Gemeinnützige laufen Sturm gegen strenge Kreditvergaberichtlinien. KIM-Verordnung verhinderte Wohneigentumserwerb für den Mittelstand.
Die in Österreich besonders strenge Auslegung der Kreditvergaberichtlinien (KIM-Verordnung) ist nicht nur gewerblichen Bauträgern ein Dorn im Auge, mittlerweile laufen auch Gemeinnützige Sturm gegen die restriktiven Kreditvergaberichtlinien. In einer Aussendung fordert nun die ARGE Eigenheim die Aussetzung der KIM-Verordnung und sieht vor allem den maximalen Schuldendienst von 40 Prozent des Haushaltseinkommens als „am Ziel vorbeigeschossen“. In einer Stellungnahme erklärt der Bundesobmann der ARGE Eigenheim, Christian Struber, dass es etwa für ein junges Paar mit 4.000 Euro Haushaltsnettoeinkommen faktisch unmöglich sei, Wohnungseigentum zu schaffen. Das habe überdies zu massiven Einbrüchen am Wohnungsmarkt geführt.
Bei einem Haushalt mit zwei Personen und 4.000 Euro Nettoeinkommen, würde die monatliche Rate beim Kauf einer Wohnung mit 60 Quadratmetern trotz Eigenkapitalquote von 20 Prozent und einer Laufzeit von 30 Jahren mit einem Zinssatz von fünf Prozent pro Monat 1.750 Euro betragen. Gemäß der KIM-Verordnung dürfte diese aber nur 1.600 Euro betragen. Heißt, so Struber: Selbst wenn sich diese eine monatliche Belastung von 1.750 Euro leisten könnten, dürften Banken wegen der KIM-Verordnung nicht finanzieren: „Das gehört raschest korrigiert“, so Struber.
Damit habe die KIM-Verordnung in einen gut funktionierenden Markt eingegriffen und diesen schwer beschädigt, so Struber: „Da diese Verordnung ohnehin zeitlich bis 30. Juni 2025 befristet ist, schlagen wir vor, diese bereits mit 1. Oktober 2023 auszusetzen. Gleichzeitig sollte festgelegt werden, dass die KIM-Verordnung wieder in Kraft tritt, wenn zum Beispiel die Zinsen unter 3 Prozent fallen.“