienbranche, dass sich die Berichterstattung vor allem auf Bauunternehmen und Facility Manager konzentriert.

Was konkret die Lockerungen für die Immobilienwirtschaft bringen, erläuterte der Immo-Dienstleister CBRE am Mittwoch. „Mit diesen Änderungen schafft die EU einen pragmatischeren Rahmen, reduziert bürokratische Hürden und ermöglicht es Unternehmen, sich auf strategische Nachhaltigkeitsziele zu konzentrieren. Investoren und Nutzer sollten weiterhin die Prinzipien Transparenz, Rechenschaftspflicht und nachhaltiges Handeln auf ihre Immobilienstrategien anwenden, um Werte zu schaffen und Risiken zu minimieren“, erklärt Elvis Penjo, Leiter ESG bei CBRE Austria.

Tags: CBREEU-KommissionEU-Taxonomie
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